Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne am 11.11.1918 endete auf den Schlachtfeldern Europas das Massentöten des 1. Weltkrieges. Von wirklichem Frieden war Deutschland jedoch noch weit entfernt, denn überall im Land herrschten Not und Elend. Heimkehrende Soldaten, befreite Kriegsgefangene und Hamsterer aus den Ballungsgebieten überzogen die ländlichen Regionen auf der Suche nach Lebensmitteln. Bestenfalls versuchten die Menschen, ihre verbliebenen Wertsachen und Habseligkeiten gegen ein paar Kartoffeln einzutauschen. Von schierem Hunger getrieben kam es aber fast überall auch zu Gewalt und Chaos.

In den westmünsterländischen Bauerschaften nahe der niederländischen Grenze florierte zudem noch der Schmuggel und auch der sonstige Grenzverkehr brachte zusätzliche Unsicherheit für die Bewohner. Vielerorts bewaffneten und organisierten sich die Bauern, um sich so gut wie möglich vor Dieben, Räubern und allzu aufdringlichen Bettlern zu schützen. Hierdurch ließ sich eine durch Krieg und Hunger verrohte Gesellschaft natürlich nicht befrieden, sondern es führte oft sogar zu einer weiteren Eskalation der Gewalt.

Schüsse in der Winternacht

Auch in der Bauerschaft Hemden bei Bocholt lebten in diesen unruhigen Zeiten die Menschen in ständiger Anspannung und Wachsamkeit. Der Bauer Anton Tebroke, der mit seiner Familie den Hof mit der Hausnummer 15 in der Nachbarschaft Ünderhook in etwa zwei Kilometer Entfernung zur grünen Grenze bewohnte, hatte deshalb einen leichten Schlaf.

Als er in der Nacht zum 27. Februar 1919 kurz nach 2 Uhr von lautem Lärm aus seinen Träumen gerissen wurde, war er sofort hellwach. Er öffnete das Fenster, um nach dem Rechten zu sehen. Nur ein Steinwurf entfernt lag der Nachbarhof Mispelkamp mit der Hausnummer 10, wo offenbar eine Schießerei im Gange war.

Jetzt konnte Tebroke auch deutlich das Aufblitzen eines Mündungsfeuers erkennen und wie Geschosse in eine Baumkrone einschlugen. Nach etwa 10 – 15 Schüssen wurde es still. Tebroke zog sich rasch an und eilte zum Nachbarhaus. Helfen konnte er jedoch nicht mehr, denn was er dort vorfand, war eine Tragödie, die nicht nur die Landgemeinde Hemden, sondern die gesamte Region um Bocholt über Monate in Bestürzung und Fassungslosigkeit versetzen sollte. Der 67jährige Bauer Anton Nienhaus und seine sieben Monate jüngere Frau Maria Degeling, die auf Mispelkamp wohnten, lagen tot in ihrem Bettkasten.

Die Familie Nienhaus auf Mispelkamp

Dort, wo Anton Nienhaus in jener Nacht starb, wurde er am 18.02.1852 auch geboren. Am 23.06.1880 hatte er Maria Degeling geheiratet, die am 27.09.1852 auf dem Hof Hemmelmathe in Spork Nr. 58 geboren wurde. Zum Hof Mispelkamp gehörten etwa 100 Morgen Land, fünf Pferde und 20 Stück Rindvieh, womit er in Hemden zu den mittelgroßen Höfen zählte. Den Eheleuten Nienhaus wurden bis 1892 vier Töchter und zwei Söhne geboren.

Abbildung 1: Der Hof Mispelkamp in Hemden

Der jüngste Sohn Johann Josef verstarb schon 1890 im Säuglingsalter. Die 1881 geborene älteste Tochter Johanna Nienhaus heiratete am 16.10.1901 den Bocholter Stellmachermeister Johann Tenhaken. Sie starb aber schon am 29.03.1904. Ihr einziges Kind, Wilhelm Tenhaken, wurde danach von der Familie Nienhaus aufgenommen. Er verlebte seine gesamte Kindheit und Jugend auf dem Hof, besuchte bis 1917 die Volksschule in Hemden und wohnte auch als 16jähriger Jüngling auf Mispelkamp.

Sein früh verwitweter Vater Johann Tenhaken hatte danach ein Auge auf die zweitälteste Tochter des Hauses geworfen, der 1883 geborenen Maria Nienhaus. Sie erwiderte seine Avancen jedoch nicht sondern entschied sich stattdessen für den ebenfalls aus Hemden stammenden Johann Pottebohm, den sie noch im gleichen Jahr heiratete und zu dem sie auf den Hof zog. Die beiden jüngeren Schwestern, Katharina und Elisabeth, und der einzige verbliebene Sohn Heinrich waren jedoch noch ledig und wohnten noch auf dem Hof Mispelkamp. Außerdem lebte noch der Öhm Johann, der unverheiratete Bruder von Anton Nienhaus, auf Mispelkamp.

Nun lagen die Eheleute Nienhaus friedlich in ihrem Schlafgemach und dem Nachbarn Anton Tebroke kam es vor, als ob sie nur schliefen. Im Gegensatz dazu musste er mit ansehen, wie die übrige Hausgemeinschaft sich ihren Gefühlen hingab und in Schock und Apathie verfiel.

Was geschah in der Mordnacht auf Mispelkamp?

Katharina Nienhaus war als erste von den Schüssen aufgewacht, hatte sofort ihre Schwester Elisabeth geweckt, Licht gemacht und die anderen Hausgenossen herbeigerufen. Elisabeth Nienhaus hatte dann ihre Eltern tot in ihrer Alkove aufgefunden. Ihr entfuhr ein lauter Aufschrei und ihrer Schwester war sofort klar, dass etwas schreckliches passiert war. Katharina Nienhaus war sofort hinzugeeilt und auch ihr hatte es den Boden unter den Füssen weggezogen. Beide Schwestern verfielen in einen schockähnlichen Zustand.

Ihren Bruder Heinrich kam hingegen nur ein Stöhnen über die Lippen und er wirkte auf Anton Tebroke relativ gefasst, ja fast schon teilnahmslos. Der Nachbar erfuhr, dass Heinrich Nienhaus, nachdem er von seinen Schwestern geweckt worden war, die Jagdflinte geholt und seinen Neffen Wilhelm Tenhaken geweckt hatte. Auch der junge Bursche hatte sich rasch ein Infanteriegewehr gegriffen und beide waren bewaffnet ins Freie gestürmt.

Vor dem Haus hätte Heinrich Nienhaus dann Stimmen vernommen, daraufhin das Feuer eröffnet aber sofort Gegenfeuer erhalten. Erst dann hätte er von seinen Schwestern erfahren, dass die Eltern nicht mehr lebten. Im Schlafzimmer waren die Schränke weit aufgerissen und offenbar ausgeplündert worden. Heinrich Nienhaus begann sogleich zu prüfen, was aus den Schränken mitgenommen worden war, während die Schwestern den Tod der Eltern beklagten. Er stellte fest, dass ein größerer Geldbetrag fehlte.  

In dieser dramatischen Nacht konnte Anton Tebroke nicht viel mehr ausrichten, als nur noch seelischen Beistand zu leisten. Als Heinrich Nienhaus sich nur wenig später auf dem Weg zum Bauern Schmeinck machte, entschloss er sich, ihn auf diesen schweren Weg zu begleiten. Der Hof Schmeinck mit der Hausnummer 2 befand sich in der Nähe der Hemdener Schule. Heinrich Nienhaus war mit der Tochter des Hauses, Christina Schmeinck, liiert und er wollte ihr die traurige Nachricht überbringen.

Auf dem Weg durch die Nacht herrschte betretenes Schweigen. Aber was gab es auch schon zu besprechen? Vielleicht, dass es um die Beziehung von Heinrich Nienhaus und Christina Schmeinck nicht gerade zum Besten stand. Die beiden hegten Heiratspläne, gegen die jedoch sowohl Heinrichs Eltern als auch seine Schwiegereltern Vorbehalte hatten.

Christina Schmeinck wurde am 11.02.1897 als jüngste Tochter der Eheleute Hermann Schmeinck und Wilhelmina Efing geboren. Irgendetwas schien jedoch den Eltern ihres Auserwählten an ihr nicht zu passen, so dass sie dem Paar mehrfach ihren Segen verwehrten. Dies wiederum ließ auch bei Christina Schmeincks Eltern Bedenken aufkommen. Sie meinten, dass eine Heirat der beiden keinen Zweck hätte, solange Heinrichs jüngere Schwestern noch auf dem Hof Mispelkamp wohnten.

Am Tag danach begannen die Ermittlungen

Erst am frühen Morgen des 27. Februar 1919 machte sich Heinrich Nienhaus auf dem Weg nach Bocholt, um den Behörden den Raub und den Tod seiner Eltern anzuzeigen. Von da an verbreitete sich die Nachricht von den schrecklichen Geschehnissen wie ein Lauffeuer durch die Region. Sofort begab sich eine Gerichtskommission an den Ort des Verbrechens. Dazu gehörten der Bocholter Justizobersekretär Heinrich Müller von der Nordallee und der Oberlandjäger Wilhelm Tilgner aus Stenern. Sie fanden sich gegen 11 Uhr auf dem Hof Mispelkamp ein und begannen dort mit der Untersuchung des Tatortes.

An einem Fenster fanden die Ermittler Spuren eines gewaltsamen Eindringens, von dem jedoch niemand der Hausgenossen etwas bemerkt hatte. Auch die Ermordeten selbst hatten anscheinend nichts bemerkt, denn es waren keine Spuren eines vorangegangenen Todeskampfes erkennbar. Die Eheleute Nienhaus waren offenbar im Schlaf aus nächster Nähe mit jeweils einem Schuss in den Kopf erschossen worden. Im Bettkasten fand der Landjäger Tilgner zwei Patronenhülsen, die von einer Parabellum-Pistole stammten. Ein Projektil steckte in einem Federkissen. Merkwürdig war, dass auf dem Hof Mispelkamp zwar zwei Hunde gehalten wurden, diese jedoch nicht angeschlagen hatten. Heinrich Nienhaus erklärte, dass diese krank gewesen seien.

Bei der Untersuchung des ausgeplünderten Schrankes fiel auf, dass der Täter beim Durchwühlen des Schrankes auf einigen Papieren Blutspuren hinterlassen hatte. Heinrich Nienhaus teilte dem Justizobersekretär Müller mit, dass sein Vater wenige Tage zuvor ein Pferd für 9.500 Mark verkauft hätte und von dem Geld jetzt ein größerer Teil fehlen würde. Außerdem zeigte Nienhaus dem Beamten das Testament seiner Eltern vor, das ihn als Hoferbe vorsah. Müller erkannte aber sofort, dass mit dem Testament etwas nicht stimmte und äußerte erhebliche Zweifel, dass es tatsächlich von den Ermordeten unterschrieben worden war.

Von einem weiteren Nachbarn erfuhren sie, dass dieser vor seinem Fenster des Nachts fremde Personen bemerkt hatte. Einiges sprach dafür, dass diese mit dem Raubmord in Verbindung standen. Konkrete Hinweise auf die Täterschaft ergaben die ersten Untersuchungen jedoch nicht. Daher setzten die Behörden noch am gleichen Tag eine Belohnung in Höhe von 1.000 Mark auf die Ermittlung der Täter aus. Heinrich Nienhaus erhöhte die Belohnung einige Tage später um weitere 1.000 Mark.

Gerüchte am Rande der Beisetzung

Am Dienstag, den 4. März 1919, wurden die ermordeten Eheleute Nienhaus auf dem Bocholter Friedhof zu Grabe getragen. Als sich in Hemden zwei Leichenwagen nach Bocholt in Bewegung setzten, ging die gesamte Geistlichkeit der Gemeinde St. Georg voraus. Die Anteilnahme in der Gemeinde war ungewöhnlich groß. Allen war bewusst, dass es jedem hätte treffen können. Die Hemdener Bevölkerung bildete daher in diesen Tagen eine Bürgerwehr, um mit nächtlichen Patrouillen für Sicherheit zu sorgen. Zu groß war die Sorge, dass sich Ähnliches wiederholen könnte.

Abbildung 2: „Durch fremde, ruchlose Hand…“

In der Trauergemeinde waren aber bereits erste Misstöne zu vernehmen und erste Gerüchte verbreiteten sich. Dazu trug einerseits bei, dass schon am Tag nach der Ermordung der Eheleute Nienhaus der Sohn Heinrich Nienhaus und seine Braut Christina Schmeinck überraschend ihre Verlobung bekannt gegeben hatten, was ein unerhörter Vorgang darstellte. Andererseits galt Heinrich Nienhaus in der Gemeinde Hemden als Sonderling, dem ein zweifelhafter Ruf vorauseilte.

Schon in der Schule war er nicht der Hellste und wegen seiner labilen Psyche war er vorzeitig aus dem Militärdienst entlassen worden. Er war sozial wenig integriert und hielt sich konsequent von gesellschaftlichen Ereignissen, wie z. B. Schützenfesten, fern. Nur selten verließ er die heimatliche Scholle. Tat er dies doch, dann um Kaffee, Tabak oder Vieh über die nahegelegene niederländische Grenze zu schmuggeln. Schon in den Wirren des 1. Weltkrieges war er wegen Schiebereien mit den Kriegswirtschaftsgesetzen in Konflikt geraten. Dass er sehr rasch die Hochzeitsbilder seiner Eltern von den Wänden nahm, fügte sich in das seltsame Bild, dass Heinrich Nienhaus in diesen Tagen abgab. Nicht wenige seiner Mitmenschen trauten ihm daher auch schwerere Verbrechen zu und beim Leichenzug flüsterte man sich hinter vorgehaltener Hand zu, dass der Mörder dicht hinter dem Sarg ginge.     

Dem Landjäger Tilgner blieben diese Gerüchte nicht verborgen. Es gab zwar keine handfesten Beweise, aber durch die Fülle der Indizien geriet Heinrich Nienhaus ins Fadenkreuz der Mordermittlungen. Dies führte zwischenzeitlich sogar zu seiner Festnahme und es stand der ungeheuerliche Verdacht gegen ihn im Raum, dass er als einziger verbliebener Sohn etwas mit dem Tod seiner Eltern zu tun haben könnte. Tatsächlich nachweisen konnten die Ermittler Heinrich Nienhaus jedoch nichts, so dass die Ermittler ihn schließlich wieder auf freien Fuß setzen mussten. In den darauffolgenden Wochen und Monaten wurde weiter in allen Richtungen ermittelt, allerdings ohne nennenswerte Fortschritte bei der Aufklärung des Verbrechens.  

Nach neun Monaten wurde wieder gefeiert

Hatten Heinrich Nienhaus und Christina Schmeink es mit ihrer Verlobung noch sehr eilig, so ließen sie sich mit ihrer Hochzeit noch neun Monate Zeit. Am 12.11.1919 fand aber dann in der Bocholter St.-Georgs-Kirche endlich ihre Trauung statt, die dem Paar so lange verwehrt geblieben war. Einer der Trauzeugen war Heinrich Nienhaus‘ Neffe, Wilhelm Tenhaken.

Auch die beiden Schwestern heirateten in den darauffolgenden Jahren. Am 11.05.1920 ehelichte Katharina Nienhaus den aus Spork stammenden Schreiner Heinrich Bruns. Am 03.05.1921 kam schließlich auch Elisabeth Nienhaus bei dem Hemdener Bauern Bernhard Stump unter die Haube. Leer wurde es auf dem Hof Mispelkamp allerdings nicht, denn Heinrich Nienhaus und Christina Schmeink wurden drei Kinder geboren. Mit Errichtung eines neuen Wohnhauses wurde für alle sichtbar, dass neue Zeiten anbrachen und die nächste Generation die Geschicke auf dem Hof in die Hände nahm.

Immer wieder Ärger mit der Justiz

Wirklich zur Ruhe kam die junge Familie jedoch nicht, denn Heinrich Nienhaus konnte es einfach nicht unterlassen, immer wieder den Verlockungen des Schmuggels zu erliegen. Dies bescherte ihn schon bald erneut Ärger mit der Justiz. Im Oktober 1920 hatte Heinrich Nienhaus zusammen mit seinem Schwager, Heinrich Schmeinck, und dessen 19jähriger Knecht, Hermann Unland aus Holtwick, drei Fuchsfohlen über die niederländische Grenze geschleust. Bei diesem Pferdeschmuggel waren sie auf frischer Tat ertappt worden. Während sich Nienhaus und Unland dem Zugriff der Zöllner entziehen konnte, wurde Schmeinck festgehalten.

Die Behörden verhängten für dieses Vergehens eine Geldstrafe von 180.000 Mark. Abfinden wollte und konnte sich Heinrich Schmeinck damit jedoch nicht, weil er der Meinung war, dass die Strafe ihn finanziell ruiniert hätte. Daher trug er die Angelegenheit vor das Bocholter Schöffengericht. Heinrich Nienhaus hatte nach der Festnahme seines Schwagers sofort die Fohlen aus Schmeincks Stall auf die Weide gelassen. Schmeinck konstruierte dann eine Ausrede, indem er behauptete, dass ihm seine Tiere entlaufen seien und er sie erst an der Grenze wieder eingefangen hätte.

In der Verhandlung des Falles am 21.01.1921 verbürgten sich nicht weniger als drei Zeugen für die Wahrheit dieser Darstellung und für die Unschuld des Heinrich Schmeinck. Die Zeugen waren Heinrich Schmeincks Knecht Hermann Unland, seine 19jährige Magd Franziska Westerfeld aus Bocholt und der inzwischen 17jährige Wilhelm Tenhaken. Letzterer wurde vor allem von seinem Onkel, Heinrich Nienhaus, zu der Aussage gedrängt. Alle drei Zeugen wurden vereidigt, was schließlich zu Schmeincks Freispruch führte. Die Sache war damit erledigt – zumindest vorläufig.       

Im Februar 1921 wurde Heinrich Nienhaus ein weiteres Mal von Zöllnern ertappt. Diesmal hatte er rund 60 Pfund Kaffee über die Grüne Grenze geschmuggelt. Kurze Zeit später erschien auf dem Hof Mispelkamp ein Zöllner in der Küche. Er konfrontierte Nienhaus und seine ebenfalls anwesende Schwiegermutter, Wilhelmina Efing, mit der Tat und forderte die Beschlagnahme des Schmuggelgutes. Doch der Bauer dachte gar nicht daran, den Kaffee herauszugeben. Stattdessen bot er dem Zöllner die Hälfte der Kaffeebohnen an, damit dieser den Vorfall ganz schnell vergäße. Der Zöllner erwies sich jedoch als integer und unbestechlich, was Heinrich Nienhaus eine Anzeige, und infolgedessen eine Haft- und Geldstrafe einbrachte.

Heinrich Nienhaus war jedoch erneut nicht bereit, diese Strafe hinzunehmen. Was einmal funktioniert hatte, könnte auch ein zweites Mal gelingen. Also überredete er seine Schwiegermutter vor dem Schöffengericht in Bocholt auszusagen, dass der Zöllner 1000 Mark oder einen Schinken als Schweigegeld gefordert hätte. Außerdem drängte er noch drei weitere Personen – davon zwei Verwandte – zu der Aussage, dass er den Kaffee diesseits der Grenze gekauft hätte. Die Bedenken der Zeugen zerstreute Heinrich Nienhaus mit dem Hinweis, dass sie als Verwandte ohnehin nicht vereidigt würden.

In der Verhandlung wurden die Gewissensbisse der Zeugen jedoch so groß, dass das ganze Gerüst aus Lügen und Falschaussagen in sich zusammenfiel. Allein Wilhelmina Efing, die Schwiegermutter, blieb zunächst selbst unter Eid bei ihrer Aussage. Aber auch sie musste schließlich ihren Meineid zugeben, mit dem sie vorgeblich ihre Tochter schützen wollte.

Der Meineid bzw. die Anstiftung zum Meineid erwiesen sich hiernach wesentlich schwerwiegender als das ursprüngliche Delikt. Hierfür mussten sich Heinrich Nienhaus und seine Schwiegermutter am 27.09.1921 vor dem Schwurgericht in Münster verantworten. Der Prozess endete für Wilhelmina Efing mit einer Verurteilung zu 6 Monaten Gefängnis. Heinrich Nienhaus erhielt sogar eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und war damit bis auf weiteres aus dem Verkehr gezogen.

Nach fünf Jahren kommt Bewegung in die Ermittlungen

Die Ermittlungen in der Mordaffäre führten derweilen zu keinen nennenswerten Fortschritten. Stattdessen wäre der Fall fast schon zu den Akten gelegt worden. Es sollte bis 1924 dauern, ehe neue Dynamik in die Sache kam.

Über fünf Jahre waren seit dem Mord vergangen, ehe der Oberkriminalkommissar Christoph Tykwer aus Recklinghausen den Fall übernahm. Tykwer galt als erfahrener und erfolgreicher Kriminalist, der bereits einige, zum Teil mehrere Jahre zurückliegende Mordfälle aufgeklärt hatte. Assistiert wurde er dabei vom Polizeihauptwachtmeister Bernhard Feldhaus aus Ahaus, der sich ebenfalls in der Kriminalistik schon hervorgetan hatte.

Als verdeckte Ermittler begaben sich die beiden Polizisten nach Bocholt und Hemden, um den Fall noch einmal aufzurollen. Vor Ort machten sie sich ein unvoreingenommenes Bild von der Umgebung, schauten den Menschen aufs Maul und verschafften sich einen neuen Eindruck von den immer noch hartnäckig kursierenden Gerüchten.

Bei der Sondierung des sozialen Umfeldes der ermordeten Eheleute Nienhaus und der Neuordnung aller Indizien stiegen in ihnen immer mehr Zweifel auf, dass der Raubüberfall in jener Nacht tatsächlich so stattgefunden hat, wie er von der Familie Nienhaus geschildert wurde. Sie gelangten stattdessen immer mehr zu der Überzeugung, dass Opfer und Mörder unter demselben Dach wohnten.    

Anfang November 1924 war es dann so weit: Die Ermittler hatten so viel belastendes Material gesammelt, dass sie schließlich Heinrich Nienhaus dringend der Tat verdächtigten und ihn erneut verhafteten. Seine Frau Christina Schmeinck, seine Schwiegermutter Wilhelmina Efing und der Neffe Wilhelm Tenhaken wurden ebenfalls in Haft genommen, weil sie der Beteiligung und der Anstiftung verdächtigt wurden.

Die Schlinge zieht sich langsam zu

Im Bocholter Gefängnis begann danach der zweite Teil der Ermittlungsarbeit: die Verhöre. Als leitender Ermittler führte diese hauptsächlich Oberkriminalkommissar Tykwer mit den Tatverdächtigen. Unterstützt wurde er dabei vom Bocholter Inspektor Wilhelm Korn.

Heinrich Nienhaus blieb hartnäckig bei seiner Aussage, dass er nichts mit dem Mord zu tun hätte. Immerhin konnten die Ermittler dem Verdächtigten die Aussage entlocken, dass seine Schwiegermutter gesagt hätte, dass nicht eher an eine Hochzeit zu denken sei, bevor das Haus rein sei. Damit verfestigte sich der Eindruck, dass Heinrich Nienhaus seine Hände im Spiel hatte. Was aber noch immer fehlte war ein Geständnis.

Die Polizisten ergriffen daher in den folgenden Tagen auf unkonventionellere Methoden zurück, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Zunächst wurde der Polizeihauptwachtmeister Feldhaus, der bis dahin noch nicht in Erscheinung getreten war, als vermeintlicher Mithäftling drei Tage lang zu Heinrich Nienhaus in die Zelle gesperrt. In dieser Rolle hatte Feldhaus dann versucht, Nienhaus in ein Gespräch zu verwickeln und ihm so weitere Verdachtsmomente zu entlocken. Es gelang ihm aber nicht, Nienhaus‘ Schweigen zu brechen. Er hatte dem vermeintlichen Zellengenossen Feldhaus gegenüber lediglich vage darüber sinniert, dass ihn wohl 20 Jahre Haft erwarteten für das, was man ihm vorwerfen würde. Weil diese Finte nicht den gewünschten Erfolg brachte, führten die Ermittler danach eine ausgeklügelte Inszenierung auf.

In Zusammenarbeit mit dem Bocholter Justizoberwachtmeister Felix Linke und einem Mithäftling namens Albert Beile wurden Heinrich Nienhaus fingierte Kassiber seiner ebenfalls in Haft befindlichen Angehörigen zugeführt. Heinrich Nienhaus ging diesem Spielchen auf den Leim und antwortete in einer eigenen Nachricht seinem Neffen: „Willi, Du siehst, dass ich Dich nicht verraten habe, tue es auch nicht. Willi, von einem Revolver darfst Du nichts sagen.“ Mit weiteren Kassibern wurde danach bei Heinrich Nienhaus der Eindruck vorgetäuscht, dass seine Frau Christina Schmeinck ein Verhältnis mit seinem Neffen Wilhelm Tenhaken unterhielt.

Die in ihm aufsteigende Eifersucht wurde zusätzlich angefacht, indem man ihm weitere fingierte Nachrichten der anderen Familienmitglieder zukommen ließ, die seine Vermutung noch weiter nährten. Auf diese Weise sollte Heinrich Nienhaus verunsichert und Rachegelüste gegenüber Tenhaken geweckt werden. Albert Beile gelang es schließlich, Heinrich Nienhaus‘ Vertrauen zu gewinnen. Er brachte ihn schließlich auf die Idee, er könne durch ein Geständnis einerseits seinen Neffen Tenhaken belasten und andererseits seinen eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen. 

Nienhaus knickt ein

Heinrich Nienhaus geriet in diesen Tagen unter dem Druck ständiger Verhöre immer mehr in Bedrängnis. Am Abend des 12.11.1924 war er schließlich so weichgekocht, dass der Oberkommissar Tykwer ihn sich nochmals vorführen ließ. In diesem Verhör wand sich Nienhaus immer wieder aufs Neue hin und her, bis ihm schließlich der Schweiß auf der Stirn stand und er in Tränen ausbrach. Dann sagte er, dass er sich bekennen wolle. Er hätte seine Eltern erschossen.

Tykwer fragte Nienhaus nach weiteren Einzelheiten zu der Tat, aber sofort wich Heinrich Nienhaus wieder aus. Am nächsten Tag ließ Tykwer sich Nienhaus erneut vorführen. Heinrich Nienhaus wiederholte sein Geständnis vom Vorabend und gab dabei auch weitere Details zum Tathergang preis. Von da an war sich Tykwer sicher, dass Heinrich Nienhaus der Mörder seiner Eltern war.        

Nach seinem Geständnis in Bocholt wurde Heinrich Nienhaus zur Untersuchungshaft in die Münstersche Strafanstalt verlegt. Hier wurde er am 21.11.1924 dem Landgerichtsrat Stange, vorgeführt. Wie ein Häufchen Elend stand er dort vor dem Untersuchungsrichter und wiederholte die wesentlichen Inhalte seines Geständnisses, die zwei Tage später zu Protokoll genommen wurden.

„Ich will heute ein volles Geständnis ablegen und in allen Punkten die Wahrheit sagen. Ich gebe zu, meine Eltern in der Nacht zum 27. Februar 1919 erschossen zu haben. Ich bin auf folgende Weise zu der Tat gekommen: Außer mir und meinen Eltern wohnte damals noch mein Onkel Johann Nienhaus, meine beiden Schwestern Elisabeth und Katharina und Wilhelm Tenhaken, der damals 15 bis 16 Jahre als war, in dem Hause. Schon seit mehreren Jahren hatte ich Verkehr mit meiner jetzigen Frau Christina Schmeinck. Sie wohnte bei ihren Eltern. Wir wollten uns miteinander verloben, damit waren aber meine Eltern nicht einverstanden. Ich habe die Eltern immer wieder gebeten, uns ihre Zustimmung zur Verlobung und Verheiratung zu geben. Sie haben sie aber stets verweigert. Jedenfalls passte ihnen meine Frau nicht als Schwiegertochter. Die Familie Schmeinck, wie auch meine Schwiegermutter wollten ohne Einwilligung meiner Eltern von einer Heirat nichts wissen. Meine Eltern haben aber immer wieder abgelehnt. Dadurch war ich schließlich ganz verzweifelt, da ich meine Frau liebhatte und sie durchaus heiraten wollte. Als ich die elterliche Einwilligung nicht beschaffen konnte, hat sich meine Frau einmal sogar vorübergehend von mir losgesagt. Meine Schwiegermutter, Frau Schmeinck, sagte, es hätte keinen Zweck, daß ihre Tochter auf den Hof käme, solange die anderen, meine Schwestern, auf den Hof wären. Sie äußerte auch, wenn meine Eltern weg wären, würden sie selbst mit auf den Hof ziehen. Andeutungen, dass ich die Eltern gewaltsam beseitigen sollte, hat sie nicht gemacht. Wohl hat sie gesagt, ich sollte sorgen, dass das Haus rein wäre. Über die Verhältnisse war ich damals ganz verzweifelt und ich habe mit Tenhaken darüber gesprochen. Tenhaken hat mir den Gedanken nahegelegt, die Eltern aus dem Hause zu bringen, er würde mir hier behilflich sein, wenn ich ihm 5000 Mark gäbe. Tenhaken hat damals Speck- und Fleischwaren aus dem Haus gebracht, worüber ihn meine Eltern zur Rede stellten. Er war damals wütend auf meine Eltern. Als er für seine Hilfe Geld forderte, habe ich mich damit einverstanden erklärt. Jedenfalls habe ich ihn nach der Tat eine Summe Geldes gegeben, und zwar mehrere Tausend Mark. Wie groß die Summe genau war, kann ich nicht mehr angeben. Jedenfalls aber ging von Tenhaken der Gedanke aus, die Eltern gewaltsam zu beseitigen. Am Abend vor der Mordnacht schlug mir Tenhaken vor, ich sollte in der Nacht die Eltern erschießen, er selbst wollte aufpassen. Wir haben den Plan überlegt und sind dann übereingekommen, dass wir nach der Tat draußen noch eine Schießerei veranstalten mussten, damit es den Anschein hätte, es wären Räuber dagewesen, damit der Verdacht auf sie fiel. Nach dem Abendessen holte Tenhaken eine Bierflasche voll Schnaps, womit ich mir Mut antrinken sollte. Vor der Tat sind wir erst noch einige Zeit zu Bett gegangen. Als alle still war, sind Tenhaken und ich wieder aufgestanden, um die Sache auszuführen. Ich war sehr aufgeregt, erinnere mich aber trotz des Alkoholgenusses, dass wir die Tat in folgender Weise ausgeführt haben: Während Tenhaken sich an der zum Hof führenden Haustür aufstellte, um aufzupassen, habe ich mich mit einer kleinen Pistole in das Schlafzimmer der Eltern begeben. Es war dunkel. Licht habe ich nicht angezündet. Ich habe vorsichtig nach den Köpfen meiner Eltern getastet, ohne dass sie davon erwachten. Dann habe ich in schneller Folge die Schüsse auf Ihre Köpfe abgegeben. Ob ich zuerst auf den Vater oder die Mutter geschossen habe, kann ich infolge der Aufregung, in der ich mich damals befand, nicht mehr sagen. Sobald ich die Schüsse abgegeben hatte, habe ich die Schlafkammer sofort verlassen, ohne nachzusehen, was aus den Eltern geworden war. Ob ich noch ein Stöhnen gehört habe, kann ich heute nicht mehr sagen. Nach der Tat haben Tenhaken und ich uns wieder zu Bett gelegt, bis uns die Schwestern herbeiriefen. Sobald meine Schwestern und mein Onkel wach geworden waren, gingen Tenhaken und ich hinaus, um die vorher schon verabredete Schießerei zu veranstalten. Das ist geschehen, wobei ich mit der großen Pistole mehrere Schüsse auf das Schlafzimmer meiner Eltern abgegeben habe; das hat mir Tenhaken gesagt. Die ganze Schießerei hatte nur den Zweck, den Verdacht von uns abzulenken. Etwa eine halbe Stunde nach der Schießerei bin ich mit Anton Tenbrok nach Schmeinck gegangen, um ihnen mitzuteilen, dass meine Eltern erschossen worden seien. Auf Drängen meiner Braut haben wir uns bald nach der Tat verlobt. Meine Aufregung war besonders dadurch gesteigert, weil Tenhaken erklärte, die Eltern hätten ihm gesagt, ich sollte den Hof nicht haben, sondern meine jüngere Schwester. Ich habe Tenhaken nicht aus Rache belastet. Das vorgelegte Testament habe ich nicht geschrieben.“

Auf den Untersuchungsrichter muss Heinrich Nienhaus einen zerknirschten und schuldbewussten Eindruck hinterlassen haben. Sein Gewissen schien schwer auf ihn zu lasten. Schließlich fragte er unter Tränen, mit welcher Strafe er rechnen müsse und ob ihm die Todesstrafe drohe. Der Untersuchungsrichter Stange gab ihm unumwunden zu verstehen, dass auf Mord die Todesstrafe stünde.

Diese Aussage muss Heinrich Nienhaus schlaflose Nächte bereitet haben, denn offenbar hing er noch sehr an seinem Leben. Als er am 10.12. 1924 erneut dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurde, widerrief er sein Geständnis. Insbesondere distanzierte er sich aber wieder von seinen Aussagen über seinen Neffen Wilhelm Tenhaken. Alle Indizien sprachen allerdings mehr denn je dafür, dass Heinrich Nienhaus seine eigenen Eltern auf dem Gewissen hatte, so dass selbst nach Widerruf seines Geständnisses der Fall zur Anklage gebracht wurde.

Anklage wegen Urkundenfälschung und Schmuggels

Zunächst kamen allerdings noch zwei andere Delikte zur Verhandlung. Zum einen mussten sich Heinrich Nienhaus und Christina Schmeinck wegen Urkundenfälschung verantworten. Das Testament seiner Eltern, dass Heinrich Nienhaus am Vormittag nach dem Mord vorgelegt hatte, war noch am selben Tag als Fälschung entlarvt worden. Bei den Verhören rund um die Mordaffäre hatte sich im Dezember 1924 herausgestellt, dass Nienhaus und Schmeinck diejenigen waren, die beim letzten Willen der Mordopfer nachgeholfen hatten.

Am 24.02.1925 kam es wegen dieser Manipulation zum Prozess vor dem Münsteraner Schwurgericht. Die Eheleute gaben dabei zu, dass sie das Testament anstelle der Ermordeten mit ihren Unterschriften versehen hätten. Heinrich Nienhaus rechtfertigte sich damit, nicht gewusst zu haben, dass dies strafbar sei. Christina Schmeinck verwies auf ihr junges Alter und gab ebenfalls die Ahnungslose. Der Angeklagte meinte außerdem, dass seine Geschwister ihn dazu gedrängt hätten, weil das Testament sie mit Abfindungen in Höhe von jeweils 6.000 Mark begünstigt hätte.

Dass das gefälschte Testament ihn selbst als Alleinerbe des Hofes Mispelkamp mit 120 Morgen Land vorsah, erwähnte er dabei nicht. Für die Staatsanwaltschaft war daher klar, dass die Angeklagten aus reiner Habgier gehandelt hätten. Sie verwies in dem Prozess auch auf Heinrich Nienhaus‘ Vorstrafen und auf den anstehenden Mordprozess. Das Gericht verurteilte Heinrich Nienhaus schließlich zu drei Jahren Zuchthaus und seine Frau zu einem Jahr Gefängnis.

Zum anderen holte Heinrich Schmeinck die Pferde-Schmuggelaffäre aus dem Oktober 1920 wieder ein. Auch diese Angelegenheit wurde im Rahmen der Mordermittlungen in ein neues Licht gerückt. Es hatte sich herausgestellt, dass damals die drei Entlastungszeugen Hermann Unland, Franziska Westerfeld und Wilhelm Tenhaken vor dem Bocholter Schöffengericht einen Meineid geschworen hatten. Heinrich Nienhaus und seinem Schwager Heinrich Schmeick wurde vorgeworfen, dass sie die Drei dazu gedrängt hätten.

So kam es am 03.03.1925 zum Prozess vor dem Schwurgericht Münster gegen Hermann Unland, Franziska Westerfeld und Wilhelm Tenhaken wegen Meineides und gegen Heinrich Schmeinck und Heinrich Nienhaus wegen Verleitung zum Meineid. Die Angeklagten Unland, Westerfeld und Tenhaken waren voll geständig und sagten aus, dass sie von ihren Brotherren unter Druck gesetzt worden seien. Damit belasteten sie zugleich Nienhaus und Schmeinck.

Unland und Tenhaken wurden jeweils zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei Westerfeld kamen mildernde Umstände zum Tragen, weswegen sie mit 4 Monaten Gefängnis davonkam. Heinrich Nienhaus und Heinrich Schmeinck wurden mit wesentlich härteren Strafen belegt. Sie wurden jeweils zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Auch dieser Prozess stand schon im Licht des Mordprozesses, der zwei Tage später folgen sollte.  

Sechs Jahre nach der Tat kam es zum Mordprozess

Am Donnerstag, den 05.03.1925 kam es dann vor dem Schwurgericht in Münster zum vielbeachteten Prozess gegen Heinrich Nienhaus, dem mutmaßlichen Elternmörder aus Hemden. In einem überfüllten Gerichtssaal führte der Vorsitzende Richter, Landgerichtsdirektor Mentrup, die Verhandlung. Zu dem Prozess waren insgesamt 17 Zeugen geladen.

Auf die Eröffnung folgte die Feststellung der Personalien und der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Nach Verlesung der Anklageschrift mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Tötung seiner Eltern fragte der Vorsitzende Richter Heinrich Nienhaus: „Sie hören, es wird Ihnen zur Last gelegt, Ihre Eltern ermordet zu haben. Was sagen Sie zu der Anklage?“ Nienhaus antwortete: „Das ist nicht wahr. Ich habe keinen Grund gehabt, meine Eltern zu erschießen.“ Der Richter hakte nach: „Sie wollen also die Tat bestreiten?“ Nienhaus: „Ja.“ Der Richter entgegnete: „Sie wissen, dass Sie die Tat schon zugegeben haben!“ Nienhaus antwortete: „Dazu bin ich verleitet worden.“ „Sie lassen sich also dazu verleiten, eine Tat zuzugeben, für die Sie zum Tode verurteilt werden?“ fasste der Richter nochmals nach. Nienhaus erklärte dann, dass sowohl Oberkommissar Tykwer als auch der Untersuchungsrichter in Münster ihn zu dem Geständnis geraten hätten, um so seinen Kopf zu retten.

Nienhaus blieb dann bei seiner Aussage, den Mord nicht begangen zu haben. In seiner Vernehmung schilderte er seine Version der Mordnacht und der Tage danach. Er habe von dem Mord nichts mitbekommen, habe fest geschlafen und sei erst von seiner Schwester geweckt worden. Erst dann sei er aufgestanden und sei vor dem Haus in die Schießerei verwickelt worden.

Der Richter erinnerte ihn daran, dass der Meineidsprozess zwei Tage zuvor noch gezeigt hätte, wie viel Nienhaus‘ Aussagen wert seien. Darauf entgegnete er: „Was wahr ist, ist wahr. Am Dienstag bin ich unschuldig verurteilt worden.“ Als der Richter auf das Testament zu sprechen kam, räumte Nienhaus hingegen ein, dieses unterzeichnet zu haben.

Die Aussagen der medizinischen Sachverständigen

Als erster Zeuge wurde der Münsteraner Rechtsmediziner und Psychiater Prof. Dr. Heinrich Többen in den Zeugenstand gerufen, der Heinrich Nienhaus untersucht hatte. In seinem Befund zur Persönlichkeit des Heinrich Nienhaus schilderte er ihn als einen etwas zurückgebliebenen und schlecht beleumundeten Menschen. Er zeige gelegentlich Verhaltensweisen, die der Hysterie ähnlich seien. Sein rechter Arm zeige gelegentlich leichte Lähmungserscheinungen, die ihn aber nicht wirklich einschränkten. Seine leicht untersetzte Erscheinung verrate er wenig über sein wahres Inneres.

Tatsächlich sei Heinrich Nienhaus ein verschlagener Charakter, der in seinen Handlungen wesentlich gerissener sei, als es äußerlich scheine. Beeinträchtigungen durch Wahnvorstellungen oder Geistesstörungen konnte der Arzt nicht feststellen. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten liege daher nicht vor. Heinrich Nienhaus blieb währenddessen äußerlich ungerührt. Er nahm die Zeugenaussage regungslos zur Kenntnis und vergrub dabei die Hände in seinen Hosentaschen.

Nach der Verlesung des protokollierten Geständnisses vom 23.11.2024 wurde als nächster Zeuge der Medizinalrat Dr. Heising aus Bocholt aufgerufen. Der Mediziner hatte die Obduktion der Leichen der Ermordeten vorgenommen. Bei beiden war die Kugel in den Hinterkopf eingedrungen und vorne wieder ausgetreten. Durch die Schädel und Hirnverletzungen wäre der Tod bei beiden sofort eingetreten. Beide Leichen lagen auf der linken Seite, was darauf hindeutete, dass die Schüsse unmittelbar aufeinander folgten. Die zuletzt erschossene Person war durch den ersten Schuss offenbar gar nicht erst zu Bewusstsein gekommen.

Die Aussagen der Ermittler und weiterer Zeugen

Als nächstes folgten die ausführlichen Aussagen aller an den Ermittlungen beteiligten Polizei- und Justizbeamten. Den Auftakt machte der Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Stange, gefolgt von dem Oberkriminalkommissar Tykwer, dann Justizobersekretär Müller, Polizeihauptwachtmeister Feldhaus, Polizeiinspektor Korn, der Oberlandjäger Tilgner und schließlich der Justizoberwachtmeister Linke. Am aufschlussreichsten und für den Angeklagten am belastendsten waren Tykwers Schilderungen seiner zahllosen Vernehmungen und seiner persönlichen Eindrücke.

Zum Abschluss der Zeugenvernehmung wurden die Aussagen des Nachbarn Anton Tebroke und die der Familienangehörigen angehört. Als letzter Zeuge trat Heinrich Nienhaus‘ Neffe Wilhelm Tenhaken in den Zeugenstand. Tenhaken, der zwei Tage zuvor noch wegen Meineides verurteilt worden war, schilderte, wie er die Mordnacht erlebt hatte. Obwohl Heinrich Nienhaus ihn in seinem Geständnis erheblich belastet hatte, stritt Tenhaken jegliche Beteiligung an dem Mord an seine Großeltern ab. Es wurde aber erneut deutlich, wie sehr er während seiner Kindheit und Jugend unter dem fragwürdigen Einfluss seines Onkels stand. Es war bereit 19:30 Uhr, als der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme schloss.

Die Plädoyers

Es folgte das Plädoyer des Staatsanwaltes v. Stockhausen. Er begann seine Ausführung mit einem Sprichwort: „Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen.“ Nach über sechs Jahren käme endlich Licht ins Dunkel. Sechs Jahre wären seit der grausigen Tat vergangen und man sei in Hemden und Bocholt doch sehr erstaunt gewesen, dass es so lange gedauert hätte, den Sohn als Mörder seiner Eltern zu überführen. Die ganze öffentliche Meinung hielt Heinrich Nienhaus für schuldig.

Dann zitierte der Staatsanwalt Alkuin: „Vox populi, vox Dei – die Stimme des Volkes ist die Stimme Gottes“. Doch die öffentliche Meinung allein reiche nicht für eine Verurteilung. Erst in jüngere Zeit habe sich das Beweismaterial so sehr verdichtet, dass der Täter überführt werden konnte – überführt des Doppelmordes an seine eigenen Eltern. Die Indizien seien so erdrückend, dass von einer Unschuld nicht mehr die Rede sein könne. Hätte das Gericht eine noch härtere Strafe als die Todesstrafe, so würde der Staatsanwalt sie beantragen. Ein Mensch, der seine Eltern ermordet, gehöre zum Auswurf der Menschheit. Staatsanwalt v. Stockhausen schloss sein Plädoyer mit der Beantragung der Todesstrafe für Heinrich Nienhaus.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herten, vertrat in seinem Plädoyer die Meinung, dass die Beweislast keinesfalls erdrückend sei. Die Indizien seien nicht stichhaltig und lassen viel Raum für Vermutungen und Mythen. Insbesondere aber verwies er darauf, dass die Geständnisse dem Angeklagten mit sehr unlauteren Mitteln abgerungen worden seien. Sie seien vielmehr erzwungen worden und keinesfalls ausreichend, um ein Todesurteil zu begründen. Der Verteidiger forderte schließlich einen Freispruch für Heinrich Nienhaus.    

„Mein Gewissen kann ganz ruhig sein“

Es folgte eine kurze Beratung und gegen 22 Uhr schritt der Vorsitzende Richter Mentrup zur Urteilsverkündung. Es lautet auf Tod und auf dauerhafte Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte des Verurteilten. Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen, dass Heinrich Nienhaus seine Eltern ermordet hat, um den Hof Mispelkamp in seinen Besitz zu nehmen. Die Geständnisse, obwohl sie widerrufen wurden, stellten erhebliche Indizienbeweise für die Schuld des Verurteilten dar. Hinzukam die Fälschung des Testaments und das weitere Verhalten nach der Tat. Nur Personen mit genauer Ortskenntnis hätten die Morde so ausführen können. Das Zusammentreffen der zahlreichen Indizien lasse nur den Schluss zu, dass Heinrich Nienhaus der Mörder seiner Eltern ist. 

Der Richter fragte Heinrich Nienhaus abschließend, ob er noch eine Erklärung abgeben wolle. Der Verurteilte blieb dabei, dass er nicht der Täter sei. Der Vorsitzende fragte abermals, ob Nienhaus nicht endlich sein Gewissen erleichtern wolle. Aber Heinrich Nienhaus blieb völlig regungslos und meinte: „Ich habe es nicht gemacht, und mein Gewissen kann ganz ruhig sein.“  Ein Kopfschütteln ging durch den prallgefüllten Gerichtssaal.      

Das Urteil wurde in den folgenden Tagen von der Öffentlichkeit mit Genugtuung aufgenommen. Juristisch war die Sache damit aber noch längst nicht abgeschlossen. Zunächst legte Heinrich Nienhaus gegen das Urteil Berufung ein, die allerdings verworfen wurde. Als letztes Rechtsmittel blieb dem Verurteilten danach nur noch die Einreichung eines Gnadengesuches, das er im September 1925 in Anspruch nahm. Im Dezember wurde über das Gnadengesuch entschieden und es überraschte nicht wenige, dass diesem entsprochen wurden und die verhängte Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt wurde.

Was danach geschah

Heinrich Nienhaus saß 19 Jahre seiner Strafe in der Strafanstalt Münster ab. Anfang 1944 deportierte ihn das nationalsozialistische Regime ins Konzentrationslager Majdanek bei Lublin in Polen. Dort starb er wenige Wochen nach seiner Verschleppung.

Christina Schmeinck wohnte noch jahrelang auf dem Hof Mispelkamp. Sie starb am 16.06.1979 in Bocholt und fand ihre letzte Ruhe auf dem städtischen Friedhof.

Wilhelm Tenhaken erlernte das Handwerk des Stellmachers und übernahm für einige Jahre das Geschäft seines Vaters in Bocholt. Die Mordaffäre konnte ihn allerdings nicht davon abhalten, danach immer wieder die Gesetzeshüter herauszufordern. Schon wenige Tage nach der Verurteilung des Heinrich Nienhaus musste sich Wilhelm Tenhaken zusammen mit seinem Onkel vor dem Schöffengericht in Münster für den Diebstahl einiger Zentner Ammoniak verantworten. Die beiden hatten den Kunstdünger einem Vetter von Heinrich Nienhaus aus der Scheune gestohlen. Tenhaken kam für diese schon länger zurückliegende Tat als Mitläufer mit einer Woche Gefängnis noch glimpflich davon.

Auch in seiner späteren Biografie finden sich verschiedene Delikte. Als der Beruf des Stellmachers sich immer mehr zum dem des Fahrzeugbauers entwickelte, war es für Tenhaken offenbar einträglicher, sich als Kraftfahrer zu verdingen. Mit seinem Lastwagen bot sich ihm offenbar immer wieder die Möglichkeit eines lukrativen Nebeneinkommens, indem er sich am organisierten Schmuggel beteiligte. Im Oktober 1933 wäre ihm dies allerdings beinahe zum Verhängnis geworden. Als er mit seinem LKW, beladen mit sechs schwere Ballen Tabak, die niederländische Grenze passieren wollte, forderten ihn die Zöllner auf, sein Fahrzeug zu stoppen. Tenhaken tat aber das Gegenteil und trat aufs Gaspedal.

Die Zöllner nahmen die Verfolgung auf und gaben einige Schüsse auf das Fahrzeug. Eine Kugel traf Tenhaken durchs Ohr. Die Verletzung trug schließlich dazu bei, dass man Tenhaken seine Beteiligung an dem Schmuggel nachweisen konnte. Am 08.12.1933 brachte ihm diese einen Monat Gefängnis ein. 1940 wurde Wilhelm Tenhaken zur Wehrmacht einberufen und nahm in den Niederlanden, Russland und Norwegen am 2. Weltkrieg teil. Nach seiner Rückkehr war er weiter als Kraftfahrer tätig. Er wohnte zuletzt an der Hansastraße 4 in Bocholt in dem Haus, dass er von seinem im Jahr 1930 verstorbenen Vater geerbt hatte.

Die erfolgreichen Ermittlungen in der Hemdener Elternmordaffäre fand etwa zeitgleich statt mit einer wichtigen Neustrukturierung der Kriminalpolizei, der Einsetzung der Landeskriminalstelle in Recklinghausen. Diese Abteilung der Kriminalpolizei war dem dortigen Polizeipräsidium angegliedert, mit ihren Spezialisten jedoch für den gesamten Regierungsbezirk Münster zuständig.

Oberkriminalkommissar Christoph Tykwer wurde in den darauffolgenden Jahren einer der renommiertesten Ermittler dieser Behörde, der es durch Aufklärung unzähliger Verbrechen zu Bekanntheit brachte. Tykwer starb 1959 in Recklinghausen. Der Polizeihauptwachtmeister Bernhard Feldhaus aus Ahaus arbeitete auch später in zahlreichen Fällen mit der Landeskriminalstelle Recklinghausen und mit Tykwer zusammen. In Ahaus und Umgebung galt er als hochgeachteter Ordnungshüter und geschätzter Mitbürger. Er trat am 31.05.1933 in den Ruhestand und starb am 19.11.1950 in Ahaus.

© H. Krasenbrink

_______________________

Quellen:

Münsterischer Anzeiger, 74 (05/03/1925) 200

Münsterischer Anzeiger, 74 (06/03/1925) 201

Westfälischer Merkur, 104 (06/03/1925) 93

Westfälischer Merkur, 104 (07/03/1925) 95

Dorstener Wochenblatt, 73 (06/03/1925) 65

Volkswille Münster, 7 (08/03/1925) 57

Ahauser Kreiszeitung, 45 (20/03/1925) 79

Münsterische Zeitung, 54 (06/11/1924) 266

Münsterischer Anzeiger, 74 (27/02/1925) 180

Ahauser Kreiszeitung, 41 (29/09/1921) 225

Münsterländische Volkszeitung, 44/45 (01/10/1921) 227

Ahauser Kreiszeitung, 45 (05/03/1925) 64

Münsterischer Anzeiger, 74 (03/03/1925) 192

Westfälischer Merkur, 104 (04/03/1925) 90

Münsterischer Anzeiger, 74 (18/03/1925) 242

Westfälischer Merkur, 104 (19/03/1925) 115

Münsterischer Anzeiger, 82 (08/12/1933) 1287

https://www.bocholt.de/neuigkeiten/bildung-und-kultur/viele-besucher-bei-vortrag-ueber-hemdener-mordfall

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 4 (Standesämter Kreis Borken),

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 4 (Standesämter Kreis Borken),

Kirchenbuch Bocholt, St.-Georg, KB028/Seite 26

Kirchenbuch Bocholt, St.-Georg, KB033/Seite 176

Kirchenbuch Bocholt, St.-Georg, KB036/Seite 99

Adressbuch Kreis Borken 1926, Seite 372

https://www.findagrave.com/memorial/159790303/christina-schmeink

https://www.majdanek.eu/en/prisoners

Abbildungen:

Abbildung 1: Ausschnitt aus Messtischblatt 1897

Abbildung 2: Totenzettel


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert