Die historische Figur des Kiepenkerls gilt als ein Symbol des Münsterlandes und ist bis heute positiv besetzt. Dem wandernden Händler wurden nicht nur zahlreiche Denkmäler gesetzt, sondern er muss bis heute mit seinem Namen für Saatgut, Gaststätten und sogar Radiosender herhalten. Aber nicht allen Kiepenkerlen waren die Leute wohlgesonnen, denn es gab auch zwielichtige Gestalten unter ihnen.
Der Bauer musste zweimal hinsehen. Dann erst verstand er, was er in seinem Kuhstall sah. Da lag doch tatsächlich ein Fremder schlafend im Stroh. Es war der 3. Juli 1915. Seit fast einem Jahr tobte der Krieg. Vielleicht handelte es sich um einen entwichenen Kriegsgefangenen. Der Bauer zog es vor, den verlottert wirkenden Mann schlafen zu lassen und stattdessen die Polizei zu verständigen. Das sollte sich als richtige Entscheidung erweisen.
Als die Gendarmen eintrafen, erkannten sie sofort einen ihrer „Stammkunden“. Als sie ihn aufweckten, machten sie sich aufs Äußerste gefasst. Sofort begann der Mann damit, wild um sich zu schlagen. Mit Müh und Not gelang es den Ordnungshütern schließlich, den Alten zu überwältigen. Sie nahmen ihn in Gewahrsam und führten ihn ab.
Bei dem Festgenommenen handelte es sich um den 64-jährigen Händler und Hausierer Johann Dupre aus Wesel, der es bis dahin zu 24 Vorstrafen gebracht hatte. Jetzt drohte ihm die 25. Verurteilung wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Kiepenkerle gehörten zur Alltagskultur
Bis weit ins 20. Jahrhundert war die Hausiererei eine weit verbreitete Form des Handels. Als Kiepenkerle zogen Hausierer übers Land von Haus zu Haus, um Waren des täglichen Gebrauchs unter die Leute zu bringen. Das Angebot umfasste vor allem jene Dinge, die die Menschen nicht selbst herstellen konnten und die daher nicht oder nur schwer zu beschaffen waren, wie z. B. Kurzwaren, Seife und Waschmittel, Bürsten, Eisenwaren etc.
Viele Hausierer waren bei den Menschen willkommen. Sie pflegten gute Kontakte zu ihren Kunden, waren immer für einen Schwatz zu haben. Neben ihrem Warenangebot überbrachten sie auch den neuesten Tratsch und Nachrichten aus anderen Regionen. Es gab aber auch jene Hausierer, die nicht so wohlgelitten waren, weil ihnen ein zweifelhafter Leumund vorauseilte, weil sie zu Betrug und Gaunereien neigten, weil sie aus Kreisen am Rande der Gesellschaft stammten, kurz: weil man ihnen nicht über den Weg traute. Johann Dupre gehörte zur zweiten Gruppe.
Aufgewachsen in der Weselaner Unterschicht
Johann Jacob Dupre wurde am 07.12.1851 als Sohn des Tagelöhners Johann Heinrich Dupre und Johanna Heckers in Wesel am Rhein geboren und dort evangelisch getauft. Über seine Jugend ist wenig bekannt, über seine späteren Jahre jedoch umso mehr. Jahrzehnte lang wurde er als Kaufmann, Händler oder Hausierer bezeichnet. Tatsächlich war er aber eher einer jener, die von vielen ihrer Zeitgenossen als Berufsverbrecher bezeichnet wurden.
Dupres Sündenregister umfasste nicht nur vermeintlich leichte Delikte, sondern insbesondere auch handfeste Gewaltverbrechen. Wegen eines solchen Vergehens nahm erstmals im Jahre 1878 eine breitere Öffentlichkeit Notiz von ihn. Dabei sah es zunächst danach aus, als ob Dupres Leben einen gewöhnlichen Verlauf nehmen sollte.
1873 heiratete Dupre in Hünxe die etwa 2 Jahre ältere Elise Kempken aus Krudenburg bei Hünxe. Kempken wurde als uneheliches Kind der Elisabeth Kempken geboren und wuchs in äußerst prekären Verhältnissen in der Obhut ihres Pflegevaters Friedrich Ostermann auf. Das Leben als Frau mit dem Stigma der unehelichen Geburt allein war schon nicht leicht, aber die Ehe mit Dupre sollte ihre Situation noch verschlimmern.
Die Ehe scheiterte früh
Die Beziehung der beiden war schon sehr früh zerrüttet. Die Eheleute überhäuften sich zunehmend mit gegenseitigen Vorwürfen. Elisa Kempken hegte den Verdacht, dass Dupre Hehlerei und andere krumme Geschäfte betrieb. Dupre warf seinerseits seiner Frau vor, dass sie ein Verhältnis mit ihrem Pflegevater hätte und fühlte sich im Übrigen von seiner Frau auch schlecht versorgt. Dies war ein Hohn, denn Dupre selbst galt als arbeitsscheuer Herumtreiber während Elise als tüchtige Frau wahrgenommen wurde. Die Situation wurde für Elisa Kempken schließlich derartig zum Martyrium, dass sie sich nicht anders zu helfen wusste, als sich eine eigene Wohnung zu suchen, in die sie mit Ihrer Tochter Gertrud zog. Mit diesem ungewöhnlichen Schritt schienen sie und ihre Tochter sich erst einmal Dupres Zugriff zu entziehen.
Die wirtschaftliche Not der Elisa Kempken wurde dadurch jedoch nicht im Geringsten gemildert und sie musste sich mit geringbezahlter Arbeit mehr schlecht als recht durchschlagen. Aber auch vor den Nachstellungen ihres Mannes wähnten sie und ihre Tochter sich nur vermeintlich in Sicherheit. Für Dupre war es hingegen unerträglich, dass seine Frau ihn verlassen hatte.
Dupre stellte seiner Frau nach
In der Weseler Gaststätte Smittmann, die in der Feldmark im Osten vor der Stadt lag, fand Elisa Kempken eine Arbeit als Waschfrau. Hier war sie am Samstag, den 10.08.1878 beschäftigt. Ihre kleine Tochter Gertrud hatte sie bei sich. Hätte sie geahnt, dass an diesem Nachmittag Dupre in der Gaststätte nebenan auftauchen würde, dann hätte sie wohl das Weite gesucht. So kam es aber, dass Dupre in der Schenke erst einmal Platz nahm. Den ganzen Tag über hatte er schon ein beträchtliches Quantum Schnaps getrunken. Das hielt ihn aber nicht davon ab, sich bei Smittmann noch einen weiteren Schnaps hinunterzustürzen.
In der Schenke traf er auf einen Bekannten, den Heizer Lehnkering. Ihm gegenüber sagte er: „Das ist mein letzter Schnaps, den ich trinke. Morgen liege ich vielleicht schon auf dem Totenbett. Vorher habe ich aber noch ein Wörtchen mit meiner Frau zu besprechen. Wenn Du schweigst, dann zeige ich Dir etwas.“ Lehnkering meinte nur, das käme drauf an. Da hob aber Dupre schon seinen Rock und eine Doppelläufige Vorderladerpistole kam zum Vorschein.
Dupre gab sich entschlossen: „Hier sitzt ein Schuß für meine Frau und einer für mich. Sollte meine Frau beim ersten Schuß nicht fallen, dann gehört ihr auch der zweite. Dann werde ich nachladen und mich selbst erschießen.“ Lehnkering war entsetzt und redete auf Dupre ein: „Wenn Du Dein Leben satthast, dann lass Doch Deiner Frau wenigstens ihr Leben und raube nicht dem Kind die Mutter. Gehe lieber arbeiten.“ Dann setzte er sich an einen anderen Tisch.
Elisa Kempken ging derweilen in der Waschküche ihrer Arbeit nach als die Wirtin Smittmann ihr mitteilte, dass Dupre draußen auf sie wartete, um mit ihr zu sprechen. Elisa Kempken dachte gar nicht daran und antwortete nur, er könne ihr auch alles in der Küche sagen, was er zu sagen hätte. Ehe sie sich aber versah, stand Dupre in der Waschküche schon seiner Frau gegenüber und verlangete von ihr, die kleine Gertrud abzulegen und ihm vor die Tür zu folgen.
Elisa Kempken ignorierte ihn jedoch und arbeitete unbeirrt weiter. Der Wirtin war es jedoch nicht entgangen, dass Dupre seine Waffe zog. Böses ahnend rief sie nur noch laut „Jan, Jan!“ und flüchtete von der Küche in den nebenan liegenden Saal. Im gleichen Augenblick fiel auch schon ein Schuß, der Elise aus kurzer Distanz in die linke Seite ihres Halses, in den Nacken und in den Hinterkopf traf. Von dieser Schrotladung getroffen sank die Frau zusammen. Auch die kleine Gertrud, die Elise auf Ihren Arm trug, wurde ins Gesicht getroffen und schwer verletzt.
Der Schuss war bis in die Gaststube zu hören gewesen. Lehnkering eilte sofort in die Waschküche und sah Dupre, wie er in der Tür zum Saal stand und die Pistole mit gestrecktem Arm auf seine schwer getroffene Frau richtete. Lehnkering ergriff Dupre von hinten, konnte seinen Arm jedoch nicht erreichen, um ihn die Waffe zu entreißen. Daher stieß er ihn durch die offene Tür in den Saal, um dann die Tür rasch zu verschließen. Dupre flüchtete daraufhin durch eine andere Tür aus dem Saal ins Freie. Dort wurde er dann von Lehnkering und einigen weiteren Männern gefasst und entwaffnet.
Auf Lynchjustiz folgt das Schwurgericht
Unter dem Eindruck der entsetzlichen Tat kam es dann zu einem Akt der Selbstjustiz, bei dem die Männer den Dupre auf übelste Art verprügelten. Nicht einmal die herbeigerufene Gendarmerie wusste dies zu verhindern. Vielmehr wurde Dupre auch von der Polizei mit äußerster Härte angefasst und ins Gefängnis geführt. Elise und ihre Tochter Gertrud wurden beide ins Krankenhaus gebracht. Trotz der schweren Verletzungen konnte das Leben beider gerettet werden.
Über 3 Monate nach dieser Tat, am 26. November 1878, musste sich Dupre vor dem Schwurgericht in Duisburg wegen versuchten Mordes verantworten. In der Verhandlung wurde anhand zahlreicher Zeugen der gesamte Tathergang rekonstruiert. Ein medizinischer Gutachter stellte fest, dass der Schuss aus Dupres Waffe durchaus zu Elise Tod hätte führen können. Nur sehr glückliche Umstände konnten dies verhindern. Die Staatsanwaltschaft forderte daher auch Dupres Verurteilung zu 10 Jahren Zuchthaus. Das Gericht verhängte schließlich 8 Jahre Zuchthaus, die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Stellung unter Polizeiaufsicht.
Ein Zuchthaus mit Schwachstellen
Seine Zuchthausstrafe führte Dupre nach Münster in das neue Gefängnis, das um diese Zeit als eines der modernsten Gefängnisse in Deutschland galt. Wer ihn aber nach Haftantritt sicher hinter Schloss und Riegel wähnte, sah sich schon knapp 2 Jahre später getäuscht. Am 21.10.1880 gelang ihm die Flucht aus dem Münsteraner Zuchthaus. Während der darauffolgenden Tage vagabundierte Dupre durch die Region, um dann am 26.10. in einer Weseler Schenke am Bahnhof plötzlich aufzutauchen. Den Wirt begrüßte er mit Handschlag, um sich dann sogleich einen Schnaps zu bestellen. Dieser erkannte Dupre zwar nicht, aber geheuer war ihm die Sache dennoch nicht. Also schloss er vorsichtshalber die Hintertür seines Hauses ab. Dies wiederum blieb Dupre nicht verborgen, so dass er sofort wieder die Flucht ergriff, als ihm der Schnaps gebracht wurde.

Am 26.10. erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg einen Steckbrief. Weil Dupre aber vorläufig untergetaucht blieb machte sich in und um Wesel eine große Unsicherheit breit. Leute, die ihn gesehen haben wollten, behaupteten, dass Dupre mit Dolch und Pistole bewaffnet gewesen sei. Insbesondere Elise hatte allen Grund zur Angst, denn es war zu befürchten, dass Dupre noch immer nach dem Leben seiner Frau trachtete. Deshalb wurde sie am 06.11. unter besonderen polizeilichen Schutz gestellt. Am 23.11. konnte Dupre schließlich in einem Wirtshaus in Peddenberg bei Drevenack dingfest gemacht werden. Mehrere Gendarmen eskortierten ihn zurück nach Wesel, von wo aus er am nächsten Tag wieder zurück ins Münstersche Zuchthaus gebracht wurde.
Zurück zum alten Beruf
Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe war Dupre wieder als Hausierer tätig. Als Erzeuger eines angeblich hochwirksamen Bartwuchsmittels führte er seine Kundschaft an der Nase herum. Mit dieser Betrugsmasche war er einige Zeit erfolgreich, bis er an einen Kunden geriet, der sich gegen den Schwindel juristisch zur Wehr setzte. Am 30.06.1890 musste sich daher die Strafkammer in Münster mit Dupres angeblichem Wundermittel befassen.
Vor Gericht gab sich Dupre von der Wirksamkeit seiner Tinktur überzeugt. Er versuchte dem Richter weiszumachen, dass er das Mittel am eigenen Leibe erprobt hätte und ihm davon ein Bart gewachsen sei, dessen Spitzen er im Nacken verknoten könne. Besonders glaubwürdig war diese Darstellung indessen nicht. Als Gutachter wurde noch Dr. Kopp aus Münster in den Zeugenstand gerufen. Der Gelehrte berichtete, dass das Mittel aus nichts anderem als Olivenöl mit Kräutern bestand, womit der Schwindel endgültig aufgedeckt wurde. Dupre brachte dieser Betrug schließlich einen Monat Gefängnis ein. Noch im gleichen Jahr geriet er im nur 30 Kilometer entfernten Dülmen erneut mit dem Gesetz in Konflikt. In der Bauerschaft Welte bei Dülmen war er wegen aggressiver Hausiererei, Bettelei, Landstreicherei und Widerstandes gegen die Staatsgewalt unangenehm aufgefallen. Das Schöffengericht in Dülmen verurteilte ihn hierfür ebenfalls mit 3 Monate Haft, weshalb Dupre den Winter über im Gefängnis verbrachte.
Es blieb nicht bei Betrügereien
Waren die Gaunereien des Jahres 1890 noch vermeintlich kleine Delikte, so zeigte sich Dupre im Sommer 1891 wieder von seiner gewalttätigen Seite. Um diese Zeit hielt sich Dupre wieder in Wesel auf. Hier beging er verschiedene Diebstähle, weswegen den Polizeidiener Möllmann am 10.07.1891 die undankbare Aufgabe zufiel, ihn in Arrest zu nehmen.
Hätte der Polizeidiener gewusst, das Dupre ein Messer bei sich trug, dann hätte er sicherlich nicht versucht, dies allein zu bewerkstelligen. So kam es aber zu einem Kampf, bei dem Dupre dem Möllmann mit dem Messer lebensgefährliche Verletzungen im Hals und Rücken beibrachte. Der schwer verletzte und blutüberströmte Polizist wurde ins Weseler Marienhospital gebracht, während Dupre erneut untertauchte.

Ab dem 15.07. wurde Dupre von der Staatsanwaltschaft Duisburg einmal mehr steckbrieflich gesucht. Um diese Zeit wurde er mehrmals in der Umgebung von Dorsten gesehen, wobei er den blutverschmierten Ärmel seines Rockes stolz vorgezeigt hätte. Die Suche blieb jedoch vorläufig ohne Erfolg. Stattdessen schien Dupre seine Verfolger an der Nase herumzuführen. Von Zeit zu Zeit tauchte er wieder auf, um dann wieder spurlos zu verschwinden. Die Stadt Wesel setzte sogar eine Belohnung von 300 Mark auf seine Ergreifung aus und es kam an verschiedenen Orten zu regelrechten Jagden auf Dupre.
Es sollte bis zum 01.02.1892 dauern, bis der Gendarm Kraneford aus Bottrop in der Nachbargemeinde Kirchhellen Dupre festnehmen konnte. In Wesel wurde er dann vorläufig inhaftiert und erst am 22.03.1892 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen an das Landgericht Duisburg überführt, wo man ihm erneut den Prozess machte.
Immer wieder das gleiche Muster
Wieder einmal kehrte für einige Jahre Ruhe ein. Sobald Dupre aber wieder auf freien Fuß kam, dauerte es nicht lange und er wurde erneut nur Plage der Menschen in und um Wesel. Am 14.05.1898 war das Maß wieder einmal voll. Diesmal stand er vor dem Weseler Schöffengericht und ihm wurde wieder einmal aggressives Betteln, Hausieren, Bedrohungen etc. zur Last gelegt. Dieses Mal verurteilte das Gericht ihn zu 2 Monaten Haft – ein Strafmaß, dass auf den hartgesottenen Dupre kaum noch Eindruck gemacht haben dürfte.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis es zum nächsten Gewaltverbrechen kam. Im Jahr 1902 traf des den Klever Handelsmann Peter Godding, der zur falschen Zeit am falschen Ort war und von Dupre misshandelt wurde. So wurde Dupre wieder einmal steckbrieflich gesucht, am 14.08.1902 erneut festgesetzt und vier Wochen später am 11.09. durch das Schöffengericht in Wesel zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
„Ab nach Brauweiler“
Nach Beendigung dieser Haftstrafe begann für Dupre ein neues Kapitel seiner Gaunerkarriere, denn dann hieß es für ihn: „Ab nach Brauweiler“. Mit diesen geflügelten Worten wurde die Arbeitsanstalt Brauweiler bei Köln beschrieben, eine Einrichtung zur Wiedereingliederung straffällig Gewordener und sozialer Randgruppen. Das Haus verfügte über Kapazitäten für über 1.000 Insassen und war berüchtigt für seine harten Bedingungen und strengen Regeln.
Tatsächlich war die Arbeitsanstalt Brauweiler eher ein Ort der Abschreckung und Ausbeutung als der Besserung und Resozialisierung. Daher wundert es kaum, dass im September 1905 Dupre aus der Arbeitsanstalt entwich und kurze Zeit später wieder in seiner Heimatstadt Wesel auftauchte. Aber auch der Aufenthalt in Brauweiler hielt ihn nicht davon ab, sofort wieder gewalttätig zu werden. Mit einer Heugabel bewaffnet bedrängte er in der gesamten Umgebung wehrlose Menschen, vorzugsweise Frauen und Kinder, um Geld und Sachen abzupressen.
Am 8. September kam es beim Versuch, Dupre in einem Haus am Schafsweg in der Weseler Feldmark festzunehmen, zu einem heftigen Kampf mit dem Polizeisergeant Kreikmann. Hierbei stieß Dupre dem Polizisten die Heugabel in die Brust und es gelang diesem nur mit äußerster Mühe, Dupre festzunehmen. Am 28. November verurteilte ihn die Strafkammer in Duisburg abermals 2 Jahren Gefängnis, womit Wesel und Umgebung wieder einige Jahr vor Dupre sicher waren – bis zum Jahr 1911.
Ein „dahergelaufener Weselaner“ in Erle
Am südwestlichen Rand des Münsterlandes liegt das kleine Dorf Erle, bekannt für seine angeblich tausend Jahre alte Femeiche. Westlich des Kirchdorfes liegt die Bauerschaft Westrich, in der sich auch die Ziegelei des Bernhard Menting befand. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Ziegelei ein florierendes Unternehmen, denn die Nachfrage nach Dachziegeln im nahegelegenen Ruhrgebiet war enorm. Bernhard Menting und seine Frau Maria Böckenhoff hatten sieben Kinder. Der dritte Sohn hieß Friedrich Franz und wurde am 18.04.1884 geboren. Die Mentings waren mehr Kaufleute als Bauern. Deshalb lernte Friedrich auch den Beruf des Buchhalters.
Am Dienstagabend, den 18.07.1911, hielt sich Friedrich Menting wie so oft in der Erler Gaststätte Wilms an der Kirche auf, als ein Wanderhändler die Schenke betrat. Der Kiepenkerl setzte seinen Korb auf den Boden ab und bestellte sich einen Schnaps. Als der Sohn des Wirtes dem Fremden den Schnaps servierte fragte er ihn, ob er Pilze suchen würde. Der Kiepenkerl war offenbar schwerhörig und reagierte nicht auf die Frage. Dies veranlasste Friedrich Menting dazu, sich in das Gespräch einzuschalten. Ein paar Scherze auf Kosten eines Hausierers waren schließlich immer dazu geeignet, die anderen Gäste zu erheitern.

Hätte Menting allerdings geahnt, dass es sich bei dem Fremden um Dupre handelte, dann hätte er dies sicherlich unterlassen. Aber er fragte nochmals: „Sind Sie Pilzsucher oder ein dahergelaufener Weselaner?“ Dupre ließ sich aber nicht auf das Gespräch ein, was Friedrich Menting nur dazu veranlasste, weiter seine Späße mit ihn zu treiben. Schließlich wandte er sich an ein Dienstmädchen mit den Worten: „Ich habe doch diesem Mann nichts getan.“
Menting ließ nicht locker und trieb seinen Schabernack immer weiter auf die Spitze. Schließlich stieß er dem Dupre sogar den Hut vom Kopf. Da erhob sich Dupre, ging zum Ausgang und rief Menting zu: „Wenn Du was willst, dann kannst Du kommen.“ Das wollte sich Menting nicht zweimal sagen lassen, nahm sein Schnapsglas und folgte Dupre ins Freie. Kurz Zeit später torkelte Menting wieder in die Schenke und fiel einem anderen Gast in die Arme. Dieser sah sofort, dass Menting schwerverletzt und stark blutend um sein Leben kämpfte.
Menting torkelte wieder zurück ins Freie wo er kurz Zeit später zusammenbrach. Die anderen Anwesenden riefen noch den Landarzt Dr. Schwenger zur Hilfe, der auch rasch zur Stelle war. Helfen konnte er den Schwerverletzen jedoch nicht mehr. Etwa zwei Stunden nach der Tat verblutete Friedrich Menting an seiner schweren Stichverletzung am Hals. Von diesem Tag an hatte Dupre sein erstes Menschenleben auf dem Gewissen.
Nach drei Tagen die Festnahme
Nach der Tat flüchtete Dupre zunächst in die ausgedehnten Wälder südlich von Erle. Drei Tage später wurde er allerdings von einem Hünxer Wirt erkannt, als Dupre in seine Gaststätte einkehrte. Er gab ihm ein paar Schnäpse zu trinken, wähnte ihn in vermeintliche Sicherheit, verständigte aber währendessen die Gendarmerie. Zwei Wachtmeistern gelang kurze Zeit später Dupres Festnahme, nachdem dieser sich heftigst zur Wehr gesetzt hatte.
Am 27. Oktober wurde er vor dem Essener Schwurgericht den Richtern vorgeführt. Dupre stritt die Tat nicht ab, gab aber an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Mehrere Zeugen sagten vor Gericht aus, dass Friedrich Menting durch seine Provokationen den Dupre aufs Äußerste gereizt hatte und ihn selbst sogar aufgefordert hatte, mit ihn nach Draußen zu gehen. Daher entschieden die Geschworenen auf Köperverletzung mit Todesfolge. Dupre wurde daher zu lediglich vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
Wieder wurde es ruhig um Dupre, erneut aber wieder nur bis zu seiner Haftentlassung im Jahre 1915. Ohne Wohnung und Arbeit streifte er zu dieser Zeit durch die Umgebung von Wesel und wurde zum ständigen Ärgernis der Menschen. Am 3. Juli dieses Jahres entdeckte ihn schließlich der Bauer schlafend in seinem Kuhstall. Die Polizei wurde zur Hilfe gerufen, um den inzwischen 64jährigen Dupre aufzugreifen. Wie immer leistete er einem Beamten heftigen Widerstand, musste sich dafür vor dem Schöffengericht verantworten, wurde aber freigesprochen. Dieses Urteil wurde jedoch einkassiert und in einem Berufungsverfahren vor der Strafkammer Duisburg wurde er am 07.01.1916 zu einem Monat Haft verurteilt.
Dies war Dupres letzte Haftstrafe bevor er seine letzte Reise auf der irdischen Welt antrat. Dies war zugleich die weiteste Reise seines Lebens, die ihn in das Landarmenhaus nach Trier führte. Dort starb Johann Dupre am 03.05.1917 im Alter von 65 Jahren, wovon er etwa 20 Jahre im Gefängnis verbrachte. Die Sterbeurkunde nennt noch seine hinterbliebene Frau Elise Kemken. Die unglückliche Frau überlebte ihren Mann um 3 Monate. Sie starb am 16.08.1917 in Wesel im Alter von 68 Jahren. In ihrer Sterbeurkunde ist der Wohnort ihres Mannes als unbekannt angegeben.

© H. Krasenbrink
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Quellen:
Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung, 9 (30/10/1911) 255
Generalanzeiger für Essen und Umgegend, 36 (28/10/1911) 253
Gelsenkirchener Zeitung, 47 (28/10/1911) 249
Duisburger Generalanzeiger, 26 (16/05/1907) 113
Rhein- und Ruhrzeitung, (27/11/1878) 278
Düsseldorfer Zeitung, (13/08/1878) 219
Essener Volkszeitung, 38 (13/09/1905) 210
Rhein- und Ruhrzeitung, 54/55 (12/09/1902) 214
Rhein- und Ruhrzeitung, 44 (17/07/1891) 164
Der Wächter, 26 (02/07/1890) 151
Kölnische Zeitung, (28/10/1880) 300
Dülmener Zeitung, 17 (13/12/1890) 100
Der Grafschafter, 46 (14/07/1891) 56
Duisburger Generalanzeiger, 35 (08/01/1916) 7
Bocholter Borkener Volksblatt, 40 (20/07/1911) 191
Bocholter Borkener Volksblatt, 40 (24/07/1911) 194
Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 1214 (Kirchenbuchduplikate Amtsgericht Wesel), Nr. 53/Seite 100
Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 33495/Seite 53
Kirchenbuch St.-Silvester, Erle, KB 002/Seite 241
Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31307/Seite 43
Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31307/Seite 486 Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, PA 3103 (FamilySearch-Projekt), Nr. 31309/Seite 30
https://www.ancestry.com/genealogy/records/johann-dupre-24-2sdk3wl
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSPC-GS4M-R?cat=13499&i=181
Abbildungen:
Abbildung 1: Rhein- und Ruhrzeitung, (28/10/1880) 253
Abbildung 2: Rhein- und Ruhrzeitung, 44 (17/07/1891) 164
Abbildung 3: Heimatverein Erle
Abbildung 4: Landesarchiv Rheinland Pfalz, gefunden unter https://www.ancestry.com/genealogy/records/johann-dupre-24-2sdk3wl
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