Lange Nachforschungen hatte es gebraucht, bis es Christine endlich gelungen war, den Aufenthaltsort ihres Mannes ausfindig zu machen. Alle Hebel hatte sie danach in Bewegung gesetzt, um Hermann Strieler aus Belgien zurückzuholen. Hunderte Kilometer war sie ihm hinterhergereist, um ihn zur Rückkehr zu bewegen – jedoch ohne Erfolg.

Die verlassene Ehefrau hätte allen Grund dazu gehabt, mithilfe eines Rechtsbeistandes ihre Scheidung zu erwirken. Doch das war für sie keine Option, denn was Gott verbindet, das darf der Mensch nicht trennen – sie nicht, er nicht und erst recht nicht seine Konkubine.

Stattdessen beauftragte sie den Bocholter Justizrat Joseph Kayser, ihren Ehemann mit rechtlichen Mitteln zur Rückkehr zu bewegen. Am 13. Juni 1892 wandte sich der Rechtsanwalt und Notar Kayser daher schriftlich an die Staatsanwaltschaft in Lüttich:    

„Der Bergmann Hermann Strieler zu Vaux-sous-Chèvremont, Place du Vevier 33 in Belgien wohnt mit einer leichtfertigen Dirne Maria Schmidt aus Styrum zu Oberhausen am Rheine in einem außerehelichem Verhältnisse, hat mit ihr zwei Kinder erzeugt, von dem eins noch am Leben ist. Derselbe ist verheiratet mit Christine geb. Brands und lebt diese Frau zu Bocholt, Provinz Westfalen in Preußen. Derselbe ist auch Preuße und hat seine Frau verlassen. Im Auftrage seiner Frau bitte ich den Strieler des Landes Belgien verweisen zu lassen, damit derselbe zu seiner Frau zurückkehrt, und mir gütigst mitteilen zu wollen, welche Schritte meinerseits zu thun sind, um die Rückkehr des Strieler zu bewirken, damit das außereheliche Treiben mit seiner Zuhälterin aufhört. Das Heirathsattest will die Frau Strieler bei Eure Hochwohlgeboren bereits eingereicht haben.“  

12 Jahre zuvor in Borken

Im Jahre 1880 erhielt Borken Anschluss an die neue Eisenbahnstrecke Gelsenkirchen-Bismarck – Winterswijk, wodurch die ehemals abgelegene Stadt und das expandierende Ruhrgebiet näher zusammenrückten. Hermann Strieler verdingte sich um diese Zeit als Bahnarbeiter, weshalb es ihn ins Westmünsterland verschlug. Geboren wurde er am 24. Januar 1857 in Mellinghoven bei Mülheim an der Ruhr als Sohn von Christian Rüttger Strieler und Helene Spliethoff. Dort wurde er auch evangelisch getauft.

Christine wurde am 13. November 1853 als jüngste Tochter des Borkener Schmiedes Anton Brands und seiner Frau Aloysia Künstler geboren. Sie hatte drei ältere Brüder. Als alteingesessener Handwerker war ihr Vater nicht reich, aber durchaus angesehen. Sein Einkommen reichte, um die Familie redlich über die Runden zu bringen. Um Christine unter die Haube zu bringen, stattete man sie mit einer angemessenen Aussteuer aus. Dazu gehörten üblicherweise neben Wäsche, Hausrat und einigen Gerätschaften auch Barmittel. Alles zusammen bildete eine solide Grundausstattung zur Einrichtung eines eigenen Hausstandes.

Mit ihren 27 Jahren war Christine zwar noch nicht alt, stand aber auch nicht mehr in der ersten Jugend. Warum sie bis dato noch unverheiratet war, bleibt ungewiss. Der dreieinhalb Jahre jüngere Bahnarbeiter Strieler machte ihr jedenfalls den Hof, obwohl die Beziehung nicht standesgemäß und zudem gemischtkonfessionell war. Vielleicht zeigte sich auch schon erste Torschlusspanik, sodass sich Christine mit dieser Partie begnügte. Wie dem auch sei: Am 24. November 1880 heirateten die beiden vor dem Standesamt in Borken.

Der Heirat folgt die Enttäuschung

Die Beziehung des Paares stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Das sichtbare Zeichen einer glücklichen Ehe waren zu jener Zeit Kinder, die jedoch ausblieben. Stattdessen zeigte Strieler schon nach kurzer Zeit sein wahres Gesicht: Er tyrannisierte seine Frau und wurde übergriffig, obwohl sie ihm durchaus zugewandt war. Strielers Hauptinteresse galt in erster Linie ihrer Mitgift. Als Ehemann besaß er die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen seiner Frau. Mit diesem machte er sich um das Jahr 1882 aus dem Staub und ließ Christine in Unkenntnis über sein Ziel zurück.

Ein Jahr später verliert sich die Spur nicht ganz, sondern findet sich in der belgischen Ortschaft Seraing bei Lüttich wieder. Im Jahr 1885 wohnte Strieler schließlich in der Gemeinde Vaux-sous-Chèvremont, ebenfalls nahe Lüttich. Dort führte er eine sogenannte „wilde Ehe“ mit der am 21. Dezember 1867 geborenen Maria Catharina Schmidt.

Maria Schmidt war die Tochter des Bahnwärters Ludwig Schmidt und seiner bereits 1878 verstorbenen Frau Maria Gilles. Sie stammte aus Styrum bei Mülheim an der Ruhr, und es ist zu vermuten, dass Strieler sie noch aus seiner früheren Heimat kannte. Ludwig Schmidt war 1883 ebenfalls mit Kind und Kegel nach Seraing gezogen, kehrte aber schon ein Jahr später wieder in seine Heimat zurück. Die noch minderjährige Maria blieb jedoch in Belgien und wurde Strielers Geliebte.

Im Steinkohlerevier der Region um Vaux-sous-Chèvremont fand Strieler Arbeit im Bergbau. Dass Maria Schmidt fast noch ein Kind gewesen war, hielt ihn nicht davon ab, zusammen mit ihr bis 1893 fünf Kinder zu zeugen. Von diesen überlebten jedoch nur zwei die ersten Jahre.

Maria Schmidt gebar in Vaux-sous-Chèvremont fünf Kinder:

  • Dina Maria *28.08.1885
  • Catherine Caroline *12.06.1889 +12.06.1889
  • N. N. *21.12.1890 totgeboren
  • Elisa Maria *27.10.1891 +28.10.1891
  • Louise *07.04.1893
Abbildung 1: Geburtsurkunde der Dina Maria Schmidt, bezeugt von Hermann Strieler

Christina gab die Hoffnung nicht auf

Für die verlassene Ehefrau brachen indessen harte Zeiten an. Sie musste nicht nur allein ihren Lebensunterhalt bestreiten, sondern war auch der gesellschaftlichen Stigmatisierung ausgesetzt, die eine getrennt lebende Frau damals traf. Ein Leben in Borken war für sie offenbar nicht mehr möglich. Daher zog sie nach Bocholt in die Gasthausstraße Nr. 535 und arbeitete dort als Fabriknäherin. Wann genau sie von Strielers Aufenthaltsort Kenntnis erhielt, ist nicht bekannt. Sie wird jedoch im Laufe der Jahre, spätestens bis 1892, davon erfahren haben – möglicherweise, weil Strieler die Scheidung von ihr wollte.

Abbildung 2: Christines Wohnung lag im Herzen der Bocholter Altstadt

Christine hoffte jedoch noch immer auf Strielers Rückkehr und eine Versöhnung. Ob es nun wirtschaftliche oder moralische Gründe waren – eine Scheidung kam für sie definitiv nicht infrage. Stattdessen nahm sie sogar die Kosten und die Strapazen einer Reise nach Belgien auf sich, um Strieler dort aufzusuchen und ihn zur Umkehr zu bewegen. Als auch dies fehlschlug, versuchte sie es mit rechtlichen Mitteln. Doch die Bemühungen des von ihr beauftragten Bocholter Justizrates Joseph Kayser brachten nicht den gewünschten Erfolg: Sein Ersuchen an die Lütticher Staatsanwaltschaft, Strieler des Landes zu verweisen, blieb gänzlich unbeantwortet.

Zurück in die Heimat

Im Frühjahr 1894 kam es schließlich zu einer Wendung: Strieler zog zurück nach Deutschland – allerdings nicht zu seiner Frau Christine nach Bocholt, sondern ins Ruhrgebiet nach Bickern, einem Ortsteil von Wanne-Eickel. In seiner Begleitung befand sich seine Geliebte Maria Schmidt.

In Bickern fand Strieler rasch wieder Arbeit als Bergmann. Dabei lernte er einen Kohlekumpel namens Wilhelm Schädel kennen. Schädel war 25 Jahre alt, unverheiratet und einige Jahre zuvor aus Niederschlesien ins Ruhrgebiet gekommen. In Dittersbach im Kreis Waldenburg war er am 25. März 1869 als Sohn von Wilhelm Schädel und Auguste Lange geboren worden.

Doch auch im Ruhrgebiet waren die Sitten streng. Das uneheliche Zusammenleben von Strieler und Schmidt galt nicht nur als moralisch anstößig, sondern wurde den beiden am 2. Juni 1894 polizeilich untersagt. Maria Schmidt drängte Strieler nun dazu, endlich die Verhältnisse zu ihren Gunsten zu klären – sprich: sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Da sein Freund Schädel willens war, für Geld alles zu tun, fand Strieler in ihm einen Verbündeten, der ihm dabei helfen sollte, sich seine Ehefrau vom Hals zu schaffen.

Ein durchtriebener Plan

Am 10. Juni 1894 reiste Schädel nach Bocholt und stellte sich dort bei Christine als Freund ihres Ehemannes vor. Um ihr Vertrauen zu gewinnen, zeigte er ihr eine Fotografie und ein Medaillon von Strieler. Im weiteren Verlauf der Zusammenkunft machte Schädel der Frau Avancen – mit dem perfiden Ziel, Strieler einen Scheidungsgrund wegen Ehebruchs zu liefern.

Christine erwies sich jedoch als tugendhaft sowie moralisch gefestigt und ging nicht auf die Annäherungsversuche Schädels ein. Sie gab ihm einen Korb, woraufhin er unverrichteter Dinge wieder abreisen musste. Maria Schmidt trieb ihren Geliebten nun umso heftiger dazu, seine Ehefrau aus dem Weg zu schaffen. Dies war der Augenblick, in dem Strieler einen verhängnisvollen Entschluss fasste.

Am 29. Juni begaben sich Schädel und Strieler gemeinsam nach Bocholt in die Gasthausstraße, um Christine einen Besuch abzustatten. Diesmal schienen die Vorzeichen freundlicher: Strieler muss seiner Frau wie ausgewechselt vorgekommen sein. War doch noch ein Neuanfang möglich? Am besten ließ sich alles bei gutem Essen und Trinken besprechen. Also besorgte Christine rasch Bier sowie Wurst, und es schien ein geselliger Abend zu werden.

Plötzlich überkam sie jedoch eine heftige Übelkeit. War etwa die Wurst verdorben? Nein – die Männer hatten ihr Opium ins Bier gemischt, um sie zu betäuben. Die Dosis führte jedoch lediglich zu Unwohlsein, weshalb die Täter ihren Plan hastig zu Ende bringen mussten. Schädel begann damit, Christine zu würgen. Gleichzeitig drehte Strieler aus einem Handtuch einen Strick und legte diesen seiner Ehefrau um den Hals. Anschließend hängten sie die wehrlose Frau an einem in den Türpfosten geschlagenen Nagel auf, um einen Suizid vorzutäuschen. Dann verschwanden die beiden Männer in der Nacht.

Drei Tage später wurde Christinas Leiche gefunden

Es sollte bis zum 3. Juli dauern, bis Nachbarn von Christine die anhaltende Stille in ihrer Wohnung auffiel. Sie hatten den Besuch des Ehemannes beobachtet und auch registriert, als dieser wieder verschwand. Zudem hatten sie kurz darauf noch ein verdächtiges Poltern aus den Räumen vernommen. Da sie die Frau seither nicht mehr gesehen hatten, vermuteten sie zunächst, Christine befinde sich in seiner Begleitung. Doch als sie auch nach drei Tagen noch nicht aufgetaucht war, verständigten die Nachbarn besorgt die Polizei. Die Beamten öffneten die Wohnung und machten eine grausige Entdeckung: Christines Leiche lag vor der Zimmertür auf dem Boden, das Handtuch noch fest um den Hals geschlungen. Der Nagel hatte ihrem Gewicht nicht standgehalten, sich aus dem Holz gelöst und die Tote war zu Boden gefallen.

Da Strieler als letzte Person in Christines Wohnung gesehen worden war, fiel der Verdacht sofort auf ihn, und die Polizei leitete eine Fahndung ein. Diese verlief jedoch vier Wochen lang ergebnislos. Erst gegen Ende Juli 1894 wendete sich das Blatt: Verwandte der Ermordeten erhielten einen Brief von Strieler, in dem er sich vorgeblich nach dem Wohlbefinden seiner Frau erkundigte. Anstatt auf das Schreiben zu antworten, verständigten die Empfänger umgehend die Polizei. Als Absender war eine Adresse in Wanne angegeben, unter der die Beamten Strieler am 31. Juli 1894 ausfindig machen und verhaften konnten. Kurze Zeit später wurde auch Schädel in Wanne festgenommen.

Die beiden Mordverdächtigen wurden nach Bocholt überführt, wo man mit ihrer Vernehmung begann. Während Strieler alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen vehement bestritt und behauptete, zur Tatzeit gar nicht in Bocholt, sondern in Gelsenkirchen gewesen zu sein, legte Schädel sofort ein Geständnis ab. Er beschrieb den Ermittlern präzise eine Stelle an der Dingdener Chaussee, wo sie das Opiumfläschchen und den Wohnungsschlüssel fortgeworfen hatten. Die Polizei leitete daraufhin eine Suche nach diesen Beweismitteln ein. Am 5. August wurde schließlich auch Maria Schmidt in Wanne festgenommen; sie stand im Verdacht, die eigentliche Anstifterin des Mordes zu sein. 

Ein halbes Jahr später kam es zum Prozess

Danach wurde es für einige Zeit ruhig um den Fall, bis dem Trio am 9. und 10. Januar 1895 vor dem Münsteraner Schwurgericht der Prozess gemacht wurde. Strieler und Schädel waren des Mordes angeklagt, Schmidt wegen Beihilfe zum Mord. Es brauchte zwei Verhandlungstage, um Licht in alle dunklen Details der Mordaffäre zu bringen. Auch im Rahmen der Verhandlung konnten Strieler und Maria Schmidt keine Geständnisse abgerungen werden, wohingegen Schädel reinen Tisch machte.

Nach den Plädoyers der Anwälte sprachen die Geschworenen Strieler und Schädel des Mordes sowie Schmidt der Beihilfe schuldig. Das Gericht verurteilte die beiden Mörder schließlich zum Tode; Maria Schmidt erhielt eine einjährige Gefängnisstrafe.

Schädel und Strieler mussten danach über sieben Monate im Münsteraner Gerichtsgefängnis ausharren. Die einzige Hoffnung der Verurteilten bestand darin, dass der deutsche Kaiser Gnade walten ließe. Ende August 1895 wurde jedoch bekannt, dass Seine Majestät von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hatte. Damit rückte die letzte Stunde der Delinquenten unaufhaltsam näher.

Scharfrichter Reindel waltete seines Amtes

Am 31. August 1895 war der Tag der Hinrichtung gekommen. Als Scharfrichter war Friedrich Reindel mit drei Gehilfen aus Magdeburg angereist. Im Innenhof des Münsteraner Landgerichts an der Gerichtsstraße 2 war ein Podest errichtet worden. Am frühen Morgen um 6.30 Uhr wurde als Erster Schädel beim Läuten der Armesünderglocke in den Hof geführt, begleitet von seinem geistlichen Beistand, dem Münsteraner Pfarrer Knodt. Anschließend wurde das Urteil noch einmal verlesen, und der Staatsanwalt stellte Schädel die obligatorische Frage, ob er noch etwas zu sagen habe. Der Verurteilte wirkte gefasst und antwortete mit einem deutlichen „Nein“. Dann ging es schnell: Die Gehilfen ergriffen den Delinquenten, und Reindel vollstreckte das Urteil mit dem Beil. Schädels Leiche wurde eingesargt und die Richtstätte für die nächste Exekution hergerichtet.

Abbildung 3: Scharfrichter Reindel bei der Arbeit

Dann wiederholte sich die Prozedur. Strieler wurde in Begleitung des damaligen Vikars von St. Martini und Heimatdichters Augustin Wibbelt unter Glockengeläut in den Hof geführt. Anders als Schädel wirkte er verwirrt. Seine Augen waren vom Weinen geschwollen. Seine letzten Worte lauteten: „Ich bin unschuldig in der Tat!“ Ebenso schnell führte Reindel auch die zweite Exekution aus und vermeldete: „Herr Staatsanwalt, das Urteil ist vollstreckt.

Abbildung 4:

Für Maria Schmidt ging das Leben nach ihrer Haftentlassung weiter. Sie heiratete am 15. Februar 1898 in Wanne den Hauer Johannes Kasprzak, der aus Biniew bei Ostrowo in der damaligen preußischen Provinz Posen stammte. Mindestens bis zum Jahre 1910 wohnte das Paar unter verschiedenen Adressen in Wanne. Das Ehepaar hatte mindestens neun gemeinsame Kinder, von denen jedoch sechs das erste Lebensjahr nicht überlebten. Drei Kinder erreichten das Erwachsenenalter. In den Jahren 1923 beziehungsweise 1925 wanderten sie schließlich gemeinsam nach Cleveland im US-Bundesstaat Ohio aus. Das spätere Schicksal der Maria Schmidt verliert sich dort im Dunkeln – ebenso wie das jener zwei überlebenden Kinder, die sie einst mit Hermann Strieler gezeugt hatte.

© H. Krasenbrink

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Danksagung:

Ein besonderer Dank gilt Herrn Rainer Wielinski für einen anregenden Diskurs zu diesen Fall und für den freundlichen Austausch von Quellenmaterial. Gerne empfehle ich seine Bearbeitung dieses Falles unter www.kurzetexte.de zur Lektüre .

Quellen:

Solinger Zeitung, 46 (06/07/1894) 156

Ratinger Zeitung, 23 (11/08/1894) 64

Westfälischer Merkur, 74 (11/01/1895) 11

Dortmunder Zeitung, 68 (13/01/1895) 13

Westfälischer Merkur,73 (01/08/1894) 208

Münsterischer Anzeiger, 44 (01/09/1895) 236

Westfälischer Merkur, 74 (09/01/1895) 9

Dülmener Zeitung, 22 (04/09/1895) 71

Kirchenbuch Bocholt, Liebfrauen, KB003/Seite 22

Kirchenbuch Wanne, St.-Laurentius, KB004/Seite 102

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, PA 1208 (Kirchenbuchduplikat Amtsgericht Mülheim an der Ruhr), Nr. 53  

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 9 / 3, Standesamt Bocholt Nr. 193

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P9 / 10, Standesamt Münster Nr. 391 

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P9 / 10, Standesamt Münster Nr. 391  

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P9 / 4, Standesamt Borken Nr. 48

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P6 / 22, Standesamt Wanne-Eickel, Nr. 175

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, PA 3103 (Personenstandsregister Sterbefälle) Nr. 21356

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, PA 3102 (Personenstandsregister Heiraten) Nr. 21546

https://digi.bib.uni-mannheim.de/viewer/reichsanzeiger/film/011-9418/0317.jp2

Belgisches Staatsarchiv, Fremdendossier Nr. 411158

Belgisches Staatsarchiv, Fremdendossier Nr. 4007924

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1878 – 1885)

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1888 – 1900)

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1888 – 1900)

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1888 – 1900)

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1888 – 1900)

Belgisches Staatsarchiv, Gemischte Urkunden Vaux-sous-Chèvremont (Chaudfontaine) (1888 – 1900)

Friedrich Reigers: Die Stadt Bocholt während des 19. Jahrhunderts, S. 243f

Abbildungen:

Abbildung 1: Geburtsurkunde

Abbildung 2: Stadtplan Bocholt 1897

Abbildung 3: Le Petit Parisien, 18.04.1891 , gezeigt wird hier eine andere Hinrichtung aus dem Jahr 1891

Abbildung 4: Münsterischer Anzeiger, 44 (01/09/1895) 236


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