Johann Kraft reichte es. Der Bocholter Wirt von der Osterstraße 35 duldete keinen Ärger in seinem Gasthaus am Ostermarkt. Die beiden Zecher waren schon mächtig angetrunken, als sie gekommen waren. In der Kneipe dauerte es nicht lange und sie begannen, zu krakeelen und andere Gäste zu belästigt. Jetzt aber schienen sich die beiden gegenseitig an den Kragen zu gehen. Der Wirt beschloss, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und setzte die beiden kurzerhand vor die Tür.

Abbildung 1: Gaststätte Kraft, Osterstraße 35

Vom Niederrhein ins Münsterland

Einer der Zecher war Josef Otten. Ursprünglich kam Otten aus Mönchengladbach, wo er am 24.05.1884 geboren wurde. Auch wenn er mit Arbeit nicht viel am Hut hatte, verschlug ihn vermutlich eben diese aus dem sogenannten niederrheinischen Manchester in die aufstrebende Textilstadt Bocholt. Hier lernte er seine Frau Elisabeth Henriette Everding kennen, die er im Herbst 1906 heiratete. Im September 1906 wurde das Heiratsaufgebot von der Kanzel der Bocholter Liebfrauenkirche verkündet. Geheiratet wurde vermutlich in Mönchengladbach.

Elisabeth Everding wurde am 23.09.1881 in Münster St. Mauritz geboren, unterhielt aber verwandtschaftliche Beziehungen nach Bocholt. Am 09.10.1909 kam der Sohn Joseph zur Welt. Zu dieser Zeit lebte die Familie einige Jahre jenseits der Grenze in Lichtenvoorde, bis es 1912 wieder zurückging nach Bocholt. Am 19.06.1912 wurde nämlich dort der zweite Sohn, Theodor, geboren. Der kleine Knabe starb jedoch schon drei Tage später. Dem Standesamt wurde dies von Antonia Everding gemeldet, der älteren Schwester der Mutter.

Otten war häufig „verhindert“

Otten, der Vater des Kindes, war mal wieder nicht zur Stelle wenn er gebraucht wurde. Möglicherweise war er aber auch gerade nicht abkömmlich, weil er mehrmals wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch mit der Justiz in Konflikt geraten war und deswegen kurze Haftstrafen abzusitzen hatte. Auch im Spätherbst des Jahres 1912 musste sich Otten wegen eines kleineren Vergehens sieben Tage lang eine Gefängniszelle von innen ansehen.

Am 02.12.1912 wurde er aus diesem Kurzarrest entlassen und er kehrte nach Bocholt zurück. Doch anstatt sich geläutert endlich einmal auf die Suche nach Arbeit zu begeben, ging es am Donnerstag, den 05.12.1912, sofort wieder auf Zechtour. Ihm schien es zu genügen, dass seine Frau durch ihre Arbeit in einer Bocholter Fabrik für den Lebensunterhalt sorgte. Schon am frühen Nachmittag traf Otten in Bocholt einen alten Bekannten namens Wilhelm Damm.

Lustige Tage in Bocholt

Damm war ein 25 Jahre alter Arbeiter aus Düsseldorf. Eigentlich kam er aus Essen, wo er 1887 als Sohn des Formers Julius Damm und Helene Raab geboren wurde und aufwuchs. Hin und wieder zog es ihn nach Bocholt, wo er gerne mal einen lustigen Tag verbrachte, Bekannte traf und sich vor allem in den Kneipen vergnügte. Doch das waren noch nicht alle Gemeinsamkeiten, die ihn mit Otten verbanden. Auch Damm galt als arbeitsscheu, war kein unbeschriebenes Blatt mehr und ebenfalls schon einschlägig vorbestraft. Daher wundert es nicht, dass die beiden Männer zunächst gut miteinander klarkamen und auch an jenem Donnerstag um die Häuser zogen.    

Damm hatte an diesem Tag die Spendierhosen an und lud Otten ein ums andere Mal ein. Etliche Biere und Schnäpse gingen auf Damms Rechnung, so dass schon nach kurzer Zeit beide stark angetrunken waren, Damm noch mehr als Otten. Am späteren Nachmittag landeten die beiden Zecher in der Gaststätte des Wirtes Johann Kraft in der Osterstraße 35, direkt am Ostermarkt. Bei Damm schlug dort jedoch die Stimmung um und mit zunehmendem Alkoholpegel wurde er gereizter und wollte Otten schließlich an den Kragen. Otten versuchte ihn zunächst abzuschütteln. Als Damm jedoch nicht locker ließ gerieten die beiden in der Kneipe heftig aneinander. Plötzlich standen sich beide mit ausgeklapptem Messer gegenüber.

Schluss mit Lustig     

Johann Kraft wollte dies nicht länger mit ansehen und setzte die beiden Streithähne kurzerhand vor die Tür. Doch auf dem Ostermarkt beruhigten sich die Gemüter noch immer nicht und so kam es dort auf offener Straße zu einer Messerstecherei. Otten versetzte Damm schließlich einen Stich, worauf dieser durch die Osterstraße in Richtung Ostertor flüchtete. Weit kam Damm jedoch nicht, denn schon an der Ecke zur Südmauer brach er zusammen.

Abbildung 2: Die Bocholter Osterstraße. links der Tatort, rechts die Ecke zur Südmauer

Otten hatte sein Messer fortgeworfen und lief hinterher, um sich um Damm zu kümmern. Inzwischen wurde die Polizei herbeigerufen, die Otten noch am selben Ort verhaftete. Damm lag jedoch danieder. Eine vier Zentimeter lange klaffende Wunde im Bereich des Schlüsselbeines hatte eine Arterie durchtrennt. Er wurde noch ins nahegelegene Krankenhaus gebracht, wo er jedoch gegen 18:45 Uhr an den Folgen seiner Verletzungen starb.

Es hätte jeden treffen können

Am 17.04.1913 wurde der Fall vor dem Münsteraner Schwurgericht verhandelt. Otten stellte seine Tat als Notwehr dar. Er hatte sich bei der Auseinandersetzung selbst einige Stich- und Schnittverletzungen zugezogen und ohne Frage hätte auch ihn das tödliche Ende treffen können. Er behauptete sogar, dass es Damm selbst gewesen sei, der sich den tödlichen Stich zugezogen hätte, weil er selbst in das offene Messer gefallen sei.

In dem Prozess wurde jedoch deutlich, dass an jenem Nachmittag mit Otten und Damm zwei Individuen aneinandergerieten, die sich als zwielichtige und streitsüchtige Persönlichkeiten gegenseitig das Wasser reichen konnten. Dabei zog Damm eher zufällig den Kürzeren. Die Geschworenen erkannten Otten daher für schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Dieses Urteil übertraf sogar noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Otten gab sich reumütig und versprach, ein besserer Mensch zu werden. Ob er noch Gelegenheit dazu hatte, diesen guten Vorsatz in die Tat umzusetzen, ist nicht bekannt, denn nach Ottens Verurteilung verliert sich seine Spur. Vermutlich fand er seinen Tod als Soldat im 1. Weltkrieg. Ottens einziger Sohn, Josef, lebte und wohnte noch bis 1991 in Bocholt.    

© H. Krasenbrink

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Quellen:

Münsterischer Anzeiger, 62 (18/04/1913) 299

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt), Nr. 211/Seite 486

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt), Nr. 211/Seite 249

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 6 / 3 (Standesämter Stadt Bochum), Nr. 445/Seite 328

Kirchenbuch Bocholt, St.-Liebfrauen, KB006/Seite 9

Kirchenbuch Münster, St.-Mauritz, KB007/Seite 158

Abbildungen:

Abbildung 1: Medienarchiv der Stadt Bocholt

Abbildung 2: Bocholt Stadtplan 1928


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