Zu Beginn des 20. Jahrhunderts, hatte sich der aus Greven stammende Dr. Johannes Wilp in der kleinen Landgemeinde Schöppingen als Arzt niedergelassen. Viele Höhen und Tiefen hatte er in all den Jahren seines Wirkens miterleben müssen. Als Schützenkönig im Jahr 1906 hatte er einen Einstand nach Maß gegeben und war spätestens seitdem einer der geachtetsten Bürger im Dorf. In den schweren Jahren des Krieges waren sein Rat als Arzt und als Mensch allerdings mehr denn je gefragt.

Die hellen und dunklen Seiten des menschlichen Lebens waren ihm sehr vertraut und es gab nicht viel, was ihn noch erschüttern konnte. Als er jedoch am Vormittag des 23. Mai 1927 von Heinrich Hachmann in die Bauerschaft Heven gerufen wurde, fand er eine Situation vor, die der 52jährige Landarzt in Schöppingen noch nicht erlebt hatte.

Hachmann war der 18jährige Knecht des Kötters Anton Lütke-Bitter vom gleichnamigen Hof mit der Nr. 63. Dem Arzt ließ er wissen, dass Lütke-Bitter ein schlimmes Unglück zugestoßen sei. Und die Polizei sollte auch herbeigerufen werden. Was genau passiert war, blieb jedoch zunächst unklar. Also eilten die beiden in die Bauerschaft Heven.

An der schnurgeraden Straße von Schöppingen nach Asbeck lag etwa auf halber Strecke direkt an der Straße der Hof Lütke-Bitter. Links dahinter, in Rufweite entfernt, befand sich die Leibzucht des Schulten Althoff mit der Nr. 48 b. Dort wohnte der Maurer Heinrich Kauling mit seiner Familie. Von Schöppingen kommend, kamen Hachman und Dr. Wilp etwa 300 Meter vor Lütke-Bitters Kotten an zwei weiteren Nachbarhöfen vorbei. Dort lagen zum einen der Hof Feger mit der Nr. 64 und direkt daneben noch der kleine Kotten mit der Nr. 65. Dort wohnten die Eheleute Heinrich Janning und Maria Kauling.

Abbildung 1: Nr. 63 Lütke-Bitter, Nr. 64 Feger, Nr. 65 Janning, Nr 48b Kauling

Als die beiden gerade am Hof Feger vorbeigekommen waren, überkam Dr. Wilp schon eine böse Vorahnung auf das, was er an der Unfallstelle vorfinden sollte. Etwa auf halber Strecke zum Hof Lütke-Bitter wartete Anton Janning, der älteste Sohn der Jannings vom Hof Nr. 65. Jetzt realisierte der Arzt, dass es weder Lütke-Bitter selbst noch Anton Janning waren, denen das Unglück zugestoßen war. Die Unglücklichen waren die beiden Nachbarn, der 36jährige Bauer Heinrich Feger und sein 35jähriger Bruder Josef Feger.

Dr. Wilp konnte bei Heinrich Feger nur noch den Tod feststellen. Er hatte einen Schuss in den Hals erhalten und lag im Straßengraben. Sein Bruder Josef hatte einen Schuss in die Brust und einen in die Leber erhalten. Er lag etwa 40 Meter entfernt auf der Straße und lebte noch. Er sagte noch leise zu Dr. Wilp: „Heinrich ging laupen und ick auch.“ Dann starb auch er.

Der Arzt konnte nichts mehr ausrichten. Ihm wurde aber sofort klar, dass Lütke-Bitter hier seine Finger im Spiel hatte. Aber wo steckte er? Auf seinem Hof traf Dr. Wilp ihn an. Kurz darauf trafen auch zwei Landjäger ein, die Lütke-Bitter festnahmen. Der Arzt war fassungslos und hielt dem Kötter vor: „Mensch, wie konnten Sie so etwas machen, was haben Sie angefangen, Sie haben beide totgeschossen!“ Lütke-Bitter antwortete nur konsterniert: „Doktor, datt häff ick nich wullt!“

Abbildung 2

Wer war Anton Lütke-Bitter?

Das, was sich am 23. Mai 1927 in Heven zutrug, war die tragische Eskalation eines beispiellosen Nachbarschaftsstreites, der einige Jahre zuvor seinen Anfang nahm. Einer der Kontrahenten dieser Auseinandersetzung war der 42-jährige Anton Lütke-Bitter. Er war das älteste Kind des Kötters Hermann Lütke-Bitter und seiner Frau Anna Carolina Voß. Nach seiner Schulentlassung ging er zunächst drei Jahre in Laer bei einem Holzschuhmacher in die Lehre, ehe er wieder auf den elterlichen Kotten nach Heven zurückzog.

Anton Lütke-Bitter wurde am 12.03.1885 geboren in der Schöppinger Bauerschaft Heven Nr. 63. Seine Eltern hießen Hermann Heinrich Lütke-Bitter und Anna Carolina Voß. Am 08.01.1911 heiratete er in Horstmar die aus der dortigen Bauernschaft Niedern stammenden Johanna Katharina Ewerding (*08.05.1887)

Die Eheleute hatten neun Kinder:

  • Hubert Josef *03.1912 +06.11.1917
  • Ida Bernhardina *14.03.1913
  • Alfons Wilhelm *30.03.1914 +11.06.1976
  • Agnes Konstantine *20.10.1915 +17.03.1994
  • Edmund *07.10.1917 +20.07.1944
  • Agatha *12.03.1919 +22.10.1982
  • Elisabeth *11.08.1920 +18.03.1926
  • Bernhard *26.11.1921 *31.01.1980
  • Josef Bernhard *05.05.1923

Seine Mutter Anna Voß starb 1904. Sein Vater heiratete noch im selben Jahr die aus Heek stammende Catharina Kemper. Letztere hatte eine uneheliche Tochter names Anna Kemper, die 1906 einen Sohn vom Nachbarn Kauling von der Althoff’schen Leibzucht heiratete, und die fortan in Heek wohnten. Viele gemeinsame Jahre waren Lütke-Bitters Vater und Catharina Kemper jedoch nicht mehr vergönnt, denn auch er starb schon 1910, während die Stiefmutter auf Lütke-Bitter wohnen blieb.

1911 heiratete Anton Lütke-Bitter in Horstmar die aus der dortigen Bauerschaft Niedern stammende Johanna Katharina Ewerding. Den geerbten kleinen Kotten und die dazugehörigen 5 Morgen Land ließ er noch im gleichen Jahr auf den Namen seiner Frau umschreiben. Zwischen 1912 und 1924 wurden den Eheleuten acht Kinder geboren. Aber weder mit dem Gesetz noch in seiner Ehe hielt Lütke-Bitter Treue für eine hohe Tugend.

Schon vor dem Krieg wurde er für ein Betrugsdelikt mit einer Geldstrafe von 50 Mark belegt. Vier Jahre war Lütke-Bitter Soldat im 1. Weltkrieg an allen Fronten und wurde dafür mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Während er noch glücklich und unbeschadet durch all die Kriegsjahre gekommen war, erwischte es ihn nach dem Krieg – wenn auch selbstverschuldet. Bei der Wilderei wurde er von einem Förster angeschossen. Seitdem plagte er sich mit einem versteiften Knie herum. Dieses Delikt brachte ihm 1920 außerdem eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen ein. Bei diesen vermeintlichen Kleindelikten sollte es jedoch nicht bleiben, denn Lütke-Bitter hatte auch einen Hang zur Gewalt und noch verwerflicheren Taten.

Auf ein leichtes Delikt folgte ein schweres Verbrechen

Unweit von Lütke-Bitters Kotten befand sich der kleine Nachbarskotten der Jannings. Hier wohnte auch deren jüngste Tochter Regina Antonia Janning. Am Abend des 18. August 1921 befand sich die 15-Jährige auf ihrem Heimweg, als sie arglos Lütke-Bitter in die Fänge geriet. Der 36jährige verging sich an dem Mädchen aufs Schwerste. Für Regina war dieser Tag der Beginn einer nichtendenden Tortur. Zudem wurde sie infolge der erlittenen Vergewaltigung schwanger.

Regina Antonia Janning wurde am 04.06.1906 geboren in der Schöppinger Bauerschaft Heven Nr. 65. Ihre Eltern hießen Bernhard Heinrich Janning (*14.06.1867 +24.12.1939 in Riesenbeck) und Maria Kauling *01.05.1873. Sie heirateten am 21.06.1897.

Antonia Janning hatte noch fünf Geschwister:

  • Paulina *28.04.1898 +1899
  • Antonius * 24.05.1899
  • Heinrich Johann *15.04.1901
  • Josef *30.11.1902
  • Hubertus *17.04.1908 +30.10.1908

Ihre zwei Jahre ältere Freundin Antonia Sicking, die im Hause der Jannings als Magd arbeitete, war vermutliche die erste Person, der sich Regina anvertraute. In ihrer Not erwog sie offenbar auch eine Abtreibung, was aber zu jener Zeit nicht nur eine Straftat darstellte, die im Verborgenen erfolgen musste, sondern auch eine große Gefahr für Leib und Leben bedeutete. Unvorstellbar groß muss Reginas Verzweifelung gewesen sein, dass sie hierbei ausgerechnet ihren Peiniger Lütke-Bitter mit einbezog.

Der Versuch einer Abtreibung führte jedoch nicht zum gewünschten Erfolg, und so gebar Regina am 26.05.1922 ein Kind. Lütke-Bitter wurde noch im gleichen Jahr wegen Beihilfe zur versuchten Abtreibung zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Reginas Vater, Heinrich Janning, brachte indessen die Vergewaltigung seiner Tochter zur Anzeige. Am 28.09.1922 kam es vor dem Schwurgericht Münster zum Prozess gegen Lütke-Bitter, in dem er wegen Notzucht angeklagt wurde.

Täter-Opfer-Umkehr vor Gericht

Für Regina bedeutete dieser Prozess die Fortsetzung ihrer Qualen. Lütke-Bitter stritt seine Vaterschaft zwar nicht ab, wohl aber, dass er Regina Gewalt angetan hätte. Vielmehr hätte das Mädchen ihn zu der Tat verführt. Obwohl Regina einen tadellosen Leumund genoss, bot Lütke-Bitter vier Zeugen auf, die mit haarsträubenden Behauptungen versuchten, das Opfer zu diskreditieren.

Seine Entlastungszeugen waren der 19jährige Landarbeiter Julius Hachmann und seine 22jährige Schwester Elisabeth Hachmann. Die beiden Geschwister waren Kinder des Kötters Hermann Hachmann aus der Schöppinger Bauerschaft Ramsbeck und Geschwister von Lütke-Bitters Knecht Heinrich Hachmann. Sie behaupteten vor Gericht, dass Julius Hachmann eine Beziehung mit Regina gehabt hätte. Darüber hinaus sagten noch der Bergmann Heinrich Schlickmann aus Essen-Borbeck und der Bergmann Stanislaus Jakublowski aus Herten aus. Auch sie gaben an, dass jeder von ihnen eine Liebschaft mit Regina gehabt hätte. Diese vier Zeugen blieben auch unter Eid bei ihrer Aussage. Trotz dieser dreisten Lügen blieb Regina standhaft und bekam dabei Rückendeckung von Antonia Sicking. Die beiden jungen Frauen machten ihre Aussagen ebenfalls unter Eid.

Dem Staatsanwalt wurde dieses durchsichtige Unterfangen schließlich zu viel. Er glaubte den vier Entlastungszeugen kein Wort und beantragte noch an Ort und Stelle deren Verhaftung wegen Meineids und die Verhaftung des Lütke-Bitter wegen Anstiftung zum Meineid. Das Gericht gab diesen Antrag statt, alle fünf wurden verhaftet, die Verhandlung wurde unterbrochen und auf Montag, den 02.10. vertagt.

Bei der Fortsetzung des Prozesses wurden noch weitere Zeugen angehört, während die vier Entlastungszeugen trotz der Inhaftnahme bei ihren Aussagen blieben, um Regina als sogenanntes Leichtes Mädchen in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Geschworenen ließ dies jedoch unbeeindruckt und erkannten Lütke-Bitter für schuldig. Das Gericht verurteilte ihn darauf hin zu drei Jahren Zuchthaus.

Am 19.04.1923 kam es vor dem Schwurgericht in Münster zum gerichtlichen Nachspiel des Vergewaltigungsprozesses. Die vier Entlastungszeugen wurden wegen Meineids angeklagt und Lütke-Bitter als deren Anstifter. Über 30 Zeugen waren zu diesem Prozess geladen, der sich bis in die Nacht hinzog. Die fünf blieben dennoch bei ihren Aussagen und beteuerten weiter ihre Unschuld. Der Prozess endete mit Schuldsprüchen aller Angeklagten. Die vier Entlastungszeugen wurden zu empfindlichen Zuchthausstrafen von 8 bis 18 Monaten verurteilt. Lütke-Bitter brachte dieser Prozess weitere vier Jahre Zuchthaus ein, die mit der bereits verhängten Strafe zu insgesamt sechs Jahren zusammengefasst wurde.

Dem moralischen Niedergang folgt der finanzielle Ruin

Für Johanna Katharina Ewerding, Lütke-Bitters Ehefrau, wurde seitdem das Leben nicht leichter. Sie stand nun für einige Jahre allein da mit ihrer Kinderschar und ihrer Stiefschwiegermutter Anna Catharina Kemper. Zu allem Überfluss lasteten auch noch erhebliche Schulden auf den Kotten infolge der vielen Prozesse und Eskapaden ihres Mannes. Einer der Gläubiger war der Asbecker Schmied, der drei Jahre lang vergebens auf die Bezahlung einer Mähmaschine im Wert von etwa 400 Mark wartete. Er wusste sich schließlich nicht anders zu helfen, als sich das Gerät kurzerhand wieder zurückzuholen.

Lütke-Bitter drehte daraufhin den Spieß um und quitterte das eigenmächtige Handeln des Schmiedes mit einer Anzeige. Dies brachte dem Schmied schließlich sogar eine Geldstrafe ein, was dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden der Menschen erheblich widersprach. Die soziale Ächtung, die der gesamten Familie ohnehin entgegenschlug, wurde hierdurch nochmals verstärkt.

Es verwunderte daher auch niemanden mehr, dass Catharina Kemper es auf dem Kotten in Heven schließlich nicht mehr aushielt. Sie zog wieder nach Heek zu ihrer Tochter Anna Kemper, die dort mit ihrem Ehemann Josef Kauling wohnte. Als Entschädigung für ihren Fortzug verlangte sie jedoch eine jährliche Leibrente von 120 Mark. Diese Rente konnte die Stiefschwiegermutter nur mit rechtlichen Zwangsmitteln durchsetzen, wodurch dem Hof weitere finanzielle Belastung entstanden.

Letztendlich war es nur ein geringer Betrag, der das Fass zum Überlaufen brachte. Lütke-Bitter hatte noch Nebenkosten aus all den Prozessen in Höhe von 29,25 Mark zu begleichen. Der Ahauser Rechtsanwalt Wilhelm Vagedes hatte Johanna Ewerding zugesagt, sie rechtzeitig schriftlich zu verständigen, um Schlimmeres zu verhindern. Dieser wichtige Brief wurde jedoch von ihr ignoriert oder hat sie möglicherweise gar nicht erreicht. Wie dem auch sei – als im Februar 1925 das Amtsgericht Ahaus die für den 23.04.1925 terminierte Zwangsversteigerung des Grund und Bodens bekannt gab war es schon zu spät. Jetzt drohte neben der menschlichen Bankrotterklärung auch noch der materielle Ruin.

Ein Nachbar wittert eine Gelegenheit

Den Leuten in Schöppingen mochte es vorgekommen sein, als ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Konnte es denn tatsächlich sein, dass wegen 29,25 Mark das gesamte Hab und Gut unter den Hammer kommen sollte? Kein Bauer wollte in diese Angelegenheit mit hineingezogen werden. Bei der Versteigerung am 23.04.1925 gab es daher kaum Kaufinteressenten. Nur ein Hevener Bauer hatte sich beim Amtsgericht eingefunden. Es war Lütke-Bitters Nachbar Heinrich Feger.

Heinrich Feger wurde am 22.12.1890 geboren in der Schöppinger Bauerschaft Heven Nr. 64. Seine Eltern waren der Bauer Hermann Feger (*04.03.1854 +13.10.1935) und dessen Ehefrau Bernardine Sickmann (*16.02.1851 +21.04.1931)

Heinrich Feger hatte noch zwei Geschwister:

  • Josef *25.04.1892
  • Johanna *02.09.1893

Heinrich Feger heiratete 1922 die aus Metelen stammende Luise Moddemann (*31.03.1901 +17.02.1960).

Die Familie Feger standen als Bauersleute in dem Ruf, immer um die eigenen Vorteile bemüht zu sein. Dazu bedienten sie gelegentlich forscher, eigensinniger und manchmal auch rücksichtsloser Methoden. Als Jäger ging Heinrich Feger hart gegen Wilderer vor. Dem Hachmann, Lütke-Bitters Knecht, schoss er dabei einmal eine Ladung Schrot in den Rücken. Aber auch auf dem Hof und in der Familie herrschte ein rauer Ton. Als Soldat im 1. Weltkrieg erlitt er im Frühjahr 1915 eine schwere Verwundung, von der er sich jedoch wieder erholte. Josef Feger, der jüngere Bruder, wurde von seinem älteren Bruder Heinrich häufig hart an die Kandare genommen.

Und dann gab es noch die Gerüchte um den 1914 verstorbenen, unverheirateten Onkel, Bernhard Feger, der sich im August jenes Jahres auf dem Hof das Leben genommen hatte. Böse Zungen behaupteten, dass der 55jährige damals von der eigenen Familie in den Suizid getrieben worden wäre. Im Übrigen waren die Brüder Feger aber unbescholtene Landwirte, auch wenn sie den Mund manchmal etwas voll nahmen und Streit nur aus dem Weg gingen, wenn es von Nutzen war.

Als Heinrich Feger von der Zwangsversteigerung des Lütke-Bitter’schen Kotten erfuhr, witterte er die Gelegenheit zu einem Schnäppchen. Viel war bei seinem Nachbarn zwar nicht zu holen, aber auf der nördlichen Seite der Straße, etwa auf halbem Wege zwischen den beiden Höfen, besaß Lütke-Bitter eine etwa 4 Morgen große Wiese. Diese Wiese war nicht nur das Filetstück des Lütke-Bitters’schen Besitzes, sondern sie lag auch noch in ausgesprochen günstiger Nähe zum Feger’schen Hof. Also bot Heinrich Feger auf dem Ahauser Amtgericht 400 Mark für die Wiese – und erhielt prompt den Zuschlag, weil es keine weiteren Interessenten gab.

Die Fronten verhärten sich

Damit war ihm ein wahrer Coup gelungen, denn der tatsächliche Wert der Wiese betrug mindestens das Zehnfache des Preises. Nebenbei konnte er Lütke-Bitter mit dem Kauf auch noch ein Schippchen schlagen, denn seit einigen Jahren lagen die Nachbarn heftig über Kreuz. Es hatte angefangen, als Lütke-Bitter versucht hatte, Heinrich Feger in seine Vergewaltigungsaffäre mit hineinzuziehen. Was genau vorgefallen war, blieb das Geheimnis der beiden Streithähne. Fest stand jedenfalls, dass seit 1922 die beiden Nachbarn eine innige Feindschaft verband.

Heinrich Feger hatte es also geschafft, sich für einen Spottpreis die Wiese seines Nachbarn unter den Nagel zu reißen. In der Schöppinger Gemeinde stieß er damit indessen auf wenig Verständnis. Lütke-Bitter mochte zwar ein Scheusal sein und zurecht im Zuchthaus für seine Verfehlungen büßen. Aber jetzt auch noch seiner Familie die Existenzgrundlage zu nehmen, das ging entschieden zu weit. Dass sich Heinrich Feger persönlich daran bereicherte, widersprach dem Anstandsempfinden vieler Bauern, selbst wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden war.

Die Autoritäten des Dorfes drängten daher Heinrich Feger dazu, den Kauf der Wiese wieder rückgängig zu machen. Der Schöppinger Pfarrer Teupe, der Landarzt Dr. Wilp und selbst der Ahauser Landrat Sümmermann versuchten ihn dazu zu bewegen, die Wiese wieder zurückzugeben. Doch Heinrich Feger dachte gar nicht daran und schlug selbst Lütke-Bitters Angebot aus, ihm die Wiese zum doppelten Preis wieder abzukaufen. Stattdessen überzogen sich die beiden Bauern danach gegenseitig mit Klagen, mal wegen Beleidigung und mal wegen angeblicher Sachbeschädigung, um so ihre Feindschaft zu pflegen.                      

Alte Wunden werden wieder aufgerissen

Für Regina Janning wird es währenddessen eine Genugtuung gewesen sein, ihren Peiniger für einige Jahre hinter Gittern zu wissen. Das erlittene Trauma der Vergewaltigung wird schwer auf sie gelastet haben. Wirklich zur Ruhe kommen sollte sie jedoch nicht, denn im Laufe des Jahres 1926 holte sie die Meineidsaffäre des Jahres 1923 erneut ein und es kam zu einer unerwarteten Wendung. Lütke-Bitter hatte schon fast vier Jahre seiner Strafe abgesessen, als die Ermittlungen plötzlich wieder aufgenommen wurden.

Es waren neue Erkenntnisse zutage getreten, die die Reginas Aussage und die ihrer Freunding Antonia Sicking plötzlich zweifelhaft erscheinen ließen. Auf die inzwischen 21jährige junge Mutter muss dies doppelt beunruhigend gewirkt haben. Zum einen kam Anton Lütke-Bitter am 13.06.1926 wieder auf freien Fuß und so wieder in die räumliche Nähe seines Vergewaltigungsopfers. Zum anderen mündete das Verfahren in einen erneuten Meineidsprozess vor dem Schwurgericht, diesmal gegen Regina Janning und Antonia Sicking.

Am 16.02.1927 kam es zur Verhandlung gegen die beiden Frauen, zu der mehr als 30 Zeugen geladen waren. Wie bedrückend muss es für Regina gewesen sein, erneut ihrem Übeltäter entgegenzutreten? Glücklicherweise stellte nach der Beweisaufnahme das Gericht die Unschuld der Angeklagten fest und beide Frauen wurden freigesprochen.                   

Lütke-Bitter wird noch verbitterter

Jetzt waren für Lütke-Bitter die Tage in Freiheit wieder gezählt. Ein paar Wochen Hafturlaub gestanden ihm die Justizbehörden noch zu, aus Rücksicht auf seine Familie und auf die anstehende Frühjahrsbestellung der Felder. Wer ihm während dieser Zeit begegnete, machte lieber einen großen Bogen um ihn. Zu groß war seine Verbitterung gegen alle Nachbarn, die ihn was wollten. Schier unermesslich war aber sein Groll auf Heinrich Feger, der ihm seine Wiese weggenommen hatte.

Der Mai hatte schon begonnen und viel Zeit blieb Lütke-Bitter nicht mehr, sich an seinem Lieblingsnachbarn abzuarbeiten. Die Justizbehörden hatten ihn schon ultimativ aufgefordert, seine verbliebene Reststrafe anzutreten. Lütke-Bitter dachte jedoch gar nicht daran, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Er hatte schließlich noch zu tun. Um den 20. Mai 1927 lag auf dem Amt in Schöppingen schon der Haftbefehl gegen ihn vor, der in wenigen Tagen vollstreckt werden sollte.

Am frühen Morgen des 23. Mai war Anton Lütke-Bitter schon gegen 7 Uhr damit beschäftigt, eine Fuhre Mist zu einem angepachteten Acker zu fahren. Der Weg dahin führte über die Straße an seiner ehemaligen Wiese vorbei. Schon als er sich mit seinem Kuhgespann der Wiese näherte, stieg die Wut in ihm auf, denn von weitem sah er die Brüder Feger.

„Wenn we Dij kriegt, dann hau we Dij doot!“

Die beiden waren damit beschäftigt, den Weidezaun zu reparieren. Sie hatten Pferde auf die Weide gebracht und dabei bemerkt, dass irgendwer an der Einfriedung Hand angelegt hatte. Für die Brüder war klar, dass nur Lütke-Bitter der Urheber dieses Sabotageaktes sein konnte. Es wäre schließlich nicht das erste Mal gewesen, dass der Gauner sich an ihren Sachen zu schaffen machte. Von weitem riefen sie ihm zu: „Du Hund häst us den Thuin kapott’haun. Wenn we Dij kriegt, dann hau we Dij doot!“ 

Lütke-Bitter fuhr mit seiner Mistfuhre an der Wiese vorbei, weiter zu seinem Acker und mit der leeren Karre wieder zurück zum Hof. Dort war inzwischen auch sein Knecht Hachmann angekommen, der ihm beim Beladen der zweiten Fuhre half. Über seinen Knecht wusste Lütke-Bitter, dass dieser einen alten Browning Revolver besaß. Diesen hatte er sich zugelegt, nachdem Heinrich Feger ihn beim Wildern angeschossen hatte.

Jetzt war Lütke-Bitter derjenige, der sich bedroht fühlte. Also steckte er die Waffe seines Knechtes ein, fuhr dann mit der zweiten Mistfuhre erneut an der Wiese vorbei und hielt dort an. Kurz darauf war in der ganzen Nachbarschaft ein Schuss zu hören. Dann war es still und danach fielen nochmals zwei Schüsse. Einige Zeit später kam Anton Lütke-Bitter eilenden Schrittes mit einer blutenden Wunde am Kopf auf seinen Hof zugelaufen. Hachmann kam ihm dabei schon entgegen.

Seinem Knecht trug Lütke-Bitter dann auf, ins Dorf zu laufen und Dr. Wilp herbeizurufen. Dann ging er ins Haus, um sich von seiner Frau seine Kopfwunde versorgen zu lassen. Er legte sich vor sein Bett auf den Boden und ließ seine Frau gewähren. Dort griffen ihn dann schließlich zwei herbeigerufene Landjäger auf und verhafteten ihn.   

Ein Mammutprozess soll die Wahrheit ans Licht bringen

Die Nachricht von der Tragödie verbreitete sich in Windeseile durch das ganze Dorf und innerhalb weniger Tage durch das ganze Land. Über den Täter, seine möglichen Motive und die weiteren Hintergründe herrschte von Beginn an Klarheit. Jeder in der Gemeinde wusste, dass Anton Lütke-Bitter ein schwieriger Zeitgenosse war und dass er mit Heinrich Feger im Streit lag. Unklar war aber, was genau sich auf der Straße abgespielt hatte und wie die Sache derartig eskalieren konnte. Direkte Tatzeugen gab es nicht. Hatte Lütke-Bitter mit Vorsatz gehandelt oder wurde er von den Brüdern provoziert oder angegriffen und hat gar in Notwehr gehandelt?

Dies herauszufinden war die schwierige Aufgabe des Münsteraner Schwurgerichts unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Bernhard Kropff, vor dem Anton Lütke-Bitter wegen der vorsätzlichen Tötung von zwei Menschen angeklagt war. Der Prozess begann am Dienstag, den 20.09.1927 und es waren gleich mehrere Tage angesetzt. Die Anklage vertrat der Staatsanwalt Dr. Josef Hoberg. Verteidigt wurde Anton Lütke-Bitter von dem Dortmunder Rechtsanwalt Max Frank.

Lütke-Bitter erläutert seine Version der Tat

Nach Verlesung der Anklage forderte der Richter den Angeklagten auf, sich dazu zu äußern. Noch bevor Lütke-Bitter den genauen Tathergang schilderte, schickte er voraus, dass er keineswegs mit Überlegung gehandelt hätte. Dann begann er zu erzählen. Schon als er mit der ersten Mistfuhre an der Wiese vorbeifuhr, hätten ihn die Brüder beschimpft und bedroht. Weil er sich in Gefahr wähnte und er zudem körperlich eingeschränkt war, hätte er vor der zweiten Fuhre den Revolver eingesteckt.

Abbildung 3

Als er dann erneut an der Wiese vorbeikam, hätten ihm die Brüder zugerufen: „Du hast uns den Draht kaputt gemacht. Wenn wir dich kriegen, dann machen wir Dich auch kaputt!“. Dabei hätte Heinrich Feger drohend einen Hammer gehoben. Er sei zunächst weitergefahren, hätte dann aber bemerkt, dass die Brüder ihm hinterherliefen. Er habe angehalten und sich um seine Zugtiere gekümmert. Als die Brüder dann dazukamen hätten sie gesagt: „So, nun kannst Du den Draht wieder durchschneiden, er ist wieder fertig.“

Lütke-Bitter hätte sich diese Verdächtigung verbeten, sei dann aber von Josef Feger mit einem Buschenknüppel angegriffen worden. Im gleichen Augenblick sei sein Bruder von hinten gekommen und hätte ihm mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Es hätte sich ein Kampf entwickelt, bei dem er wohl die Waffe gezogen und geschossen habe. Was dann passierte, wüsste er nicht mehr.

Nach einiger Zeit hätte er sein Bewusstsein am Grabenrand wiedererlangt. Der schwer verletzte Josef Feger hätte ihm noch mit schwacher Stimme zugeraunt: „Du hast unseren Heinrich erschossen.“ Er selbst hätte sich dann aber erhoben und sei langsam fortgegangen. Zuhause angekommen sei er erneut ohnmächtig geworden. Als er wieder bei Bewusstsein war, hätte er seinen Knecht ins Dorf geschickt, um Dr. Wilp und die Polizei zu verständigen.

Die Vernehmung der Zeugen beginnt

Als erster Zeuge wurde Dr. Wilp vernommen, der sich nicht nur als einer der ersten am Tatort eingefunden hatte, sondern auch als sachverständiger Mediziner aussagte. Seine Eindrücke von den Geschehnissen ließen bereits erste Zweifel an Lütke-Bitters Darstellung aufkommen. Dr. Wilp war der Meinung, dass der Angeklagte die Bewusstlosigkeit nur vorgetäuscht hätte. Die Kopfwunde sei eher unbedeutend, könne vielleicht von einem kleinen Hammer herrühren.

Unter dem Rücken des toten Heinrich Feger hätte ein Hammer mit abgebrochenem Stiel gelegen. Die Nachbarn hätten im Übrigen vor Lütke-Bitter Angst gehabt. Etwas Entlastung erfuhr der Angeklagte hingegen durch die Aussage des Viehhändlers Huesmann. Er könne über Lütke-Bitter nichts Schlechtes sagen. Die Feger Brüder hingegen seien eigentümliche Leute.

Die Vernehmung zweier Leumundszeugen brachten Lütke-Bitter danach wieder stärker in Bedrängnis. Der Untersuchungsrichter Heilmeier, der die Nachermittlungen geleitet hatte, war davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat gezielt vorbereitet hatte und die Notwehr nur inszeniert war.

Die Zeugenaussage der Oberlandjägers Westerwalbersloh, einer der beiden Polizisten, die Lütke-Bitter festnahmen, führte zwischenzeitlich zu Gelächter unter den vieler Prozessbeobachtern. Er berichtet davon, dass der Angeklagte einmal bezichtigt worden wäre, einem Nachbarn Schweine gestohlen zu haben. Weil Lütke-Bitter zuvor nur bunte Schweine besaß, die gestohlenen Schweine aber weiß waren, hätte der Kötter die Schweine mit Farbe angepinselt, damit sie von weitem nicht auffielen. Nach dieser Aussage wurde die Verhandlung zur Mittagspause unterbrochen.

„Das ist die Wahrheit.“

Der Nachmittag begann mit der Aussage des Knechtes Hachmann und förderte wieder wichtige Details zum eigentlichen Tathergang zutage. Nach der Tat blieb die Tatwaffe unauffindbar. Lütke-Bitter hatte sie angeblich fortgeworfen. Umso überraschender war es, als Hachmann im Zeugenstand plötzlich eine verrostete Armeepistole aus seiner Tasche zog: “Hier ist sie!“, meine er trocken und legte sie vor dem Richter auf den Tisch. Er hätte die Waffe von dem Schöppinger Gärtner Rauß bekommen nach seiner unangenehmen Begegung mit Heinrich Feger bei einem Wilderergang.

Am Morgen des 23.05. hätte er den Revolver bei sich getragen. Er hätte sich in seiner Rocktasche befunden, den er auf der Tenne aufgehangen hätte. Dort hätte Lütke-Bitter die Waffe an sich genommen, bevor er mit der zweiten Mistfuhre losfuhr. Der Knecht behauptete dann, aus der Ferne beobachtet und gehört zu haben, wie die Feger Brüder Lütke-Bitter angriffen und dieser dann geschossen hätte. Dann wäre er seinem Brotherrn entgegengelaufen. Dieser hätte die Hand gegen seine Kopfwunde gepresst und als Hachmann ihm die Hand losgerissen hätte, wäre auf der Straße eine Blutlache entstanden.

Dem Vorsitzenden Richter Kropff viel es schwer, dieser Schilderung Glauben zu schenken und wurde dann sehr deutlich: „Ich sage Ihnen auf den Kopf zu, das ist die Unwahrheit. Schwören Sie nicht wie ihre Geschwister einen Meineid. Wollen Sie nicht bald beginnen, die Wahrheit zu sagen?“. Aber Hachmann blieb dabei und meinte: „Das ist die Wahrheit.“

Dann wurde Hachmann gefragt, warum in den vorangegangenen Ermittlungen nichts von dem Revolver gesagt hatte. Er antwortete lapidar, dass er fürchtete, wegen des Besitzes der Waffe in Schwierigkeiten zu geraten. Der Vorsitzende blätterte nochmals durch die Akten und konfrontierte Hachmann damit, dass er schon während der Ermittlungen nachgewiesenermaßen mehrmals die Unwahrheit gesagt hätte. Hachmann blieb aber unbeeindruckt und blieb bei seiner Aussage. Eine Vereidigung des Zeugen Hachmann nahm das Gericht indessen nicht vor.

Nachbarn verschaffen Lütke-Bitter Entlastung

Als nächster trat Anton Janning in den Zeugenstand. Er hatte am Morgen der Tat in der Nähe auf dem Feld gearbeitet und auch die Schüsse gehört. Daraufhin war er zur Straße geeilt und hatte die beiden Feger Brüder in ihrem eigenen Blut liegend aufgefunden. Lütke-Bitter sah er nur noch, als dieser seinem eigenen Kotten zueilte. Anton Janning bestätigte, dass er bei Joseph Feger einen Knüppel liegen sah, wodurch die Behauptung des Angeklagten untermauert wurde, er sei angegriffen worden.

Dann wurde die 48-jährige Maria Niehoff aufgerufen. Sie bewohnte mit ihrem Mann, dem Maurer Heinrich Kauling, und ihrer 8-köpfigen Kinderschar die Althoff’sche Leibzucht direkt neben Lütke-Bitter. Ihre Aussage führt zu erstaunen, weil diese sich in wichtigen Details von der unterschied, die sie noch in den Vorermittlungen zu Protokoll gegeben hatte. Sie hätte gesehen, dass noch bevor die Schüsse fielen, der Knecht Hachmann, die Ehefrau des Lütke-Bitter und eine Tochter schon auf dem Weg zum Tatort gewesen wären, um dem Angeklagten zur Hilfe zu eilen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Frank, erkannte, wie das Momentum zugunsten seinen Angeklagten umschlug. Eine Tür hatte sich ein spaltbreit geöffnet und die stieß er jetzt auf. Der Maurer Kauling hatte am Morgen der Tat auf dem Hof Volmer-Kock in Heven 56 gearbeitet, der etwa einen Kilometer entfernt lag. Sein am 24.02.1913 geborener Sohn Josef hätte derweilen zuhause auf einem Heck gesessen und von dieser erhöhten Position aus beobachtet, wie die Feger Brüder Lütke-Bitter angegriffen hätten.

Der 14-Jährige wäre daraufhin zu seinem Vater geeilt, um diesen zu verständigen. Angeblich hätte er gesagt: „Du musst sofort kommen, Fegers haben den Lütke-Bitter verprügelt.“ Diese Beobachtung erschien dem Gericht so bedeutsam, dass Josef Kauling noch am gleichen Tag vor Gericht geladen wurde. Am späten Abend erschien der 14-Jährige im Zeugenstand. Er erklärte dann jedoch, dass er lediglich beobachtet hätte, wie sich kurz vor den Schüssen eine Hand hob und zuschlug. Die Aussagen des Nachmittags verschafften Lütke-Bitter zum Ende des ersten Prozesstages wieder etwas Entlastung. Konnte sich das Blatt noch einmal zu seinem Gusten wenden?

Ein Eklat und ein Ortstermin am zweiten Prozesstag

Nach eintägiger Pause wurde der Prozess am Donnerstag, den 22.09. fortgesetzt. Der Gerichtssaal erschien noch voller als zwei Tage zuvor. Die meisten Zeugen des ersten Prozesstages hatten im Zuschauerraum Platz genommen und wollten sich nicht den weiteren Prozessverlauf entgehen lassen. Zunächst wurden noch einige weitere Zeugen vernommen, ohne jedoch Wesentliches zur Wahrheitsfindung beizutragen.

Dann mussten die Zuschauer miterleben, wie Johanna Ewerding, die Frau des Angeklagten, mit Hermann Feger, dem Vater der beiden getöteten Brüder, aneinandergeriet. Als es nochmals um die Weide ging, entzündete sich ein heftiges Wortgefecht zwischen den beiden, indem sie sich gegenseitig der Lüge bezichtigten.

Der Rechtsanwalt Frank stellte anschließend zwei Anträge. Zum einen beantragte er die Vereidigung des Zeugen Hachmann, um seiner Aussage als Entlastungszeuge noch zusätzliches Gewicht zu verleihen. Der Vorsitzende wiegelte ab. Weil die Brüder Feger mit Hachmanns Revolver erschossen wurden, den dieser offensichtlich nach der Tat auch wieder an sich nahm, sei er der Beihilfe verdächtig. Deshalb könne er nicht vereidigt werden.

Dem Rechtsanwalt genügt das nicht. Er argumentierte, dass von Beihilfe keine Rede sein könne. Lütke-Bitter habe die Tat schließlich sofort zugegeben. Zum anderen beantragte der Verteidiger einen Lokaltermin, um die Gegebenheiten vor Ort mit den Zeugenaussagen abzugleichen. Erst nach längerer Beratung lehnte das Gericht den Antrag auf Vereidigung ab, stimmte aber dem Lokaltermin zu.

So kam es, dass sich am Nachmittag des 22.09. ein Omnibus mit allen Prozessbeteiligten von Münster in Richtung Schöppingen in Bewegung setzte. Vor Ort wurden praktische Versuche unternommen, um festzustellen, ob Stimmen oder Rufe vom Tatort bis zum Heck vor dem Gehöft der Kaulings hörbar waren. Auch wurde simuliert, inwieweit der Tatort von verschiedenen Orten einsichtbar war, um die Beobachtungen der Zeugen zu überprüfen.  

Die Plädoyers

Nach Rückkehr in den Gerichtssaal und der nochmaligen Vernehmung einiger Zeugen wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Staatsanwalt Hoberg ergriff dann gegen 17 Uhr das Wort und begann mit seinem über eine Stunde dauernden Plädoyer.

Zwei Söhne eines betagten Bauern seien erschossen worden und der Urheber dieses Übels sei Anton Lütke-Bitter. Er verwies auf die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten und beschrieb ihn als eine gewalttätige Person. Seine Mitmenschen hätten Angst vor ihn. Den gewährten Hafturlaub hätte er missbraucht, um sich an die Feger Brüder zu rächen. Dabei sei es gleichgültig, unter welchen Umständen Heinrich Feger sich das Eigentum an der Wiese verschafft hatte. Der Staatsanwalt ging von Mord aus, auch wenn die Beweisaufnahme keine zweifelsfreien Beweise für das Vorliegen eines überlegten Vorgehens erbringen konnte. Daher bliebe der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung. Notwehr liege nicht vor. Er beantragte daher eine Strafe von 10 ¼ Jahre Zuchthaus.

Der Strafverteidiger Frank sah dies naturgemäß völlig anders. Er stellte in seinem Plädoyer heraus, dass zahlreiche Indizien dafürsprächen, dass Lütke-Bitter in Notwehr gehandelt hätte. Handfeste Indizien für das Vorliegen eines Vorsatzes könnte die Beweisaufnahme nicht vorbringen. Vielmehr sei der Angeklagte von den Feger Brüdern in die Enge getrieben worden, was dann zu einer pathologischen Affekthandlung geführt habe. Es könnte nicht widerlegt werden, dass der Angeklagte von den Brüdern angegriffen wurde, sondern vieles spreche dafür. Daher läge Notwehr vor. Die Verteidigung forderte schließlich eine milde Strafe.

Das Gericht fällt sein Urteil

Nach einer längeren Beratung verkündete das Gericht am späten Abend sein Urteil. Es verurteilte Anton Lüttke-Bitter zu sechs Jahren Zuchthaus wegen Totschlages und unerlaubten Waffenbesitzes. Das Vorliegen einer Notwehr erkannte das Gericht nicht an. Dass Lütke-Bitter nach der Tat wegen eines vorher erhaltenen Hammerschlages bewusstlos gewesen sei, hielt es für unglaubwürdig. Wenn dem so wäre, hätte er die tödlichen Schüsse nicht so zielgenau ausführen können.

Vieles spreche stattdessen dafür, dass sich Lüttke-Bitter die Kopfverletzung nach der Tat selbst zugefügt habe oder dass der Knecht Hachmann dieses auf sein Geheiß tat. Daher urteilte das Gericht auf vorsätzliche Tötung. Mildernde Umstände wurden nicht erkannt, die Provokationen der Feger Brüder wurden hingegen bei der Strafbemessung berücksichtigt.

Die Verteidigung legte gegen das Urteil zwar noch einmal Revision ein. Diese wurde jedoch am 06.02.1928 verworfen und das Urteil hatte bestand. Danach verschwand Lütke-Bitter jahrelang von der Bildfläche. Nach der aufsehenerregenden juristischen Aufarbeitung des Falles kehrte im beschaulichen Schöppingen endlich wieder Ruhe ein. Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe kehrte Lütke-Bitter wieder auf seinen Kotten nach Heven zurück.

10 Jahr später werden nochmals Erinnerungen wach

Im Mai 1937 rief eine Affäre seines Sohnes Edmund Lütke-Bitter noch einmal die Erinnerungen an den Fall wach. Diese Angelegenheit zeigt erstaunliche Parallelen zur Vergewaltigungsaffäre des Vaters. Der 1917 geborene Edmund Lütke-Bitter arbeitete 1936 auf einen Hof in Heek. Dort ging er eine Beziehung mit der erst 14-jährigen Tochter des Hauses ein, infolgedessen das Mädchen schwanger wurde.

Edmund Lütke-Bitter stritt vor dem Vormundschaftsgericht jegliche Verantwortung ab und verwies stattdessen auf zwei andere junge Männer, die angeblich mit dem Mädchen intimen Kontakt hatten. Auch unter Eid blieb Edmund Lütke-Bitter bei seiner Darstellung. Das Gericht schenkte schließlich den Aussagen des Mädchens mehr Glauben und so kam es gegen Edmund Lütke-Bitter zu einem Meineidsprozess, in dem er zu einer Zuchthausstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde. Edmund Lütke-Bitter nahm später am 2. Weltkrieg teil, und gilt seit Juli 1944 als vermisst.

Anton Lütke-Bitter starb am 03.02.1952 in Schöppingen. Seine Ehefrau Johanna Katharina Ewerding starb am 25.07.1961.

Hermann Feger und Bernardine Sickmann, die Eltern der beiden Feger Brüder, starben 1935 bzw. 1931. Der im Jahr 1894 geborene Neffe Josef Sickmann heiratete die Witwe Luise Moddemann und übernahm die Geschicke auf dem Hof. Aus dieser Ehe gingen noch fünf weitere Kinder hervor.

Für die Familie Janning hingegen gab es keine Zukunft mehr in der Bauerschaft Heven. Der Hof Nr. 65 wurde 1930 verkauft und später abgerissen. Heute erinnert nichts mehr an die Hofstelle. Die Familie Janning zog auf den Kotten mit der Hausnummer 31 in Elte bei Rheine. Heinrich Janning starb am 24.12.1939 im Krankenhaus in Riesenbeck. Maria Kauling starb 13.11.1954 in Rheine. Regina Janning starb am 25.01.1983, ebenfalls in Rheine. Das Schicksal ihres Kindes ist bislang ungeklärt.

Der Maurer Heinrich Kauling starb am 23.11.1934. Seine Frau Maria Niehoff starb am 18.02.1955.

Heinrich Hachmann verdingte sich später weiter als Landarbeiter. Er starb am 05.11.1977 in Schöppingen. Der Landarzt Dr. Johannes Wilp starb schon wenige Jahre nach dem Prozess am 04.04.1934 in Schöppingen.

© H. Krasenbrink

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Quellen:

Münsterischer Anzeiger, 76 (20/09/1927) 957

Münsterischer Anzeiger, 76 (22/09/1927) 965

Münsterischer Anzeiger, 76 (23/09/1927) 967

Münsterischer Anzeiger, 76 (23/09/1927) 969

Münsterische Zeitung, 57 (21/09/1927) 259

Münsterische Zeitung, 57 (22/09/1927) 260

Münsterische Zeitung, 57 (23/09/1927) 261

Westfälischer Merkur, 106 (21/09/1927) 417

Westfälischer Merkur, 106 (22/09/1927) 419

Westfälischer Merkur, 106 (23/09/1927) 421

Westfälischer Merkur, 106 (24/09/1927) 424

Grenzwarte, 17 (21/09/1927) 220

Die Glocke, (22/09/1927) 219

Ahauser Kreiszeitung, 47 (22/09/1927) 260

Ahauser Kreiszeitung, 47 (23/09/1927) 261

Ahauser Kreiszeitung, 47 (25/09/1927) 263

Münsterischer Anzeiger, 79 (18/02/1930) 188

Ahauser Kreiszeitung, 42 (02/10/1922) 228

Münsterische Zeitung, 52 (04/10/1922) 231

Volkswille, 4 (30/09/1922) 230

Volkswille, 4 (03/10/1922) 232

Münsterischer Anzeiger, 72 (20/04/1923) 199

Münsterischer Anzeiger, 72 (20/04/1923) 200

Ahauser Kreiszeitung, 46 (17/11/1926) 315

Westfälischer Merkur, 106 (16/02/1927) 67

Volkswille, 9 (17/02/1927) 40

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 1 (Standesämter Kreis Ahaus), Nr. 1908/Seite 51

Kirchenbuch St. Brictius Schöppingen, KB007/Seite 109

Kirchenbuch St. Brictius Schöppingen, KB008/Seite 119

Abbildung 1: Ausschnitt aus Messtischblatt 1897

Abbildung 2: Arbeitsgemeinschaft Genealogie Westmünsterland

Abbildung 3: Münsterische Zeitung, 57 (23/09/1927) 261


2 Antworten zu „Schöppingen 1927: „Doktor, datt häff ick nich wullt““

  1. Avatar von Andre Busemas
    Andre Busemas

    Dies ist eine sehr beeindruckende Arbeit, das hat wohl einiges an Zeit gekostet.
    Ich bin auch überrascht wieviel Informationen man aus Zeitungen heraus finden kann.
    Man kann den Text sehr gut lesen, und man fühlt sich schon ergriffen was damals für unglaubliche Taten die es in unserem Dorf gegeben hat.

  2. Avatar von admin

    Vielen Dank für das Feedback. Diese Episode war tatsächlich die bislang umfangreichste und komplexeste. Die reichhaltige zeitgenössische Presseberichterstattung zeigt, wie sehr dieser Fall die Menschen damals bewegte.

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