Das Ruhrgebiet war zu Beginn des 20. Jahrhunderts von gewaltigen Umbrüchen geprägt. Die Industrialisierung brachte beispiellose Zuwanderungsströme aus allen Himmelrichtungen. Verstärkt wurden diese nochmals durch stetige Geburtenüberschüsse, die zu einer nie dagewesenen Bevölkerungsexplosion führte. Eine vormals ländlich geprägte Region wandelte sich so innerhalb weniger Jahrzehnte zum größten Ballungsraum Europas.

Soziale Spannungen, mangelhafte Gesundheitsversorgung, Bildungsdefizite und beengte Wohnverhältnisse führten zu einer überdurchschnittlichen Kriminalität. Als dann noch im Verlauf des 1. Weltkrieges der Hunger hinzukam, geriet in vielen Regionen die öffentliche Ordnung und der soziale Frieden ins Wanken. Die schiere Not trieb die Menschen in die angrenzenden landwirtschaftlich geprägten Regionen, in denen sich die Menschen auf sogenannten Hamsterzügen auf der Suche nach Lebensmitteln begaben. Bestenfalls geschah dies auf legalem Wege, aber nicht selten kam es auch zu Gewalt und Kriminalität.

Peter Sidzik war schon vor dem Krieg kriminell

In nördlicher Nachbarschaft zu der rasch wachsenden Bergbaustadt Gelsenkirchen lag das ehemals kleine Dorf Buer. Mit der Expansion des Bergbaus veränderte auch Buer vollkommen sein Gesicht. 1911 erhielt der Ort Stadtrechte, wurde 1922 zur Großstadt und 1928 schließlich mit Gelsenkirchen vereint. In diesem Milieu wurde am 01.08.1885 Peter Sidzik geboren, der dort in sehr prekären Verhältnissen aufwuchs. Als Kind der Zechenkolonie Hugo war ein Leben als Bergmann in der gleichnamigen Zeche vorherbestimmt. Seine eigentliche Berufung war allerdings die eines notorischen Diebes.

Schon 1901 als 15-Jähriger geriet Sidzik mit dem Gesetz in Konflikt, als er wegen mehrerer Diebstähle erstmals festgenommen wurde. In den darauffolgenden 20 Jahren durchlief Sidzik eine Gaunerkarriere, die ihm bis 1919 sieben Verurteilungen und Freiheitsstrafen von insgesamt über 16 Jahren einbrachten. Immer wenn er aus der Haft entlassen wurde, dauerte es nur kurze Zeit, bis er erneut dem Diebstahl verfiel.

Die Anstaltsärzte attestierten Sidzik eine „geistige Minderwertigkeit“, was sich in einigen Urteilen strafmildernd für ihn auswirkte. Dennoch verbrachte er während der ersten beiden Dekaden des 20. Jahrhunderts mehr Zeit im Gefängnis als in Freiheit. Seine verminderte Intelligenz reichte jedoch dazu aus, im November 1906 aus dem Gerichtsgefängnis auszubrechen.

1913 geriet Sidzik sogar in den dringenden Verdacht der Beteiligung an dem Raubmord an die 70-jährige Witwe Kriens in Moers. Dieser Fall beschäftigte die Polizei über etliche Monate. Vieles sprach dafür, dass dieses Verbrechen mit auf das Konto von Sidzik ging. Für eine Anklage reichten die Indizien allerdings nicht aus, so dass dieser Mord ungesühnt blieb.

Sidzig wechselt die Seite

Am 16.01.1919 wurde Sidzig wieder einmal wegen eines am 29.09.1918 begangenen Einbruchdiebstahls zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun sollte sich jedoch das Blatt für ihn wenden. Bei Sidzig zeigten sich erste Symptome einer Haftpsychose und zugleich gab es wenig Grund zu der Annahme, dass eine weitere Inhaftierung zu seiner Läuterung führen könnte. Daher boten ihn die Strafverfolgungsbehörden eine Zusammenarbeit als Vertrauensmann an.

Als Berufsverbrecher kannte er sich in der Halbwelt des nördlichen Ruhrgebietes offenbar besser aus als die Polizei. Auf diese Weise konnten die Behörden einerseits Sidzik an die Kandare nehmen und andererseits sich bei der Verbrechensbekämpfung seine Verbindungen zum einschlägigen Milieu zunutze machen. Diese Form der Resozialisierung verlief zunächst auch vielversprechend an.

In dieser neuen Rolle agierte Sidzik im März 1920 als Hinweisgeber bei den Ermittlungen zur Festnahme des einschlägig vorbestraften Karl Kuss. Kuss wurde am 12.05.1891 in Gelsenkirchen geboren. Am 26.04.1913 wurde er schon einmal wegen eines Straßenraubes, den er zusammen mit seinem Zwillingsbruder Friedrich verübte, zu 3 Jahre Gefängnis verurteilt. Nun war ihm die Polizei erneut wegen eines Verbrechens auf der Spur, konnte ihn aber nicht habhaft werden. Sidzik stand jedoch mit Karl Kuss in Verbindung.

Hamsterfahrt ins Münsterland

Am Dienstag, den 16.03.1920, brachen die beiden zu einer Hamsterfahrt ins benachbarte Westmünsterland auf. Vor Abfahrt wollte Sidzik seinem Kontaktmann der Polizei noch Bericht erstatten. Dieses Treffen kam jedoch nicht zustande. Also machten sich Sidzik und Kuss mit dem Zug auf den Weg in Richtung Borken.

Unterwegs trafen sie dann mit zwei weiteren Personen zusammen, die ebenfalls nichts Gutes im Schilde führten. Da war zum einen der Bergmann Albert Holzmann und zum anderen dessen Freund, der Joachim hieß. Holzmann hatte sich vor der Fahrt noch 420 Mark eingesteckt, um damit bei Bauern Lebensmittel einzukaufen. Nun waren sie aber zu viert, was offenbar zu einer Änderung des Plans führte.

Zunächst fuhr das Gaunerquartett nach Borken, von dort aus weiter nach Burlo, um dort dann zu Fuß weiterzuziehen. Ihr Weg führte sie schließlich auf den Kotten Schrievershoff mit der Nr. Großburlo 29.

Zwischenstation Burlo

Auf dem Schrievershoff wohnte der 37-jährige Pächter Anton Vornholt mit seiner Frau und seinen beiden kleinen Kindern. Zur Hofgemeinschaft gehörten außerdem noch Vornholts Vater, ein Knecht und die Magd Maria Schröer. Abends gegen 19 Uhr näherten sich die vier Männer aus Gelsenkirchen dem Anwesen.

Johann Anton Joseph Vornholt wurde am 16.09.1883 in Großburlo Nr. 29 auf dem Hof Schrieveshoff geboren. Seine Eltern waren Bernhard Vornholt (*06.01.1851) und Johanna Elisabeth Altena (*21.02.1849 +11.12.1913). Am 14.06.1910 heiratete er die am 06.01.1888 in der Oedinger Bauerschaft Nichtern geborene Maria Catharina Lütjann.

Die Eheleute hatten zwei Kinder:

Abbildung 1: Anton Vornholt

Sie klopften an und traten in die Küche. Als sie nach Kaffee fragten, gab sich die Magd gastfreundlich und schenkte jedem eine Tasse ein. Kurz darauf kamen Anton Vornholt und sein Knecht aus der Tenne dazu. Es begann ein kurzweiliges Gespräch über dies und das. Die Vier zündeten sich jeder eine Zigarette an und reichten auch dem Bauern und seinem Knecht welche. Die Unterhaltung setzte sich noch eine Weile fort. Schließlich meinte Sidzik, dass es allmählich Zeit wäre, wieder aufzubrechen.

Gewaltausbruch aus dem Nichts

Das war offenbar die Parole, auf die die anderen gewartet hatten. Die Vier umstellten Vornholt und einer von ihnen zog plötzlich einen Revolver. Ein von ihnen rief: „Mann, Sie sind verkauft„, und setzte dem Bauern die Waffe auf die Brust. Völlig perplex meinte Vornholt noch, dass das doch wohl nicht ernst gemeint sei. Doch es war bitterer ernst. Ohne weitere Vorwarnung löste sich ein Schuss. Anton Vornholt presste die Hände auf die Brust und taumelte durch die offene Tür auf die Tenne, worauf einer der Vier die Tür sofort wieder schloss. Dann forderten sie den alten Vornholt auf, sich mit erhobenen Händen an die Wand zu stellen.

Abbildung 2: Der Kotten Schriewershoff in Großburlo Nr. 29

Dem Knecht und der Magd gelang in dem Tumult die Flucht durch das Küchenfenster. Sie eilten zum Nachbarn, um Hilfe zu holen. Die Männer gingen derweilen nach nebenan in die Stube, wo sich Maria Lütjann mit den Kindern aufhielt. Sie schrie auf, als die Männer die Stube betraten. Man forderte sie auf, sich ruhig zu verhalten, da man nur das Geld wolle. Mit einer Brechstange wurde rasch der Schrank aufgebrochen. Eine Brieftasche und ein Portemonnaie wurden eingesteckt. Als sich kurz darauf die zur Hilfe gerufenen Nachbarn dem Haus näherten, ergriffen die Männer die Flucht. Anton Vornholt wurde daraufhin nur noch tot auf der Tenne gefunden.

Verhaftung wegen Fahrraddiebstahls

Die Vier flüchteten nach ihrer Tat auf schnellstem Weg in Richtung Grenze. An der Bahnstrecke nach Winterswijk in der Bauerschaft Woold verschaffte sich Karl Kuss mit einem Dietrich Zutritt zu einem Bahnwärterhäuschen. Dort fanden sie drei Fahrräder, die sie mitnahmen. Weit kamen sie damit jedoch nicht mehr, denn schon kurz darauf fielen die Vier mit ihren Fahrrädern auf. Niederländische Grenzschützer nahmen sie fest, ohne dass diese ahnten, was in Burlo vorgefallen war.

Erst zwei Tage später, am 18. März, nachdem sich die Nachricht von dem Raubmord auch auf die andere Seite der Grenze verbreitet hatte, kam es in Winterswijk zu einer Gegenüberstellung der Vier mit den Bewohnern vom Schrievershoffs Hof. Ein Deutscher Wachtmeister begleitete den Vater des ermordeten Anton Vornholt, den Knecht und die Magd über die Grenze. Die vier Täter wurden wiedererkannt und den niederländischen Behörden wurde klar, dass es bei ihnen um mehr ging als nur um ein Eigentumsdelikt. Karl Kuss wurde dabei als der Todesschütze identifiziert.

Abbildung 3

Trotzdem wurden die Vier zunächst nicht an die Deutschen Behördern ausgeliefert, sonderen sie mussten erst ein Strafverfahren wegen des dreifachen Fahrraddiebstahls über sich ergehen lassen. Noch am gleichen Tag wurden die vier Räuber unter hohen Sicherheitsvorkehrungen nach Zutphen überstellt. Vor dem Gericht in Zutphen wurden ihnen Anfang Mai der Prozess gemacht, in dem die Vier jeweils zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt wurden.

Eine dramatische Verfolgungsjagd

Am 05.05.1920 kam es dann zu einer weiteren Eskalation. Im Gefängnis von Zutphen gelang es Holzmann, einen Bewacher zu überwältigen. Anschließend flüchtete er zusammen mit Kuss und Joachim. Allein Sidzik blieb zurück. In den darauffolgenden Tagen kam es zu einer regelrechten Jagd auf die entwichenen Häftlinge in der gesamten Region des niederländischen Achterhoek. Hierfür wurden neben der regulären Polizei auch Einheiten des Grenzschutzes und des Militärs mobilisiert. Auf die Ergreifung eines jeden der drei Gesuchten wurde eine Belohnung von 100 Gulden ausgesetzt. Daher beteiligten sich auch zahlreiche Bürger an der Suche. Die Mobilisierung von motorisierten Einheiten sorgte vielerorts für Aufsehen und jedem wurde klar, dass es sich hier nicht nur um einfache Fahrraddiebe handelte.

Am Donnerstag, den 6. Mai verdichteten sich die Hinweise, dass sich das gesuchte Trio im Ruurloer Bruch zwischen Ruurlo, Groeno und Lichtenvoorde aufhalten würde. In dieser Region hatten die Flüchtigen sich bei einem Bauern nach dem Weg nach Deutschland erkundigt. Bei einem anderen hatten sie nach Kleindung gefragt. So zog sich die Schlinge um die Drei allmählich immer enger zusammen.

In der Bauerschaft Lievelde zwischen Groenlo und Lichtenvoorde versteckten sich Kuss und Joachim schließlich in einem Roggenfeld. Das Feld wurde von Soldaten umstellt und als die beiden erneut flüchten wollten, wurde das Feuer eröffnet. Beide erhielten einen Schuss in den Rücken und in die Brust. Holzmann versteckte sich derweilen in einem Teich. Bis zum Hals im Wasser stehend und mit Schlamm und Blätter bedeckt wurde auch er schließlich von der Polizei aufgegriffen und in das Groenoer Gefängnis überstellt.

Geständnis auf dem Sterbebett

Kuss und Joachim verbrachten die letzten Stunden ihres Lebens im Groenloer St. Vincentius-Krankenhaus, in das die beiden Schwerverletzten eingeliefert wurden. In der Nacht zum 7. Mai erlagen sie beide ihren Schussverletzungen. In der Stunde seines nahenden Todes überkam dem Joachim offenbar die späte Reue. Einem anderen neben ihm liegenden Patienten gestand er, dass er den tödlichen Schuss auf Anton Vornholt abgegeben hätte. Dadurch erwies sich die Zeugenaussage der Burloer Zeugen nachträglich als Irrtum.     

Holzmann wurde wieder nach Zutphen ins Gefängnis gebracht, wo er zusammen mit Sidzik seine restliche Freiheitsstrafe absaß. Anschließend wurden die beiden von der niederländischen Justiz an die Deutschen ausgeliefert. Zwei der vier Ganoven verschwiegen gegenüber den niederländischen Behörden bis zuletzt ihre wahre Identität. Lediglich Karl Kuss wird in seiner Sterbeurkunde in Groenlo bei seinem korrekten Namen genannt. Joachim hingegen wird als ‚Fritz Pallasch‘ bezeichnet. In der Zeitungsberichterstattung wird für Holzmann der Alias ‚Franz Gimpel‘ und für Karl Kuss der Alias ‚Otto Brand‘ verwendet.

Auf die Überstellung folgt der Strafprozess

Nach ihrer Auslieferung hatten sich Holzmann und Sidzik am 30.09.1921 vor dem Münsteraner Schwurgericht zu verantworten. Hierfür wurde eine Vielzahl von Zeugen aufgeboten, unter ihnen natürlich auch die Familie des ermordeten Anton Vornholt. Die Geschehnisse des 16.03.1920 wurden im Detail rekonstruiert. Sidzik berief sich dabei auf seine Rolle als Informationsgeber der Polizei und behauptete, nicht an dem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein. Diese Darstellung konnte jedoch von den Zeugen nicht bestätigt werden. Die Geschworenen erkannten beide Angeklagten für schuldig und gewährten auch Sidzik keine mildernden Umstände. Das Gericht verurteilte daher Holzmann zu 10 Jahre und Sidzik zu 12 Jahren Zuchthaus.

Doch damit war die juristische Aufarbeitung noch immer nicht abgeschlossen. Sidzik legte beim Reichsgericht gegen das Urteil aus formalen Gründen Revision ein. Weil vier Zeugen in dem Strafprozess nicht vernommen worden waren, ohne dass hierdrauf alle Prozessbeteiligten ausdrücklich verzichtet hatten, wurde am 4. April 1922 in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Schwurgericht Münster der Fall erneut aufgerollt. Diesmal fand der Umstand, dass Sidzik als Informant der Polizei agiert hatte, eine andere Würdigung. Die Geschworenen erkannten auf unschuldig und Sidzik wurde freigesprochen.

Bernhard Vornholt lebte noch über 12 Jahre auf dem Hof und starb am 15.11.1932 im Alter von 81 Jahren. Die verwitwete Maria Lütjann ging am 02.05.1922 ihre zweite Ehe ein mit dem aus Borkenwirthe stammenden Gerhard Heinrich Ossing. Sie starb am 13.06.1970.

Ungeklärt ist hingegen der Verbleib von Albert Holzmann und Peter Sidzik. Ihre Spur verliert sich nach Abschluss der juristischen Aufarbeitung.

© H. Krasenbrink

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Quellen:

Bocholter Borkener Volksblatt, 51 (07/04/1922) 82

Gelsenkirchener Zeitung, 47 (28/06/1911) 145

Gladbecker Zeitung, 13 (18/05/1901) 113

Ahauser Kreiszeitung, 40 (22/03/1920) 68

Münsterischer Anzeiger, 70 (01/10/1921) 511

Gelsenkirchener Zeitung, 57 (03/10/1921) 228

Westfälischer Merkur, 100 (02/10/1921) 459

Hörder Volksblatt, 66 (11/04/1922) 86

Die Glocke, (05/04/1922) 80

Gelsenkirchener Zeitung, 49 (28/04/1913) 97

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 4 (Standesämter Kreis Borken), Nr. 340/Seite 189

Kirchenbuch Burlo St.-Marien, KB003/Seite 34

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 7 (Standesämter Stadt Gelsenkirchen), Nr. 2164/Seite 92

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 7 (Standesämter Stadt Gelsenkirchen), Nr. 2172/Seite 17

Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 7 (Standesämter Stadt Gelsenkirchen), Nr. 1941, Seite 291

Gelders Archief 0207A_8363.07 Groenlo, Overlijdensregister, Overlijden Carl Kuss, 07-05-1920

Gelders Archief 0207A_8363.07 Groenlo, Overlijdensregister, Overlijden Frits Pallasch, 07-05-1920

Het Volk: Dagblad voor de Arbeiderspartij, 14.05.1920

De Standard, 19.03.1920

De Graafschapper, 07.05.1920

De Graafschapper, 30.03.1920

Aaltensche Courant, 07.05.1920

Zutphensche Courant, 07.05.1920

De Graafschapper, 11.05.1920

Delftsche Courant, 08.05.1920

Abbildungen:

Abbildung 1: AG WM Genealogie

Abbildung 2: Ausschnitt aus Messtischblatt 1897

Abbildung 3: AG WM Genealogie


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