Der Bauer musste zweimal hinsehen. Erst dann verstand er, was er in seinem Kuhstall sah: Da lag doch tatsächlich ein Fremder schlafend im Stroh. Es war der 3. Juli 1915. Seit fast einem Jahr tobte der Erste Weltkrieg. Vielleicht handelte es sich um einen entwichenen Kriegsgefangenen. Der Bauer zog es vor, den verlottert wirkenden Mann schlafen zu lassen und stattdessen die Gendarmerie zu verständigen. Das sollte sich als richtige Entscheidung erweisen.

Als die Gendarmen eintrafen, erkannten sie sofort einen ihrer „Stammkunden“. Als sie ihn aufweckten, machten sie sich aufs Äußerste gefasst. Sofort begann der Mann, wild um sich zu schlagen. Mit Müh und Not gelang es den Ordnungshütern schließlich, den Alten zu überwältigen, in Gewahrsam zu nehmen und abzuführen.

Bei dem Festgenommenen handelte es sich um den 64-jährigen Händler und Hausierer Johann Dupré aus Wesel, der es bis dahin bereits auf 24 Vorstrafen gebracht hatte. Jetzt drohte ihm die 25. Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt.     

Kiepenkerle gehörten zur Alltagskultur   

Bis weit ins 20. Jahrhundert war die Hausiererei eine weit verbreitete Form des Handels. Als Kiepenkerle zogen diese Wanderhändler von Haus zu Haus, um Waren des täglichen Bedarfs unter die Leute zu bringen. Ihr Sortiment umfasste vor allem jene Dinge, die die Menschen auf dem Land nicht selbst herstellen konnten: von Kurzwaren über Seife und Waschmittel bis hin zu Bürsten und Eisenwaren.

Viele Hausierer waren bei den Menschen herzlich willkommen. Sie pflegten engen Kontakt zu ihrer Kundschaft und waren stets für einen Schwatz zu haben. Neben ihrem Warenangebot überbrachten sie den neuesten Tratsch sowie Nachrichten aus entlegenen Regionen. Es gab jedoch auch jene Wanderhändler, die weit weniger wohlgelitten waren. Sei es, weil ihnen ein zweifelhafter Leumund vorauseilte, sie zu Betrug und Gaunereien neigten oder aus Kreisen am Rande der Gesellschaft stammten – kurzum: weil man ihnen nicht über den Weg traute. Zu dieser zweiten Gruppe gehörte auch Johann Dupré.

Aufgewachsen in der Weselaner Unterschicht

Johann Jacob Dupré wurde am 7. Dezember 1851 als Sohn des Tagelöhners Johann Heinrich Dupré und der Johanna Heckers in Wesel am Rhein geboren und dort evangelisch getauft. Über seine Jugend ist wenig bekannt, über seine späteren Jahre jedoch umso mehr. Jahrzehntelang wurde er als Kaufmann, Händler oder Hausierer bezeichnet. Tatsächlich war er aber eher einer jener Männer, die von ihren Zeitgenossen als „Berufsverbrecher“ tituliert wurden.

Duprés Sündenregister umfasste nicht nur vermeintlich leichte Delikte, sondern insbesondere auch handfeste Gewaltverbrechen. Wegen eines solchen Vergehens nahm erstmals im Jahre 1878 eine breitere Öffentlichkeit Notiz von ihm. Dabei sah es zunächst danach aus, als ob Duprés Leben einen gewöhnlichen Verlauf nehmen sollte.

1873 heiratete Dupré in Hünxe die etwa zwei Jahre ältere Elise Kempken aus Krudenburg bei Hünxe. Sie wurde als uneheliches Kind der Elisabeth Kempken geboren und wuchs in äußerst prekären Verhältnissen in der Obhut ihres Pflegevaters Friedrich Ostermann auf. Das Leben als Frau mit dem Stigma einer unehelichen Geburt war ohnehin schwer – die Ehe mit Dupré sollte ihre Situation jedoch noch drastisch verschlimmern.

Die Ehe scheiterte früh

Die Beziehung der beiden war schon sehr früh zerrüttet. Die Eheleute überhäuften sich zunehmend mit gegenseitigen Vorwürfen. Elise Kempken hegte den Verdacht, dass Dupré Hehlerei und andere krumme Geschäfte betrieb. Dupré warf seinerseits seiner Frau vor, ein Verhältnis mit ihrem Pflegevater zu haben, und fühlte sich von ihr zudem schlecht versorgt. Letzteres war bitterer Hohn, denn während Dupré als arbeitsscheuer Herumtreiber galt, wurde Elise als tüchtige Frau wahrgenommen. Die Situation wurde für Elise Kempken schließlich derart zum Martyrium, dass sie sich nicht anders zu helfen wusste, als eine eigene Wohnung zu beziehen, in die sie mit ihrer Tochter Gertrud zog. Mit diesem für die damalige Zeit ungewöhnlichen Schritt schienen sie und ihre Tochter sich Duprés Zugriff vorerst entzogen zu haben.

Die wirtschaftliche Not der Elise Kempken wurde dadurch jedoch nicht im Geringsten gemildert; sie musste sich mit schlecht bezahlter Arbeit mehr schlecht als recht durchschlagen. Und auch vor den Nachstellungen ihres Mannes wähnten sich Mutter und Tochter nur vermeintlich in Sicherheit. Für Dupré war es schlicht unerträglich, dass seine Frau ihn verlassen hatte.

Dupre stellte seiner Frau nach

In der Weseler Gaststätte Smittmann, die in der Feldmark im Osten vor der Stadt lag, fand Elise Kempken eine Arbeit als Waschfrau. Hier war sie auch am Samstag, dem 10. August 1878, beschäftigt. Ihre kleine Tochter Gertrud hatte sie bei sich. Hätte sie geahnt, dass an diesem Nachmittag Dupré in der Gaststätte auftauchen würde, hätte sie wohl das Weite gesucht. So aber kam es, dass Dupré in der Schenke Platz nahm. Den ganzen Tag über hatte er schon ein beträchtliches Quantum Schnaps getrunken. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich bei Smittmann noch einen weiteren Korn hinunterzustürzen.

In der Gaststube traf er auf einen Bekannten, den Heizer Lehnkering. Ihm gegenüber raunte er: „Das ist mein letzter Schnaps, den ich trinke. Morgen liege ich vielleicht schon auf dem Totenbett. Vorher habe ich aber noch ein Wörtchen mit meiner Frau zu besprechen. Wenn du schweigst, zeige ich dir etwas.“ Lehnkering meinte nur, das käme darauf an. Da hob Dupré bereits seinen Rock, und eine doppelläufige Vorderladerpistole kam zum Vorschein.

Dupré gab sich entschlossen: „Hier sitzt ein Schuss für meine Frau und einer für mich. Sollte meine Frau beim ersten Schuss nicht fallen, gehört ihr auch der zweite. Dann werde ich nachladen und mich selbst erschießen.“ Lehnkering war entsetzt und redete auf Dupré ein: „Wenn du dein Leben satt hast, dann lass doch deiner Frau wenigstens das ihre und raube nicht dem Kind die Mutter. Geh lieber arbeiten!“ Dann setzte er sich erschrocken an einen anderen Tisch.

Elise Kempken ging derweil in der Waschküche ihrer Arbeit nach, als die Wirtin Smittmann ihr mitteilte, dass Dupré draußen auf sie warte, um mit ihr zu sprechen. Elise dachte gar nicht daran und antwortete nur, er könne ihr auch alles in der Küche sagen, was er zu sagen habe. Ehe sie sich versah, stand Dupré bereits in der Waschküche vor ihr und verlangte, die kleine Gertrud abzusetzen und ihm vor die Tür zu folgen.

Elise Kempken ignorierte ihn jedoch und arbeitete unbeirrt weiter. Der Wirtin war indessen nicht entgangen, dass Dupré seine Waffe zog. Böses ahnend rief sie laut „Jan, Jan!“ und flüchtete aus der Küche in den nebenan liegenden Saal. Im selben Augenblick fiel auch schon der Schuss. Die Schrotladung traf Elise aus kurzer Distanz in die linke Halsseite, in den Nacken und in den Hinterkopf. Die Frau sank zusammen. Auch die kleine Gertrud, die Elise auf Ihren Arm trug, wurde ins Gesicht getroffen und schwer verletzt.

Der Knall war bis in die Gaststube zu hören. Lehnkering eilte sofort in die Waschküche und sah Dupré in der Tür zum Saal stehen, wie er die Pistole mit gestrecktem Arm auf seine schwer getroffene Frau richtete. Lehnkering ergriff Dupré von hinten, konnte seinen Arm jedoch nicht erreichen, um ihm die Waffe zu entreißen. Geistesgegenwärtig stieß er ihn durch die offene Tür in den Saal und verschloss diese rasch. Dupré flüchtete daraufhin durch einen anderen Ausgang ins Freie. Dort wurde er schließlich von Lehnkering und einigen herbeigeeilten Männern überwältigt und entwaffnet.

Auf Lynchjustiz folgt das Schwurgericht

Unter dem Eindruck der entsetzlichen Tat kam es noch vor Ort zu einem Akt der Selbstjustiz, bei dem die Männer Dupré auf das Übelste verprügelten. Nicht einmal die herbeigerufene Gendarmerie vermochte dies zu verhindern. Vielmehr wurde Dupré auch von den Gesetzeshütern mit äußerster Härte angefasst und ins Gefängnis abgeführt. Elise und ihre Tochter Gertrud wurden umgehend ins Krankenhaus gebracht. Trotz der schweren Verletzungen konnte das Leben beider gerettet werden.

Über drei Monate nach der Tat, am 26. November 1878, musste sich Dupré vor dem Schwurgericht in Duisburg wegen versuchten Mordes verantworten. In der Verhandlung wurde mithilfe zahlreicher Zeugen der gesamte Tathergang rekonstruiert. Ein medizinischer Gutachter stellte fest, dass der Schuss aus Duprés Waffe durchaus zu Elises Tod hätte führen können und nur überaus glückliche Umstände dies verhindert hatten. Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Verurteilung zu zehn Jahren Zuchthaus. Das Gericht verhängte schließlich eine Strafe von acht Jahren Zuchthaus, die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sowie die anschließende Stellung unter Polizeiaufsicht.

Ein Zuchthaus mit Schwachstellen

Seine Zuchthausstrafe verbüßte Dupré in Münster, in der dortigen neuen Strafanstalt, die um diese Zeit als eines der modernsten Gefängnisse Deutschlands galt. Wer ihn nach dem Haftantritt jedoch sicher hinter Schloss und Riegel wähnte, sah sich schon knapp zwei Jahre später getäuscht: Am 21. Oktober 1880 gelang ihm die Flucht aus dem Münsteraner Zuchthaus. Während der darauffolgenden Tage vagabundierte Dupré durch die Region, um dann am 26. Oktober plötzlich in einer Weseler Bahnhofsschenke aufzutauchen. Den Wirt begrüßte er forsch mit Handschlag, um sogleich einen Schnaps zu bestellen. Der Wirt erkannte Dupré zwar nicht, dennoch war ihm der unheimliche Gast nicht geheuer. Vorsichtshalber schloss er die Hintertür seines Hauses ab. Dies wiederum blieb Dupré nicht verborgen – als ihm der Schnaps gebracht wurde, ergriff er sofort wieder die Flucht.

Abbildung 1: Gesunde Zähne waren nicht selbstverständlich

Am 26. Oktober erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg einen Steckbrief. Weil Dupré jedoch vorläufig untergetaucht blieb, machte sich in und um Wesel eine große Unsicherheit breit. Leute, die ihn gesehen haben wollten, behaupteten, er sei mit Dolch und Pistole bewaffnet. Insbesondere Elise hatte allen Grund zur Angst; es war zu befürchten, dass Dupré noch immer nach dem Leben seiner Frau trachtete. Deshalb wurde sie am 6. November unter besonderen polizeilichen Schutz gestellt. Am 23. November konnte Dupré schließlich in einem Wirtshaus in Peddenberg bei Drevenack dingfest gemacht werden. Mehrere Gendarmen eskortierten ihn zurück nach Wesel, von wo aus er am nächsten Tag wieder in das Münsteraner Zuchthaus überführt wurde.

Zurück zum alten Beruf

Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe war Dupré wieder als Hausierer tätig. Als Erzeuger eines angeblich hochwirksamen Bartwuchsmittels führte er seine Kundschaft an der Nase herum. Mit dieser Betrugsmasche war er einige Zeit erfolgreich, bis er an einen Kunden geriet, der sich gegen den Schwindel juristisch zur Wehr setzte. Am 30. Juni 1890 musste sich daher die Strafkammer in Münster mit Duprés angeblichem Wundermittel befassen.

Vor Gericht gab sich Dupré von der Wirksamkeit seiner Tinktur überzeugt. Er versuchte dem Richter weiszumachen, dass er das Mittel am eigenen Leibe erprobt habe und ihm davon ein so prächtiger Bart gewachsen sei, dessen Spitzen er im Nacken verknoten könne. Besonders glaubwürdig war diese Darstellung indessen nicht. Als Gutachter wurde der Münsteraner Arzt Dr. Kopp in den Zeugenstand gerufen. Der Gelehrte berichtete, dass das Mittel aus nichts anderem als Olivenöl mit Kräutern bestehe – womit der Schwindel endgültig aufgedeckt war. Dupré brachte dieser Betrug schließlich einen Monat Gefängnis ein.

Noch im selben Jahr geriet er im nur 30 Kilometer entfernten Dülmen erneut mit dem Gesetz in Konflikt. In der Bauerschaft Welte bei Dülmen war er wegen aggressiver Hausiererei, Bettelei, Landstreicherei und Widerstands gegen die Staatsgewalt unangenehm aufgefallen. Das Schöffengericht in Dülmen verurteilte ihn hierfür zu drei Monaten Haft, weshalb Dupré den Winter über im Gefängnis verbrachte.

Es blieb nicht bei Betrügereien

Waren die Gaunereien des Jahres 1890 noch vermeintlich kleine Delikte, so zeigte sich Dupré im Sommer 1891 wieder von seiner gewalttätigen Seite. Um diese Zeit hielt er sich erneut in Wesel auf. Hier beging er verschiedene Diebstähle, weswegen dem Polizeidiener Möllmann am 10. Juli 1891 die undankbare Aufgabe zufiel, ihn in Arrest zu nehmen.

Hätte der Polizeidiener gewusst, dass Dupré ein Messer bei sich trug, hätte er sicherlich nicht versucht, dies allein zu bewerkstelligen. So aber kam es zu einem erbitterten Kampf, bei dem Dupré dem Möllmann mit dem Messer lebensgefährliche Verletzungen an Hals und Rücken beibrachte. Der schwer verletzte und blutüberströmte Polizist wurde ins Weseler Marienhospital gebracht, während Dupré erneut untertauchte.

Abbildung 2: Die Zähne waren immer noch gesund

Ab dem 15. Juli wurde Dupré von der Staatsanwaltschaft Duisburg einmal mehr steckbrieflich gesucht. Um diese Zeit wurde er mehrmals in der Umgebung von Dorsten gesehen, wobei er den blutverschmierten Ärmel seines Rockes stolz vorgezeigt haben soll. Die Suche blieb jedoch vorläufig ohne Erfolg. Stattdessen schien Dupré seine Verfolger an der Nase herumzuführen: Von Zeit zu Zeit tauchte er auf, um dann sogleich wieder spurlos zu verschwinden. Die Stadt Wesel setzte schließlich eine Belohnung von 300 Mark auf seine Ergreifung aus, und es kam an verschiedenen Orten zu regelrechten Treibjagden auf den Flüchtigen.

Es sollte bis zum 1. Februar 1892 dauern, bis der Gendarm Kraneford aus Bottrop den Gesuchten in der Nachbargemeinde Kirchhellen festnehmen konnte. In Wesel wurde Dupré zunächst inhaftiert und erst am 22. März 1892 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen an das Landgericht Duisburg überführt, wo man ihm erneut den Prozess machte.

Immer wieder das gleiche Muster

Danach kehrte für einige Jahre Ruhe ein. Sobald Dupré jedoch wieder auf freien Fuß kam, dauerte es nicht lange, bis er erneut zur Plage für die Menschen in und um Wesel wurde. Am 14. Mai 1898 war das Maß voll: Diesmal stand er vor dem Weseler Schöffengericht, wo ihm aggressives Betteln, illegales Hausieren und Bedrohung zur Last gelegt wurden. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten Haft – ein Strafmaß, das auf den hartgesottenen Kriminellen kaum noch Eindruck gemacht haben dürfte.

Es war folglich nur eine Frage der Zeit, bis es zum nächsten Gewaltverbrechen kam. Im Jahr 1902 traf es den Klever Handelsmann Peter Godding. Er war zur falschen Zeit am falschen Ort und wurde von Dupré brutal misshandelt. Erneut wurde der Wanderhändler steckbrieflich gesucht, am 14. August 1902 festgesetzt und vier Wochen später, am 11. September, durch das Schöffengericht in Wesel zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.

„Ab nach Brauweiler“

Nach Beendigung dieser Haftstrafe begann für Dupré ein neues Kapitel seiner Gaunerkarriere, denn nun hieß es für ihn: „Ab nach Brauweiler“. Mit diesen geflügelten Worten wurde die Arbeitsanstalt Brauweiler bei Köln beschrieben – eine Einrichtung zur Korrektion straffällig Gewordener und sozialer Randgruppen. Das Haus verfügte über Kapazitäten für mehr als 1.000 Insassen und war berüchtigt für seine harten Bedingungen und strengen Regeln.

Tatsächlich war die Arbeitsanstalt Brauweiler eher ein Ort der Abschreckung und Ausbeutung als der Besserung und Resozialisierung. Daher wundert es kaum, dass Dupré im September 1905 aus der Anstalt entwich und kurze Zeit später wieder in seiner Heimatstadt Wesel auftauchte. Doch selbst der Aufenthalt in Brauweiler hielt ihn nicht davon ab, sofort wieder gewalttätig zu werden: Mit einer Heugabel bewaffnet, bedrängte er in der Umgebung wehrlose Menschen, vorzugsweise Frauen und Kinder, um Geld und Habseligkeiten zu erpressen.

Am 8. September kam es beim Versuch, Dupré in einem Haus am Schafweg in der Weseler Feldmark festzunehmen, zu einem erbitterten Kampf mit dem Polizeisergeanten Kreikmann. Hierbei stieß Dupré dem Polizisten die Heugabel in die Brust, und es gelang dem Beamten nur unter Aufbietung aller Kräfte, den Angreifer zu überwältigen. Am 28. November verurteilte ihn die Strafkammer in Duisburg abermals zu zwei Jahren Gefängnis, womit Wesel und Umgebung wieder für einige Jahre vor Dupré sicher waren – bis zum Jahr 1911.      

Ein „dahergelaufener Weselaner“ in Erle

Am südwestlichen Rand des Münsterlandes liegt das kleine Dorf Erle, bekannt für seine legendäre, tausendjährige Femeiche. Westlich des Kirchdorfes erstreckt sich die Bauerschaft Westrich, in der sich auch die Ziegelei von Bernhard Menting befand. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Ziegelei ein florierendes Unternehmen, denn die Nachfrage nach Dachziegeln im nahegelegenen Ruhrgebiet war enorm. Bernhard Menting und seine Frau Maria Böckenhoff hatten sieben Kinder. Ihr dritter Sohn, Friedrich Franz, wurde am 18. April 1884 geboren. Da die Mentings mehr Kaufleute als Bauern waren, erlernte Friedrich folgerichtig den Beruf des Buchhalters.

Am Dienstagabend, dem 18. Juli 1911, hielt sich Friedrich Menting wie so oft in der Erler Gaststätte Wilms an der Kirche auf, als ein Wanderhändler die Schenke betrat. Der Kiepenkerl setzte seinen Korb auf dem Boden ab und bestellte einen Schnaps. Als der Sohn des Wirtes dem Fremden das Getränk servierte, fragte er ihn, ob er Pilze suchen wolle. Der Kiepenkerl war offenbar schwerhörig und reagierte nicht auf die Frage. Dies veranlasste Friedrich Menting dazu, sich in das Gespräch einzuschalten. Ein paar Scherze auf Kosten eines Hausierers waren schließlich immer dazu geeignet, die anderen Gäste in der Schenke zu erheitern.

Abbildung 3: Gaststätte Wilms in Erle

Hätte Menting allerdings geahnt, dass es sich bei dem Fremden um Dupré handelte, hätte er dies sicherlich unterlassen. Doch er fragte nochmals spöttisch: „Sind Sie Pilzsucher oder ein dahergelaufener Weseler?“ Dupré ließ sich jedoch nicht auf das Gespräch ein, was Friedrich Menting nur dazu veranlasste, weiter seine Späße mit ihm zu treiben. Schließlich wandte sich der Wanderhändler an ein Dienstmädchen mit den Worten: „Ich habe doch diesem Mann nichts getan.“

Menting ließ nicht locker und trieb seinen Schabernack immer weiter auf die Spitze. Schließlich stieß er Dupré sogar den Hut vom Kopf. Da erhob sich Dupré, ging zum Ausgang und rief Menting zu: „Wenn du was willst, dann kannst du kommen!“ Das wollte sich Menting nicht zweimal sagen lassen; er nahm sein Schnapsglas und folgte Dupré ins Freie. Kurze Zeit später torkelte Menting wieder in die Schenke und fiel einem anderen Gast in die Arme. Dieser sah sofort, dass Menting schwer verletzt war und stark blutend um sein Leben kämpfte.

Menting torkelte wieder zurück ins Freie, wo er kurz darauf zusammenbrach. Die anderen Anwesenden riefen den Landarzt Dr. Schwenger zu Hilfe, der auch rasch zur Stelle war. Helfen konnte er dem Schwerverletzten jedoch nicht mehr: Etwa zwei Stunden nach der Tat verblutete Friedrich Menting an einer schweren Stichverletzung am Hals. Von diesem Tag an hatte Dupré sein erstes Menschenleben auf dem Gewissen.

Nach drei Tagen die Festnahme

Nach der Tat flüchtete Dupré zunächst in die ausgedehnten Wälder südlich von Erle. Drei Tage später wurde er jedoch von einem Hünxer Wirt erkannt, als er in dessen Gaststätte einkehrte. Der Wirt spendierte ihm ein paar Schnäpse, wiegte ihn so in vermeintlicher Sicherheit und verständigte währenddessen heimlich die Gendarmerie. Zwei Wachtmeistern gelang kurze Zeit später Duprés Festnahme, nachdem sich dieser einmal mehr heftig zur Wehr gesetzt hatte.

Am 27. Oktober wurde er vor dem Essener Schwurgericht den Richtern vorgeführt. Dupré stritt die Tat nicht ab, gab jedoch an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Mehrere Zeugen sagten vor Gericht aus, dass Friedrich Menting durch seine Provokationen Dupré aufs Äußerste gereizt und ihn schließlich selbst aufgefordert hatte, mit ihm nach draußen zu gehen. Daher erkannten die Geschworenen lediglich auf Körperverletzung mit Todesfolge. Dupré wurde daraufhin zu einer Haftstrafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt.     

Wieder wurde es ruhig um Dupré, jedoch erneut nur bis zu seiner Haftentlassung im Jahre 1915. Ohne Wohnung und Arbeit streifte er zu dieser Zeit durch die Umgebung von Wesel und wurde abermals zum ständigen Ärgernis für die Menschen. Am 3. Juli desselben Jahres entdeckte ihn schließlich der eingangs erwähnte Bauer schlafend in seinem Kuhstall. Die Gendarmerie wurde zu Hilfe gerufen, um den inzwischen 64-jährigen Dupré aufzugreifen. Wie immer leistete er den Beamten heftigen Widerstand. Er musste sich dafür vor dem Schöffengericht verantworten, wurde zunächst jedoch freigesprochen. Dieses Urteil wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hin einkassiert: In einem Berufungsverfahren vor der Strafkammer Duisburg wurde er am 7. Januar 1916 schließlich zu einem Monat Haft verurteilt.

Dies sollte Duprés letzte Haftstrafe bleiben, bevor er seine letzte Reise auf dieser Erde antrat. Es war zugleich die weiteste Reise seines Lebens, die ihn in das Landarmenhaus nach Trier führte. Dort starb Johann Dupré am 3. Mai 1917 im Alter von 65 Jahren. Von seinen Lebensjahren hatte er etwa 20 Jahre hinter Gittern verbracht. Die Sterbeurkunde nennt als Hinterbliebene noch seine Ehefrau Elise Kempken. Die unglückliche Frau überlebte ihren Mann nur um drei Monate; sie starb am 16. August 1917 in Wesel im Alter von 68 Jahren. In ihrer Sterbeurkunde wurde der Wohnort ihres Mannes zeitlebens als „unbekannt“ angegeben.

Abbildung 4: Das letzte Kapitel einer langen Gaunerkarriere

© H. Krasenbrink

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Quellen:

Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung, 9 (30/10/1911) 255

Generalanzeiger für Essen und Umgegend, 36 (28/10/1911) 253

Gelsenkirchener Zeitung, 47 (28/10/1911) 249

Duisburger Generalanzeiger, 26 (16/05/1907) 113

Rhein- und Ruhrzeitung, (27/11/1878) 278

Düsseldorfer Zeitung, (13/08/1878) 219

Essener Volkszeitung, 38 (13/09/1905) 210

Rhein- und Ruhrzeitung, 54/55 (12/09/1902) 214

Rhein- und Ruhrzeitung, 44 (17/07/1891) 164

Der Wächter, 26 (02/07/1890) 151

Kölnische Zeitung, (28/10/1880) 300

Dülmener Zeitung, 17 (13/12/1890) 100

Der Grafschafter, 46 (14/07/1891) 56

Duisburger Generalanzeiger, 35 (08/01/1916) 7

Bocholter Borkener Volksblatt, 40 (20/07/1911) 191

Bocholter Borkener Volksblatt, 40 (24/07/1911) 194

Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 1214 (Kirchenbuchduplikate Amtsgericht Wesel), Nr. 53/Seite 100    

Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 33495/Seite 53  

Kirchenbuch St.-Silvester, Erle, KB 002/Seite 241

Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31307/Seite 43 

Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31307/Seite 486 Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31309/Seite 30  

https://www.ancestry.com/genealogy/records/johann-dupre-24-2sdk3wl

https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSPC-GS4M-R?cat=13499&i=181

https://abteibrauweiler.lvr.de/de/ihr_besuch/geschichte/arbeitsanstalt_und_ns_zeit/standardseite_7.html

Abbildungen:

Abbildung 1: Rhein- und Ruhrzeitung, (28/10/1880) 253

Abbildung 2: Rhein- und Ruhrzeitung, 44 (17/07/1891) 164

Abbildung 3: Heimatverein Erle

Abbildung 4: Landesarchiv Rheinland Pfalz, gefunden unter https://www.ancestry.com/genealogy/records/johann-dupre-24-2sdk3wl


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