Rund um die Bauernhochzeit wurde seit jeher im Westmünsterland ein reichhaltiges, teils fragwürdiges Brauchtum gepflegt. So war es in der kleinen Landgemeinde Heiden unter den jungen Leuten üblich, anlässlich des ersten Aufgebotes ein Fass Bier zu leeren. Auf dem Hof des Bauern Tekülve in Leblich uferte diese frühere Form des Junggesellenabschiedes allerdings aus.
Am Nachmittag des 1. Juni 1930 standen 12 junge Burschen und 6 junge Frauen beim Kötter Heinrich Mecking in Heiden in der Bauerschaft Leblich erwartungsvoll vor der Tür. Am Vormittag hatte der Heidener Pfarrer das Aufgebot der ältesten Tochter des Kötters, Elisabeth Mecking, von der Kanzel verkündet. Für die jungen Leute war das Grund genug, dem Brautpaar zu gratulieren. Verbunden war damit die Erwartung einer großzügigen Beköstigung, um nach alter Sitte das freudige Ereignis zu begießen.
Doch der Kötter Mecking war nicht gut auf die Clique zu sprechen. Nur zu gut wusste er, dass derartige Festlichkeiten manchmal ausarteten. Außerdem hatten die Junggesellen schon einmal auf seine Tochter angestoßen. Die erste Verlobung wurde jedoch wieder aufgelöst. Mecking war der Meinung, dass er damit seine Schuldigkeit längst getan hätte. Also schickte er die 18 wieder fort. Sollten sie doch woanders feiern.
„MISTGABEL, f. gabel zum mistladen (…)“
Jacob Grimm: Deutsches Wörterbuch 1885
Die Landjugend feierte in Tekülves Scheune
Die Gruppe ließ sich ihre Feierlaune aber von der Knauserigkeit des Brautvaters nicht vermiesen. Also legte jeder 2 Mark in den Hut und einige der Burschen fuhren ins Dorf, um Getränke zu organisierten. Mit von der Partie war auch der Maurer Johann Telaar aus Stenern bei Bocholt, der beim Bauern Theodor Tekülve in Leblich Nr. 72 als Knecht angeheuert hatte.
Johann hatte offenbar einen guten Draht zu seinem Dienstherrn. Also fragte er, ob man nicht in seiner Scheune feiern könne. Der Bauer vertraute darauf, dass er sich auf den 18jährigen verlassen konnte. Er hielt ihn für einen guten Jungen, der schon für Ordnung sorgen würde.
Als die Burschen aus dem Dorf zurückkamen wurden sie mit großem Hallo empfangen. Sie hatten ein 50-Liter-Fass Bier auftreiben können, das sie in die Scheune rollten. Jetzt stand einem zünftigen Fest nichts mehr im Weg und die Stimmung stieg.
Es wurde Abend. Das Fass wurde immer leerer und die Burschen immer voller. Am späten Abend wurde einigen Beteiligten bewusst, dass der kommende Werktag nahte. Allmählich wäre es doch an Zeit, den Tag zu beschließen. Doch einer hatte noch immer nicht genug. Es war Josef Mecking, der älteste Bruder der Braut – wieder einmal.
Heinrich Josef Mecking gnt. Meirick wurde am 17.01.1902 in Leblich Nr. 66 geboren. Seine Eltern waren der Ackerer Johann Heinrich Mecking gnt Meirick (*03.11.1873 +20.09.1955) und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Buckstegge (*10.03.1880 +17.11.1943).
Er hatte noch mindestens zwei Geschwister:
- Johann Mecking *25.12.1903
- Elisabeth Mecking *21.11.1905 +16.12.1941
Der wegen eines Gewaltdeliktes vorbestrafte Josef hatte schon mehrfach unangenehm auf sich aufmerksam gemacht. Auch auf dem Scheunenfest hatte er schon mutwillig einige Gläser zerbrochen. So kam es innerhalb der Gesellschaft zu ersten Unstimmigkeiten über den Fortgang des Festes, die zunächst noch beigelegt werden konnten.
Eskalation um Mitternacht
Als es auf Mitternacht zuging, erinnerte sich der Knecht Johann Telaar daran, dass er bei seinem Bauern im Wort stand. Daher gab er das Signal zum Zapfenstreich. Josef empfand dies als Anmaßung und fing damit an, den Knecht verbal und tätlich zu bedrohen. Johann entglitt immer mehr die Kontrolle über das Geschehen und versuchte, dem Ärger aus dem Wege zu gehen.
Josef geriet darüber immer mehr in Rage. Er ergriff einen Misthaken, den er auf dem Hof fand, und begann damit, Scheiben einzuschlagen. Gleichzeitig stellte er mit dem gefährlichen Werkzeug dem Knecht nach. Dabei wurde er von seinem jüngeren Bruder, Johann Mecking, unterstützt. Es kam dann zu regelrechten Jagdszenen auf dem Hof, bei denen Johann Telaar das Weite suchte.
Der Bauer Tekülve war inzwischen von dem Tumult auf seinem Hof aufgewacht und hinzu geeilt. Als er sah, dass die jungen Leute sein Vertrauen missbrauchten, geriet er in Wut. Er hatte seine Scheune zur Verfügung gestellt und zum Dank wurden ihm die Scheiben eingeschlagen. Da war es nicht mehr als recht, dass die Übeltäter festgehalten und zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Auf seinen Knecht Johann konnte er dabei allerdings nicht mehr zählen. Der war in der Dunkelheit über einen Drahtzaun gestolpert. Die beiden Mecking Brüder waren ihm mit dem Misthaken auf den Fersen und hatten ihn schließlich eingeholt. Sie stürzten sich auf den Knecht und wollten gerade damit beginnen, ihm eine Abreibung zu verpassen. Dazu kam es allerdings nicht, denn andere Burschen kamen zur Hilfe und rissen die Brüder von Johann herunter. Da sah der Knecht den Misthaken am Boden liegen. Er ergriff ihn, und schleuderte ihn in weitem Bogen und mit voller Wucht Josef gegen den Kopf. Der sank sofort zu Boden.
„Die Klugheit het ich vorwahr nicht mit einer Mistgabel in dir gesucht.“
Christoph martin Wieland
Benommen von dem Schlag kroch Josef bis an den Rand eines Haferfeldes am Hof. Dort blieb er eine Weile liegen. Schließlich raffte er sich auf und trat schwerverletzt seinen Heimweg an. Doch die beiden Brüder Bernhard Schroer und Felix Schroer aus Heiden Leblich, die auch auf dem Fest zugegen waren, waren der Meinung, dass Josef noch eine weitere Lektion brauchte. Auf dem Heimweg passten sie Josef ab und knöpften sich ihn in der Nähe des Horstings Kreuzes erneut vor. Dort verpassten sie ihn nochmals eine Tracht Prügel.
Böses Erwachen
Übelst zugerichtet schleppte sich Josef mit seinen letzten noch verbliebenen Kräften nach Hause. Dort wusch er sich den blutüberströmten Kopf und versorgte seine Wunden. Sein Bruder Johann war schon etwa eine Stunde zuvor zuhause angekommen. Ihm berichtete er noch davon, was passiert war. Dann gingen beide schließlich zu Bett.
Noch in derselben Nacht klopfte es bei Josef am Schlafzimmerfenster. Es war Bernhard Schröer, der sich nach Josefs Befinden erkundigen wollte. Der Vater der Schröer Brüder hatte von der Schlägerei erfahren und von seinem Sohn verlangt, bei Josef Mecking nach dem Rechten zu schauen. Vom schlechten Gewissen geplagt, war Bernard dieser Aufforderung nachgekommen.
Der nächste Tag war ein Montag. Johann Mecking ging schon längst seinem Tagwerk nach. Josef war jedoch noch nicht gesehen worden. Die Eltern der beiden Brüder fanden ihn in seinem Bett liegend – tot. Noch am gleichen Tag wurden Johann Telaar und die Brüder Felix und Bernhard Schröer von der örtlichen Polizei verhaftet.
Der Kreis-Medizinalrat Dr. Julius Heising nahm am Tag darauf die Obduktion der Leiche vor. Äußerlich stellte er lediglich geringe Quetschwunden am Kopf des Toten fest. Auf der Innenseite des Schädels war jedoch ein Teil des Schädelknochens abgesprungen und hatte ein Blutgerinnsel verursacht. Diese Blutung hatte schließlich zu Josef Meckings Tod geführt.

Einige Tage später wurde Josef Mecking zu Grabe getragen. Von einem Totschlag oder einer Vorverurteilung wollte man zu diesem Zeitpunkt nichts wissen. Auf dem Totenzettel ist die Rede von einem „Unglücksfall“. Der Tote „starb (…) wohlvorbereitet durch einen christlich, frommen Lebenswandel, sanft und ruhig im Herrn“. Von der langwierigen juristischen Aufarbeitung dieser Affäre ahnten zu diesem Zeitpunkt noch niemand etwas.
Johann vor dem Schwurgericht
Am Dienstag, den 23.09.1930 kam es vor dem Schwurgericht Münster zur Anklage gegen Johann Telaar wegen Totschlages. Wie ein Häufchen Elend saß der inzwischen 19-Jährige auf der Anklagebank und vergoss Tränen über seine Tat. Er schilderte in seiner Vernehmung, dass der getötete Josef Mecking bereits mehrmals durch Gewalttätigkeit aufgefallen war. In Heiden hätte man ihm auf einem Schützenfest einmal das Messer aus der Hand nehmen müssen. Deshalb hätte er gehörigen Respekt vor ihm gehabt.
Auch an jenem Abend in Tekülves Scheune hätte Josef sich aggressiv verhalten und hätte mit Biergläsern geworfen. Als er das Fest für beendet erklärt hatte, wäre Josef noch aufbrausender geworden. Zusammen mit seinem Bruder Bernhard hätte er ihm nachgestellt. Als er am Boden lag, hätte er den Misthaken ergriffen und ihn aus Notwehr Josef gegen den Kopf geschlagen.
Bis zu diesem Zeitpunk schien der Tathergang weitgehen klar zu sein. Dann trat jedoch Bernhard Mecking in den Zeugenstand und schilderte die nächtliche Begegnung mit seinem schwerverletzten Bruder. Dabei hätte er von der Begegnung mit den Brüdern Schröer am Horstings Kreuz erfahren. Es kamen erste Zweifel auf, die gegen die alleinige Täterschaft des Angeklagten sprachen.

Mit Spannung erwarteten die Prozessbeteiligten danach die Aussage des Bernhard Schröer. Er war lediglich als Zeuge geladen, geriet aber nun in die Situation, sich selbst durch seine Aussagen zu belasten. Er schilderte, was sich bei Tekülve zugetragen hatte und dass er noch in der gleichen Nacht bei Josef an der Scheibe geklopft hätte. Zu den genauen Geschehnissen am Horstings Kreuz gab er allerdings keine detaillierten Auskünfte. „Ich will die Aussage verweigern. Aber getan habe ich ihm nichts“.
Als Heinrich Mecking, der Vater des Getöteten, in den Zeugenstand trat, kamen weiter Zweifel an Schröers Version auf. Er zeigte vor Gericht Josefs Anzug, der am Rücken eindeutige Spuren von Fußtritten aufwies. Als sachverständiger Zeuge erläuterte Dr. Heising den Obduktionsbefund. Die Schädelverletzung seien wahrscheinlich auf den Schlag mit dem Misthaken zurückzuführen. Der Mediziner betonte allerding, dass die Schädeldecke des Toten außergewöhnlich dünn sei, und der Schädel „eines normalen Westfalen“ dem Schlag wahrscheinlich standgehalten hätte. Es blieb also unklar, ob Johann mit dem Misthaken tatsächlich Josefs Tod verursacht hatte.
„Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zellen.“
aus dem Film „Die Geschichte der Menschheit“, 2022
Auf die Vereidigung der Zeugen Bernard Schröer und Johann Mecking musste verzichtet werden, weil beide zumindest indirekt an der Tat beteiligt waren. So schritt man schließlich zu den Plädoyers, wobei der Staatsanwalt für Johann Telaar ein Jahr Gefängnis forderte. Das Gerichtsurteil lautete schließlich auf vier Monate Gefängnis wegen Raufhandels. Weil Johann schon rund drei Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, war er schon wenige Wochen nach dem Prozess ein freier Mann.
Heiden kam nicht zur Ruhe
Wer glaubte, dass nach Johanns Verurteilung in Heiden Ruhe einkehrte, der sah sich getäuscht. Weil es nicht gelungen war, den Totschläger zweifelsfrei zu ermitteln, entwickelten sich innige Feindschaften zwischen einigen Leblicher Familien. Die Familien Mecking und die Familie Schröer überhäuften sich gegenseitig mit Anzeigen und machten sich gegenseitig für die Gewalteskalation verantwortlich.
Am 18.07.1931 kam es vor dem Schöffengericht in Münster zu einer Anklage gegen die Brüder Bernhard und Felix Schröer und gegen Johann Mecking wegen des sogenannten Raufhandel-Paragrafens. Den drei Angeklagten wurde zur Last gelegt, sich gemeinschaftlich an einer Schlägerei beteiligt zu haben. Vor Gericht standen sie sich jedoch als erbitterte Gegner gegenüber.
Während im Gerichtssaal versucht wurde, die Wahrheit an den Tag zu bringen, kam es auf dem Gerichtsflur zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den wartenden Zeugen. Hierbei erhielt Maria Buckstegge, die Mutter der Mecking Brüder, einen Schlag ins Gesicht. Derjenige, der geschlagen hatte, behauptete wiederum, dass er zuerst geschlagen worden sei.
Auch in der Verhandlung selbst gelang es kaum, Licht in die Affäre zu bringen. Zwar wurde Johann Mecking wegen Raufhandels zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Mark verurteilt, aber die Brüder Schröer wurden freigesprochen. Von einer Befriedung war die Bauerschaft Leblich weiter entfernt als je zuvor.
Der Prozess zieht sich in die Länge
Gegen den Freispruch der Brüder Schröer legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Wenige Monate später stand das Brüderpaar erneut vor der Großen Strafkammer in Münster. Diesmal kam das Gericht zu einem Schuldspruch, der den Brüdern jeweils eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten einbrachte.
Doch auch damit waren die Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft. Gegen das Urteil erwirkte die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht in Hamm die Revision. Daher musste sich die Große Strafkammer in Münster erneut mit dem Fall beschäftigen. Am 20.06.1932 kam es daher zu einer erneuten Verhandlung. Zwei Tage zuvor war in der Heidener Gaststätte Eversmann ein Ortstermin vorangegangen.
Erneut ging es bei der Vernehmung darum, herauszufinden, was genau in der Nacht am Horstings Kreuz geschehen war. Erneut traten alle Zeugen vor die Schranken des Gerichts und erklärten, wie sie den Tag, den Abend und die Nacht erlebt hatten. Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich jeweils eine Gefängnisstrafe von 3 Monate wegen Raufhandels. Die Verteidigung sah dies naturgemäß anders und beantragte den Freispruch beider.
Das Gericht schloss sich schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte die Schröer Brüder jeweils zu 3 Monaten Gefängnis. Damit fand nach zwei Jahren die juristische Aufarbeitung eines entglittenen Hochzeitsbrauches seinen endgültigen Abschluss.
Der Knecht Johann Telaar heiratete später Maria Albersmann. Er starb am 28.02.1942 an der Ostfront und wurde auf dem deutschen Soldatenfriedhof Rzhevskoe bei Rschew in der Oblast Twer begraben. Das spätere Schicksal der Brüder Bernard und Felix Schröer und das des Johann Mecking konnte bislang noch nicht geklärt werden.
© H. Krasenbrink
_______________________
Quellen:
Grenzwarte, 22 (21/06/1932) 167
Münsterischer Anzeiger, 7 (21/06/1932) 112
Volkswille 12 (24/09/1930) 223
Dülmener Zeitung, (24/09/1930) 265
Volkswille, 13 (20/07/1931) 166
https://wiki.genealogy.net/Heiden_(Kreis_Borken)/Einwohner-1926-Leblich
Abbildung 1: Arbeitsgemeinschaft Genealogie Westmünsterland
Abbildung 2: Arbeiterzeitung, 24 (04/06/1930) 129
Schreibe einen Kommentar