Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es in Bocholt eine rege Diskussion über die zunehmende Unsicherheit auf den Straßen. Die Ordnungskräfte seien unterbesetzt und könnten den Bocholter Verhältnissen nicht mehr gerecht werden. Ob aber mehr Polizeipräsenz das Verbrechen verhindert hätte, das sich im Januar 1898 vor dem Ostertor zutrug, darf bezweifelt werden.
Im Mai 1897 hatte der Rat der Stadt Bocholt entschieden, die Anzahl der Polizeikräfte von fünf auf sieben aufzustocken. Aber selbst die erschienen vielen Bürgern noch nicht ausreichend, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. So forderte schon wenig später die Presse eine nochmalige Verstärkung von drei oder vier Schutzmännern, um die Bürger vor den sogenannten Messerhelden zu schützen.

Einige vertraten aber auch die Meinung, dass durch restriktive Maßnahmen allein, die sozialen Probleme nicht zu lösen seien. Die Erkenntnis, dass durch religiöse und sittliche Bildung das Übel an der Wurzel zu packen sei, war regelrecht fortschrittlich. Hätten die beiden Streithähne, die am 24.01.1898 aneinandergeraten waren, vorher ein gemeinsames Vaterunser gebetet, dann wäre dieser Winterabend wahrscheinlich anders verlaufen. Hatten sie aber nicht.
Ein Dachdecker aus Oldenzaal
Auf der einen Seite war da der Niederländer Gerhardus Johannes Kienhorst, den es im Jahre 1896 nach Bocholt verschlug. Als Dachdeckergeselle gab es für ihn in der stark expandierenden Stadt Arbeit genug. Eine Anstellung fand Kienhorst beim Dachdeckermeister Klemens Niemann am Nordwall 10. Geboren wurde er am 21.02.1871 in Oldenzaal als Sohn der Eheleute Johann Wilhelm Kienhorst und Christine Louise Delamar. Aber schon als Kind zog er mit seinen Eltern auf die andere Seite der Grenze nach Epe, wo er auch aufwuchs.
Gerade in Bocholt angekommen lernte Kienhorst die aus Rheindahlen am Niederrhein stammende Anna Margareth Baumanns kennen, die er schon kurze Zeit später, am 05.02.1897 vor dem Bocholter Standesamt ehelichte und einen Tag später in der Bocholter St.-Georgs-Kirche heiratete. Das alles musste offenbar sehr rasch von statten gehen, denn schon vier Monate später, am 05.06.1897, kam der Sohn Wilhelm Heinrich zur Welt.
Ihre Wohnung hatte die junge Familie an der Münsterstraße Nr. 966, etwa in Höhe des Heutingswegs in der Bauerschaft Hohenhorst, damals noch weit vor der Stadt. Zuhause war Kienhorst allerdings nur zum Essen und zum Schlafen anzutreffen. Lieber verbrachte er seine Zeit damit, auf seinem langen Heimweg die zahlreichen Wirte mit seiner Anwesenheit zu beglücken, was Kienhorst einen zweifelhaften Ruf einbrachte.
Ein Textilarbeiter aus Rhede
Der andere Kontrahent war der Färber Johann Gerhard Hüls aus Rhede. Hüls wurde am 28.08.1870 als jüngstes von vier Kindern der Eheleute Gerhard Hüls und Elisabeth Pennekamp in Rhede geboren. Seine Mutter starb keine zwei Jahre nach seiner Geburt. Sein Vater heiratete aber nur vier Monate später Elisabeth Klocke, mit der er drei weitere Kinder hatte. Aber auch Elisabeth Klocke starb schon 1877. Eine dritte Ehe mit Johanna Elisabeth Hilfers bracht nochmals zwei Halbgeschwister hervor.
Um der Enge des elterlichen Hauses zu entfliehen, heiratete Hüls schon im Alter von 22 Jahren am 05.11.1892 in der Bocholter St.-Georgs-Kirche die zwei Jahre jüngere und aus Krechting stammende Maria Catharina Bernardina Busskamp. Die jungen Eheleute bezogen zunächst eine Wohnung in der Bocholter Feldmark, wo 1895 auch die älteste ihrer drei Töchter geboren wurde. Kurz danach zog die Familie jedoch wieder nach Rhede, zunächst in das Haus Nr. 151, später in die Nr. 244. Dort wurde die zweite Tochter geboren, die aber nur wenige Tage alt wurde und im Oktober 1896 starb. Seine Arbeit als Färber in einer Bocholter Textilfabrik behielt Hüls indessen, weswegen sein Arbeitsweg einige Zeit des Tages in Anspruch nahm.
Zur falschen Zeit am falschen Ort
Am jenem Abend kam es an der Ecke Münsterstraße/Leopoldstraße zu einer schicksalhaften Begegnung. An dieser Stelle, wo noch die Ruinen der ein paar Jahre zuvor niedergebrannten Spinnerei Schwartz standen und wo etwas später die Evangelische Christuskirche entstehen sollte, trieb sich gegen 19 Uhr der angetrunkene Gerhardus Johannes Kienhorst herum.
Wie so häufig war Kienhorst auf Streit aus und diesmal legte er sich mit dem Fabrikarbeiter Joseph van Galen an. Hüls befand sich auf seinem Heimweg, als er sah, wie der Trunkenbold Kienhorst den van Galen belästigte. Hüls war eigentlich ein besonnener und rechtschaffender Mensch, aber diesmal vergaß er sich ein wenig. Er mischte sich ein, um die beiden zu trennen, und zog dem Kienhorst dabei die Mütze vom Kopf.
Kienhorst ließ daraufhin von van Galen ab, wandte sich stattdessen dem Hüls zu und meinte: „Du, … was willst Du? Gib mir meine Mütze wieder!“ Kienhorst ging drohend auf Hüls zu, der inzwischen sein Taschenmesser geöffnet hatte. Kienhorst kam näher, worauf Hüls mit seinem Messer um sich schlug. Plötzlich traf er Kienhorst am Hals, worauf dieser sofort zu Boden sank. Der Dachdecker rief noch um Hilfe. Hüls meinte nur: „Roop du maol um Hölpe, ick fraoch doch nich no dej.“ Dann verstummten die Rufe und innerhalb von nur einer Minute verblutete Kienhorst. Hüls hatte ihn an der Schlagader getroffen, so dass ihm nicht mehr zu helfen war.

Hüls schien all das nicht weiter zu beeindrucken. Er machte sich ungeachtet der Geschehnisse auf den Heimweg nach Rhede. Aber noch am selben Abend klopfte es an seiner Haustür. Hüls hatte sich schon zu Bett gelegt, als vier Gendarmen bei ihn an der Tür standen, um ihn festzunehmen. Als ein Gendarm ihm die Handschellen anlegen wollte, setzte er sich heftig zur Wehr. Die vier Schutzleute hatten ihre Mühe, Hüls zu fixieren. Schließlich gelang es ihnen aber, ihn zu überwältigen und sie brachten ihn nach Bocholt ins Gefängnis.
Drei Monate später der Prozess
Am 13.04.1898 musste sich Hüls vor dem Schwurgericht in Münster verantworten. Er bestritt seine Tat nicht im Geringsten, räumte aber ein, dass er im Augenblick der Auseinandersetzung zu aufgeregt gewesen sei und nicht gewusst hätte, was er getan hatte. Sein Verteidiger verwies auf Hüls‘ Unbescholtenheit, darauf, dass dieser in Notwehr gehandelt hätte, und plädierte auf mildernde Umstände.
Der Staatsanwalt hingegen verlange nach einer härteren Strafe und hatte dabei das öffentliche Interesse im Sinn, den sogenannten Messerhelden das Handwerk zu legen. Die Geschworenen erkannten schließlich Hüls der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig, worauf hin ihn das Gericht zu 2 ½ Jahren Gefängnis verurteilte.
Hüls fand nicht wieder in die Spur
Kurz nachdem Hüls seine Haftstrafe angetreten hatte, am 21.06.1898, brachte seine Frau Catharina Busskamp ihr drittes Kind zur Welt. Das Leben der Familie geriet jedoch infolge der Geschehnisse völlig aus den Fugen. Die Frau stand nicht nur allein mit ihren Kindern da, sondern am 01.04.1899 starb auch noch die älteste Tochter im Alter von nur 3 Jahren.
Als Hüls aus der Haft entlassen wurde, war er nicht mehr der gleiche Mensch. Für Catharina Busskamp war er fortan mehr eine Last als eine Hilfe. Ihre letzte Obhut fand sie in Münster im Haus vom Guten Hirten. In dieser Einrichtung fanden Frauen und Mädchen vom Rand der Gesellschaft Aufnahme und Fürsorge. Alt an Jahren wurde Catharina Busskamp jedoch nicht mehr. Sie starb dort am 13.01.1909 im Alter von nur 37 Jahren und wurde drei Tage später auf dem Friedhof in St. Mauritz beigesetzt.
Noch einige Zeit verdingte sich Hüls als Knecht auf einem Bauernhof in Vardingholt, fand jedoch nie wieder zurück in ein solides Leben. War es nun die Trauer um seine verstorbene Ehefrau, sein schweres Gewissen, eine weitere Straftat oder nur die schiere Verzweiflung über sein missratendes Leben? Sicher ist nur, dass Hüls im April 1910 im Bocholter Gefängnis am Nordwall 695 einsaß. Hier fand man ihn am Morgen des 14.04.1910 erhängt in seiner Zelle. Seine Leiche wurde zur Obduktion nach Münster gebracht. So fand er seine letzte Ruhe doch noch in der Nähe seiner Frau.
Anna Margaretha Baumanns, die Witwe des Kienhorst, heiratete am 12.04.1902 ein zweites Mal, und zwar Bernhard Josef Gessner, und wohnte fortan an der Münsterstraße 956.
© H. Krasenbrink
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Quellen:
Münsterischer Anzeiger, 47 (13/04/1898) 97
Wittener Zeitung, 47 (27/01/1898) 26
Münsterischer Anzeiger, 47 (26/01/1898) 23
Münsterischer Anzeiger, 47 (27/01/1898) 24
Herforder Zeitung, 8 (15/04/1898) 45
Kirchenbuch Bocholt St.-Georg, KB029/Seite 195
Kirchenbuch Bocholt St.-Georg, KB031/Seite 177
Kirchenbuch Bocholt St.-Georg, KB031/Seite 419
Kirchenbuch Bocholt St.-Georg, KB029/Seite 122
Kirchenbuch Münster St.-Mauritz, KB027/Seite 63
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt)
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt)
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt)
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3 (Standesamt Stadt Bocholt)
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 4 (Standesämter Kreis Borken)
Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 10 (Standesamt Stadt Münster)
Abbildungen:
Abbildung 1: Friedrich Reigers: Die Stadt Bocholt während des 19. Jahrhunderts, S. 268
Abbildung 1: Stadtplan Bocholt 1897
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